DWS-AccessWohnen2-Prospekt

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VIII. Rechtliche Grundlagen Auszahlungsfaktor von 12,5 %. Beträgt der Gesamte Auszahlungsbetrag 100 Mio. EUR, ergibt sich mithin eine Mehrerlösbeteiligung von insgesamt 12,5 Mio. EUR. Der auf den Auftragnehmer alt + kelber entfallende Anteil hieran beträgt 60 %, mithin 7,5 Mio. EUR. Die Mehrerlösbeteiligung wird zum Zeitpunkt des Verkaufs des letzten Zielinvestments vorläufig ermittelt und mit Beendigung der Liquidation der Fondsgesellschaft endgültig festgelegt. Für Zwecke der vorläufigen Ermittlung der Mehrerlösbeteiligung wird der erwartete Liquidationserlös nach dem Verkauf des letzten Zielinvestments zunächst geschätzt. Ein Abschlag von 80 % auf den 60 %-igen Anteil des Auftragnehmers an der prognostizierten Mehrerlösbeteiligung wird sodann innerhalb von sechs Wochen nach dem Verkauf des letzten Zielinvestments (Eingang der letzten Kaufpreiszahlung) an den Auftragnehmer ausgezahlt, die restlichen 20 % erhält der Auftragnehmer im Zuge des weiteren Fortschritts der Liquidation des Fonds, ggf. in mehreren Abschlags- bzw. Teilbeträgen. Mit Abschluss der Liquidation der Fondsgesellschaft (d. h. in der Regel mit der Schlussverteilung an die Anleger) wird die Höhe der Mehrerlösbeteiligung endgültig festgelegt. Sollte sich der Liquidationserlös gegenüber der Prognose ändern, ändert sich die Mehrerlösbeteiligung und demzufolge der dem Auftragnehmer zustehende Anteil daran entsprechend. Etwaige Überzahlungen sind von alt + kelber zu erstatten. Der Vertrag läuft bis zum 31. Dezember 2023. 8.7.7 Geschäftsbesorgungsvertrag der Fondsgesellschaft mit der DWS Finanz-Service GmbH Die Fondsgesellschaft (als Auftraggeberin) hat am 12. August 2010 mit der DWS Finanz-Service GmbH (als Auftragnehmerin; nachfolgend „DWS“) einen Geschäftsbesorgungsvertrag über die laufende Verwaltung der Fondsgesellschaft abgeschlossen. Zu den Aufgaben der allgemeinen 154 // DWS ACCESS Wohnen 2 Fondsverwaltung gehören unter anderem die Führung des gesellschafterbezogenen Rechnungswesens, das Erstellen der Jahresplanung, die Prüfung der jährlichen Businessplanung des Asset- Managers, die Benachrichtigung der Gesellschafter über das Ergebnis des Geschäftsjahres, das Liquiditätsmanagement, die Unterstützung der Fondsgeschäftsführung im Zusammenhang mit Auszahlungen an die Gesellschafter, die technische und organisatorische Vorbereitung und Durchführung von Gesellschafterversammlungen sowie Gesellschafterbeschlüssen im schriftlichen Verfahren und die Korrespondenz mit den Gesellschaftern. Zu den Aufgaben im Zusammenhang mit dem An- und Verkauf von Immobilien gehören insbesondere die Prüfung der Entscheidungsvorlagen des Asset- Managers und die Unterstützung der Geschäftsleitung beim An- und Verkaufsprozess. Für ihre Leistungen erhält die Auftragnehmerin für das Geschäftsjahr 2010 eine Vergütung (jeweils zzgl. Umsatzsteuer) von 0,05 % des am 15. Dezember 2010 gezeichneten Kommanditkapitals und ab dem Geschäftsjahr 2011 eine Vergütung in Höhe von 0,3 % des zum 31. Dezember 2011 gezeichneten Kommanditkapitals (jeweils Summe der Kapitalanteile ohne Agio). Ab dem Geschäftsjahr 2012 erhöht sich diese Gebühr um 2 % p.a. Ferner hat die DWS unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf eine zusätzliche einmalige Vergütung, die am Erfolg des Fondskonzepts bemessen wird. Sollte die Prozentuale durchschnittliche Auszahlung (wie oben im Kapitel 8.7.6 definiert) mehr als 5 % betragen, erhalten alt + kelber und die DWS zusammen mit Verkauf des letzten Zielinvestments unter den bestimmten Voraussetzungen eine erfolgsabhängige Vergütung („Mehrerlösbeteiligung“). DWS hat Anspruch auf einen Anteil in Höhe von 40 % der Mehrerlösbeteiligung, der jedoch im Interesse eines möglichst prognosegemäßen Verlaufs des Fondskonzepts insgesamt unter dem Vorbehalt

