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DWS-AccessWohnen2-Prospekt

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steht, dass nach Berücksichtigung des 60 %-igen<br />

Anteils von alt + kelber (gemäß dem gesondert<br />

zwischen der Fondsgesellschaft und alt + kelber<br />

abgeschlossenen Geschäftsbesorgungsvertrag)<br />

sowie des auf die <strong>DWS</strong> entfallenden Anteils<br />

an der Mehrerlösbeteiligung eine Prozentuale<br />

durchschnittliche Auszahlung von mehr als 5,54 %<br />

(dies entspricht dem in der Prognoserechnung<br />

angenommen Wert) verbleibt (Prognosevorbehalt).<br />

Gegebenenfalls reduziert sich der Anteil der<br />

<strong>DWS</strong> an der Mehrerlösbeteiligung in dem Umfang,<br />

der erforderlich ist, damit die Prozentuale<br />

durchschnittliche Auszahlung nach Berücksichtigung<br />

der Anteile von alt + kelber und <strong>DWS</strong> an<br />

der Mehrerlösbeteiligung noch über dem Prognosewert<br />

liegt. Den verbleibenden Anteil von 60 %<br />

erhält alt + kelber nach Maßgabe eines gesondert<br />

abzuschließenden Geschäftsbesorgungsvertrags<br />

mit der Fondsgesellschaft. Die Voraussetzungen<br />

des Anspruchs auf die Mehrerlösbeteiligung und<br />

die konkrete Berechnung sind im Übrigen oben<br />

unter Abschnitt 8.7.6 detailliert geschildert.<br />

Der Geschäftsbesorgungsvertrag kann erstmals<br />

zum 31. Dezember 2023 mit einer Frist von sechs<br />

Monaten schriftlich gekündigt werden. Erfolgt keine<br />

Kündigung, verlängert sich der Vertrag jeweils<br />

um ein weiteres Jahr, sofern er nicht schriftlich<br />

mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende<br />

des jeweiligen Kalenderjahres gekündigt wird. Er<br />

endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit<br />

Auflösung (Liquidationseröffnung) der Fondsgesellschaft.<br />

Die Haftung der Auftragnehmerin ist<br />

auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.<br />

8.7.8 Geschäftsbesorgungsvertrag der Entwicklungsgesellschaft<br />

mit der <strong>DWS</strong> Finanz-Service GmbH<br />

Die Entwicklungsgesellschaft (als Auftraggeberin)<br />

hat am 12. August 2010 einen Geschäftsbesorgungsvertrag<br />

mit der <strong>DWS</strong> Finanz-Service GmbH<br />

(als Auftragnehmerin; nachfolgend „<strong>DWS</strong>“) abgeschlossen,<br />

aufgrund dessen die Auftragnehmerin<br />

VIII. Rechtliche Grundlagen<br />

im Rahmen des Investitionsprozesses für die Auftraggeberin<br />

die Entscheidungsvorlagen des Asset-<br />

Managers der Auftraggeberin zum Ankauf oder<br />

zum Verkauf von Zielinvestments sowie der Privatisierung<br />

prüft. Ferner prüft die Auftragnehmerin die<br />

jährliche Businessplanung und ggf. weitere Dokumente<br />

(z. B. Nachträge zur jährlichen Businessplanung<br />

etc.) des Asset-Managers der Auftraggeberin.<br />

Die Leistungen der Auftragnehmerin sind mit der<br />

Vergütung aus dem Geschäftsbesorgungsvertrag<br />

über die laufende Fondsverwaltung zwischen der<br />

Fondsgesellschaft und der Auftragnehmerin (siehe<br />

Abschnitt 8.7.7) abgegolten. Der Vertrag kann<br />

erstmals mit Wirkung zum 31. Dezember 2023 gekündigt<br />

werden. Er endet jedoch, wenn die Privatisierungsprozesse<br />

abgeschlossen sind oder die<br />

Liquidation der Auftraggeberin eingeleitet wurde.<br />

Die Haftung der <strong>DWS</strong> ist auf Vorsatz und grobe<br />

Fahrlässigkeit beschränkt.<br />

8.7.9 Vertrag über die Vermittlung von Beteiligungskapital<br />

der Fondsgesellschaft mit der<br />

<strong>DWS</strong> Finanz-Service GmbH und der Treuhand-<br />

Kommanditistin<br />

Die Fondsgesellschaft (als Auftraggeberin) hat mit<br />

der <strong>DWS</strong> Finanz-Service GmbH (als Auftragnehmerin;<br />

nachfolgend „<strong>DWS</strong>“) unter Beteiligung der<br />

Treuhand-Kommanditistin am 12. August 2010<br />

einen Vertrag über die Vermittlung von Beteiligungskapital<br />

geschlossen. Die Auftragnehmerin<br />

verpflichtet sich darin als Dienstleisterin gegenüber<br />

der Fondsgesellschaft und der Treuhand-Kommanditistin,<br />

unter Ausnutzung der ihr zur Verfügung<br />

stehenden Möglichkeiten nach besten Kräften<br />

darauf hinzu wirken, dass in größtmöglichem Umfang<br />

Gesellschaftskapital zu einem Preis in Höhe<br />

des Nominalbetrages der jeweiligen Beteiligung<br />

zzgl. eines Agios in Höhe von 5 % vermittelt wird.<br />

Die Auftragnehmerin hat gegen die Fondsgesellschaft<br />

aus ihrer Vermittlungsdienstleistung gegenüber<br />

der Fondsgesellschaft einen Anspruch auf<br />

Zahlung einer Vermittlungsgebühr in Höhe von 9 %<br />

<strong>DWS</strong> ACCESS Wohnen 2 // 155

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