DWS-AccessWohnen2-Prospekt
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VIII. Rechtliche Grundlagen<br />
des im Zuge der Kapitalerhöhung durch die Auftragnehmerin<br />
vermittelten Gesellschaftskapitals<br />
(gezeichnete Kapitalanteile ohne Agio). Die Vergütung<br />
ist nach Durchführung der Kapitalerhöhung<br />
zahlbar, d. h. nach Beitritt der Kommanditisten,<br />
nicht jedoch vor dem 30. November 2010.<br />
Die <strong>DWS</strong> ist berechtigt, weitere Vertriebspartner<br />
im Namen und für Rechnung der Fondsgesellschaft<br />
mit der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus<br />
diesem Vertrag zu beauftragen, die dann die<br />
Vermittlungsleistungen der Fondsgesellschaft<br />
gegenüber direkt erbringen und direkt von der<br />
Fondsgesellschaft vergütet werden. Der Vertrag<br />
endet, sobald die Auftragnehmerin Beteiligungen<br />
in der maximalen Höhe von bis zu 250 Mio. EUR<br />
vermittelt hat, spätestens mit Platzierungsschluss.<br />
8.7.10 Vertrag über Konzeption und Marketing<br />
mit der <strong>DWS</strong> Finanz-Service GmbH<br />
Die Fondsgesellschaft (als Auftraggeberin) hat<br />
mit der <strong>DWS</strong> Finanz-Service GmbH (als Auftragnehmerin;<br />
nachfolgend „<strong>DWS</strong>“) am 12. August<br />
2010 einen Vertrag über die Erstellung der Fondskonzeption<br />
und die Erbringung von Marketing leistungen<br />
geschlossen. Zu den Konzeptions aufgaben<br />
gehören insbesondere die Projektsteuerung, die<br />
Konzeption, die Erarbeitung der Beteiligungsstruktur,<br />
die Auswahl des Asset Managers, die Erstellung<br />
des Fondskonzeptes sowie die Prognoserechnung.<br />
Marketingaufgaben sind unter anderem<br />
die Erstellung, der Druck und der Versand des<br />
Verkaufsprospekts, die Beauftragung und Be gleitung<br />
der <strong>Prospekt</strong>prüfung durch die BaFin, Werbung<br />
sowie sonstige Marketing- und Vertriebsschulungsmaßnahmen.<br />
Ferner beauftragt die Auftragnehmerin<br />
Sachverständige mit der Bewertung von<br />
für das Startportfolio vorgesehenen Immobilien.<br />
Der Auftragnehmerin ist es gestattet, ihre Aufgaben<br />
Dritten ganz oder teilweise zur Ausführung<br />
zu übertragen. Die Kosten Dritter gehen zu Lasten<br />
der Auftragnehmerin. Soweit die Auftragnehmerin<br />
Sachverständige mit der Bewertung von für das<br />
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Startportfolio vorgesehenen Immobilien beauftragt<br />
hat, erhält sie die Kosten von der Fondsgesellschaft<br />
auf Nachweis erstattet. Die Beauftragung<br />
von Sachverständigen mit der Bewertung von<br />
weiteren zu erwerbenden Immobilien obliegt der<br />
Fondsgesellschaft und soll nach dem Erwerb der<br />
Beteiligungen an den Portfoliogesellschaften durch<br />
die Fondsgesellschaft von der jeweiligen Portfoliogesellschaft,<br />
die den Erwerb der betreffenden<br />
Immobilie beabsichtigt, selbst ausgehen.<br />
Die Vergütung für die <strong>DWS</strong> beträgt 5 % des bis<br />
zum Platzierungsschluss insgesamt gezeich neten<br />
Kommanditkapitals der Fondsgesellschaft (Summe<br />
der Kapitalanteile ohne Agio) zzgl. gesetzlicher<br />
Umsatzsteuer. Die Auftragnehmerin kann<br />
nach Ende eines jeden Platzierungsabschnitts<br />
Abschläge auf Basis des bereits gezeichneten<br />
Kapitals verlangen. Die Haftung der Auftragnehmerin<br />
ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit<br />
beschränkt.<br />
8.7.11 Leistungen der Anbieterin<br />
Über die in diesem <strong>Prospekt</strong> (vgl. Abschnitt<br />
8.2.2) und insbesondere vorstehend genannten<br />
Leistungen hinaus wird die <strong>DWS</strong> als Anbieterin<br />
und <strong>Prospekt</strong>verantwortliche keine weiteren nicht<br />
nur geringfügigen Leistungen und Lieferungen<br />
erbringen.