steht, dass nach Berücksichtigung des 60 %-igen Anteils von alt + kelber (gemäß dem gesondert zwischen der Fondsgesellschaft und alt + kelber abgeschlossenen Geschäftsbesorgungsvertrag) sowie des auf die DWS entfallenden Anteils an der Mehrerlösbeteiligung eine Prozentuale durchschnittliche Auszahlung von mehr als 5,54 % (dies entspricht dem in der Prognoserechnung angenommen Wert) verbleibt (Prognosevorbehalt). Gegebenenfalls reduziert sich der Anteil der DWS an der Mehrerlösbeteiligung in dem Umfang, der erforderlich ist, damit die Prozentuale durchschnittliche Auszahlung nach Berücksichtigung der Anteile von alt + kelber und DWS an der Mehrerlösbeteiligung noch über dem Prognosewert liegt. Den verbleibenden Anteil von 60 % erhält alt + kelber nach Maßgabe eines gesondert abzuschließenden Geschäftsbesorgungsvertrags mit der Fondsgesellschaft. Die Voraussetzungen des Anspruchs auf die Mehrerlösbeteiligung und die konkrete Berechnung sind im Übrigen oben unter Abschnitt 8.7.6 detailliert geschildert. Der Geschäftsbesorgungsvertrag kann erstmals zum 31. Dezember 2023 mit einer Frist von sechs Monaten schriftlich gekündigt werden. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich der Vertrag jeweils um ein weiteres Jahr, sofern er nicht schriftlich mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende des jeweiligen Kalenderjahres gekündigt wird. Er endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, mit Auflösung (Liquidationseröffnung) der Fondsgesellschaft. Die Haftung der Auftragnehmerin ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. 8.7.8 Geschäftsbesorgungsvertrag der Entwicklungsgesellschaft mit der DWS Finanz-Service GmbH Die Entwicklungsgesellschaft (als Auftraggeberin) hat am 12. August 2010 einen Geschäftsbesorgungsvertrag mit der DWS Finanz-Service GmbH (als Auftragnehmerin; nachfolgend „DWS“) abgeschlossen, aufgrund dessen die Auftragnehmerin VIII. Rechtliche Grundlagen im Rahmen des Investitionsprozesses für die Auftraggeberin die Entscheidungsvorlagen des Asset- Managers der Auftraggeberin zum Ankauf oder zum Verkauf von Zielinvestments sowie der Privatisierung prüft. Ferner prüft die Auftragnehmerin die jährliche Businessplanung und ggf. weitere Dokumente (z. B. Nachträge zur jährlichen Businessplanung etc.) des Asset-Managers der Auftraggeberin. Die Leistungen der Auftragnehmerin sind mit der Vergütung aus dem Geschäftsbesorgungsvertrag über die laufende Fondsverwaltung zwischen der Fondsgesellschaft und der Auftragnehmerin (siehe Abschnitt 8.7.7) abgegolten. Der Vertrag kann erstmals mit Wirkung zum 31. Dezember 2023 gekündigt werden. Er endet jedoch, wenn die Privatisierungsprozesse abgeschlossen sind oder die Liquidation der Auftraggeberin eingeleitet wurde. Die Haftung der DWS ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. 8.7.9 Vertrag über die Vermittlung von Beteiligungskapital der Fondsgesellschaft mit der DWS Finanz-Service GmbH und der Treuhand- Kommanditistin Die Fondsgesellschaft (als Auftraggeberin) hat mit der DWS Finanz-Service GmbH (als Auftragnehmerin; nachfolgend „DWS“) unter Beteiligung der Treuhand-Kommanditistin am 12. August 2010 einen Vertrag über die Vermittlung von Beteiligungskapital geschlossen. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich darin als Dienstleisterin gegenüber der Fondsgesellschaft und der Treuhand-Kommanditistin, unter Ausnutzung der ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten nach besten Kräften darauf hinzu wirken, dass in größtmöglichem Umfang Gesellschaftskapital zu einem Preis in Höhe des Nominalbetrages der jeweiligen Beteiligung zzgl. eines Agios in Höhe von 5 % vermittelt wird. Die Auftragnehmerin hat gegen die Fondsgesellschaft aus ihrer Vermittlungsdienstleistung gegenüber der Fondsgesellschaft einen Anspruch auf Zahlung einer Vermittlungsgebühr in Höhe von 9 % DWS ACCESS Wohnen 2 // 155

