DWS-AccessWohnen2-Prospekt
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steht, dass nach Berücksichtigung des 60 %-igen<br />
Anteils von alt + kelber (gemäß dem gesondert<br />
zwischen der Fondsgesellschaft und alt + kelber<br />
abgeschlossenen Geschäftsbesorgungsvertrag)<br />
sowie des auf die <strong>DWS</strong> entfallenden Anteils<br />
an der Mehrerlösbeteiligung eine Prozentuale<br />
durchschnittliche Auszahlung von mehr als 5,54 %<br />
(dies entspricht dem in der Prognoserechnung<br />
angenommen Wert) verbleibt (Prognosevorbehalt).<br />
Gegebenenfalls reduziert sich der Anteil der<br />
<strong>DWS</strong> an der Mehrerlösbeteiligung in dem Umfang,<br />
der erforderlich ist, damit die Prozentuale<br />
durchschnittliche Auszahlung nach Berücksichtigung<br />
der Anteile von alt + kelber und <strong>DWS</strong> an<br />
der Mehrerlösbeteiligung noch über dem Prognosewert<br />
liegt. Den verbleibenden Anteil von 60 %<br />
erhält alt + kelber nach Maßgabe eines gesondert<br />
abzuschließenden Geschäftsbesorgungsvertrags<br />
mit der Fondsgesellschaft. Die Voraussetzungen<br />
des Anspruchs auf die Mehrerlösbeteiligung und<br />
die konkrete Berechnung sind im Übrigen oben<br />
unter Abschnitt 8.7.6 detailliert geschildert.<br />
Der Geschäftsbesorgungsvertrag kann erstmals<br />
zum 31. Dezember 2023 mit einer Frist von sechs<br />
Monaten schriftlich gekündigt werden. Erfolgt keine<br />
Kündigung, verlängert sich der Vertrag jeweils<br />
um ein weiteres Jahr, sofern er nicht schriftlich<br />
mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende<br />
des jeweiligen Kalenderjahres gekündigt wird. Er<br />
endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit<br />
Auflösung (Liquidationseröffnung) der Fondsgesellschaft.<br />
Die Haftung der Auftragnehmerin ist<br />
auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.<br />
8.7.8 Geschäftsbesorgungsvertrag der Entwicklungsgesellschaft<br />
mit der <strong>DWS</strong> Finanz-Service GmbH<br />
Die Entwicklungsgesellschaft (als Auftraggeberin)<br />
hat am 12. August 2010 einen Geschäftsbesorgungsvertrag<br />
mit der <strong>DWS</strong> Finanz-Service GmbH<br />
(als Auftragnehmerin; nachfolgend „<strong>DWS</strong>“) abgeschlossen,<br />
aufgrund dessen die Auftragnehmerin<br />
VIII. Rechtliche Grundlagen<br />
im Rahmen des Investitionsprozesses für die Auftraggeberin<br />
die Entscheidungsvorlagen des Asset-<br />
Managers der Auftraggeberin zum Ankauf oder<br />
zum Verkauf von Zielinvestments sowie der Privatisierung<br />
prüft. Ferner prüft die Auftragnehmerin die<br />
jährliche Businessplanung und ggf. weitere Dokumente<br />
(z. B. Nachträge zur jährlichen Businessplanung<br />
etc.) des Asset-Managers der Auftraggeberin.<br />
Die Leistungen der Auftragnehmerin sind mit der<br />
Vergütung aus dem Geschäftsbesorgungsvertrag<br />
über die laufende Fondsverwaltung zwischen der<br />
Fondsgesellschaft und der Auftragnehmerin (siehe<br />
Abschnitt 8.7.7) abgegolten. Der Vertrag kann<br />
erstmals mit Wirkung zum 31. Dezember 2023 gekündigt<br />
werden. Er endet jedoch, wenn die Privatisierungsprozesse<br />
abgeschlossen sind oder die<br />
Liquidation der Auftraggeberin eingeleitet wurde.<br />
Die Haftung der <strong>DWS</strong> ist auf Vorsatz und grobe<br />
Fahrlässigkeit beschränkt.<br />
8.7.9 Vertrag über die Vermittlung von Beteiligungskapital<br />
der Fondsgesellschaft mit der<br />
<strong>DWS</strong> Finanz-Service GmbH und der Treuhand-<br />
Kommanditistin<br />
Die Fondsgesellschaft (als Auftraggeberin) hat mit<br />
der <strong>DWS</strong> Finanz-Service GmbH (als Auftragnehmerin;<br />
nachfolgend „<strong>DWS</strong>“) unter Beteiligung der<br />
Treuhand-Kommanditistin am 12. August 2010<br />
einen Vertrag über die Vermittlung von Beteiligungskapital<br />
geschlossen. Die Auftragnehmerin<br />
verpflichtet sich darin als Dienstleisterin gegenüber<br />
der Fondsgesellschaft und der Treuhand-Kommanditistin,<br />
unter Ausnutzung der ihr zur Verfügung<br />
stehenden Möglichkeiten nach besten Kräften<br />
darauf hinzu wirken, dass in größtmöglichem Umfang<br />
Gesellschaftskapital zu einem Preis in Höhe<br />
des Nominalbetrages der jeweiligen Beteiligung<br />
zzgl. eines Agios in Höhe von 5 % vermittelt wird.<br />
Die Auftragnehmerin hat gegen die Fondsgesellschaft<br />
aus ihrer Vermittlungsdienstleistung gegenüber<br />
der Fondsgesellschaft einen Anspruch auf<br />
Zahlung einer Vermittlungsgebühr in Höhe von 9 %<br />
<strong>DWS</strong> ACCESS Wohnen 2 // 155