VIII. Rechtliche Grundlagen<br />

Auszahlungsfaktor von 12,5 %. Beträgt der Gesamte<br />

Auszahlungsbetrag 100 Mio. EUR, ergibt<br />

sich mithin eine Mehrerlösbeteiligung von insgesamt<br />

12,5 Mio. EUR. Der auf den Auftragnehmer<br />

alt + kelber entfallende Anteil hieran beträgt 60 %,<br />

mithin 7,5 Mio. EUR.<br />

Die Mehrerlösbeteiligung wird zum Zeitpunkt<br />

des Verkaufs des letzten Zielinvestments vorläufig<br />

ermittelt und mit Beendigung der Liquidation<br />

der Fondsgesellschaft endgültig festgelegt. Für<br />

Zwecke der vorläufigen Ermittlung der Mehrerlösbeteiligung<br />

wird der erwartete Liquidationserlös<br />

nach dem Verkauf des letzten Zielinvestments<br />

zunächst geschätzt. Ein Abschlag von 80 % auf<br />

den 60 %-igen Anteil des Auftragnehmers an der<br />

prognostizierten Mehrerlösbeteiligung wird sodann<br />

innerhalb von sechs Wochen nach dem Verkauf<br />

des letzten Zielinvestments (Eingang der letzten<br />

Kaufpreiszahlung) an den Auftragnehmer ausgezahlt,<br />

die restlichen 20 % erhält der Auftragnehmer<br />

im Zuge des weiteren Fortschritts der Liquidation<br />

des Fonds, ggf. in mehreren Abschlags- bzw. Teilbeträgen.<br />

Mit Abschluss der Liquidation der Fondsgesellschaft<br />

(d. h. in der Regel mit der Schlussverteilung<br />

an die Anleger) wird die Höhe der<br />

Mehrerlösbeteiligung endgültig festgelegt. Sollte<br />

sich der Liquidationserlös gegenüber der Prognose<br />

ändern, ändert sich die Mehrerlösbeteiligung und<br />

demzufolge der dem Auftragnehmer zustehende<br />

Anteil daran entsprechend. Etwaige Überzahlungen<br />

sind von alt + kelber zu erstatten.<br />

Der Vertrag läuft bis zum 31. Dezember 2023.<br />

8.7.7 Geschäftsbesorgungsvertrag der Fondsgesellschaft<br />

mit der <strong>DWS</strong> Finanz-Service GmbH<br />

Die Fondsgesellschaft (als Auftraggeberin) hat<br />

am 12. August 2010 mit der <strong>DWS</strong> Finanz-Service<br />

GmbH (als Auftragnehmerin; nachfolgend „<strong>DWS</strong>“)<br />

einen Geschäftsbesorgungsvertrag über die<br />

laufende Verwaltung der Fondsgesellschaft<br />

abgeschlossen. Zu den Aufgaben der allgemeinen<br />

154 // <strong>DWS</strong> ACCESS Wohnen 2<br />

Fondsverwaltung gehören unter anderem die<br />

Führung des gesellschafterbezogenen Rechnungswesens,<br />

das Erstellen der Jahresplanung, die<br />

Prüfung der jährlichen Businessplanung des Asset-<br />

Managers, die Benachrichtigung der Gesellschafter<br />

über das Ergebnis des Geschäftsjahres, das Liquiditätsmanagement,<br />

die Unterstützung der Fondsgeschäftsführung<br />

im Zusammenhang mit Auszahlungen<br />

an die Gesellschafter, die technische und<br />

organisatorische Vorbereitung und Durchführung<br />

von Gesellschafterversammlungen sowie Gesellschafterbeschlüssen<br />

im schriftlichen Verfahren und<br />

die Korrespondenz mit den Gesellschaftern. Zu den<br />

Aufgaben im Zusammenhang mit dem An- und<br />

Verkauf von Immobilien gehören insbesondere die<br />

Prüfung der Entscheidungsvorlagen des Asset-<br />

Managers und die Unterstützung der Geschäftsleitung<br />

beim An- und Verkaufsprozess.<br />

Für ihre Leistungen erhält die Auftragnehmerin für<br />

das Geschäftsjahr 2010 eine Vergütung (jeweils<br />

zzgl. Umsatzsteuer) von 0,05 % des am 15. Dezember<br />

2010 gezeichneten Kommanditkapitals<br />

und ab dem Geschäftsjahr 2011 eine Vergütung<br />

in Höhe von 0,3 % des zum 31. Dezember 2011<br />

gezeichneten Kommanditkapitals (jeweils Summe<br />

der Kapitalanteile ohne Agio). Ab dem Geschäftsjahr<br />

2012 erhöht sich diese Gebühr um 2 % p.a.<br />

Ferner hat die <strong>DWS</strong> unter bestimmten Voraussetzungen<br />

einen Anspruch auf eine zusätzliche<br />

einmalige Vergütung, die am Erfolg des Fondskonzepts<br />

bemessen wird. Sollte die Prozentuale<br />

durchschnittliche Auszahlung (wie oben im<br />

Kapitel 8.7.6 definiert) mehr als 5 % betragen,<br />

erhalten alt + kelber und die <strong>DWS</strong> zusammen mit<br />

Verkauf des letzten Zielinvestments unter den<br />

bestimmten Voraussetzungen eine erfolgsabhängige<br />

Vergütung („Mehrerlösbeteiligung“). <strong>DWS</strong><br />

hat Anspruch auf einen Anteil in Höhe von 40 %<br />

der Mehrerlösbeteiligung, der jedoch im Interesse<br />

eines möglichst prognosegemäßen Verlaufs des<br />

Fondskonzepts insgesamt unter dem Vorbehalt

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