DWS-AccessWohnen2-Prospekt
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VIII. Rechtliche Grundlagen<br />
Kooperationsvertrags zurückzuführen sind und zu<br />
einer Verletzung der Eigenkapitalgarantie führen,<br />
hätte conwert Wohn-Fonds den Differenzbetrag<br />
in bar im Wege einer Zuzahlung in das Eigenkapital<br />
der jeweiligen Beteiligungsgesellschaft<br />
auszugleichen.<br />
Die Fondsgesellschaft hat das Recht, jeden<br />
Stichtagsabschluss und die Berechnung des<br />
Eigen kapitals der jeweiligen Beteiligungsgesellschaft<br />
auf eigene Kosten durch einen von ihr<br />
beauftragten Wirtschaftsprüfer prüfen zu lassen.<br />
Bei Streitigkeiten zwischen den Parteien kann es<br />
auf Antrag einer Partei zur Beauftragung eines<br />
Wirtschaftsprüfers als Schiedsgutachter kommen,<br />
dessen Entscheidung verbindlich ist.<br />
Die Verkäuferin conwert Wohn-Fonds hat zudem<br />
bezüglich der verkauften Beteiligungen Garantien<br />
abgegeben, die sich unter anderem auf die<br />
Geschäfte, das Vermögen und die Rechtsverhältnisse<br />
der Gesellschaften beziehen, und eine<br />
Freistellungserklärung für bestimmte Steuersachverhalte<br />
aus der Zeit vor dem Abschluss des<br />
Kooperationsvertrags sowie für Steueransprüche,<br />
die nicht auf erlaubten Geschäftsvorfällen<br />
beruhen, erteilt.<br />
8.7.4 Geschäftsbesorgungsverträge der Verwaltungsgesellschaft<br />
und der Entwicklungsgesellschaft<br />
mit alt+kelber<br />
Die Verwaltungsgesellschaft und die Entwicklungsgesellschaft<br />
(jeweils als Auftraggeber)<br />
haben im Rahmen des Kooperationsvertrags am<br />
18. August 2010 mit alt + kelber (als Auftragnehmer)<br />
in Teilen identische Geschäftsbesorgungsverträge<br />
geschlossen, die nachstehend beschrieben<br />
werden. Wesentliche Abweichungen der<br />
Leistungs- und Vergütungsparameter werden<br />
gesondert aufgeführt.<br />
150 // <strong>DWS</strong> ACCESS Wohnen 2<br />
Beide Verträge unterliegen den nachträglichen<br />
Änderungen und Anpassungen durch die Vertragsparteien.<br />
Während der Investitionsphase wird alt + kelber<br />
unter Beachtung der Vorgaben für den Investitionsprozess<br />
und die Investitionskriterien (siehe<br />
Kapitel 6.2 und 6.3) die darin beschriebenen<br />
Aufgaben wahrnehmen, insbesondere die Immobilienerwerbe<br />
vorbereiten, der Geschäftsleitung<br />
Entscheidungsempfehlungen geben und bei<br />
positivem Votum die Erwerbe durchführen.<br />
Hierzu zählt ferner die Finanzierungsvermittlung.<br />
In der Phase der laufenden Verwaltung wird<br />
alt + kelber Leistungen im Rahmen des Portfolio<br />
Managements und des Property Managements<br />
erbringen. Zum Portfolio Management zählen<br />
insbesondere die Vermietungs- und Verwaltungsaufgaben<br />
einschließlich der Erfassung<br />
des Instandhaltungsbedarfs und die Erstellung<br />
der Betriebskostenabrechnungen sowie die<br />
Betreuung von Vertrags- und Versicherungsangelegenheiten,<br />
die im Zusammenhang mit den<br />
Immobilien der Verwaltungsgesellschaft und der<br />
Entwicklungsgesellschaft stehen. Zum Property<br />
Management zählen insbesondere Maßnahmen<br />
zur Erhaltung der Funktions- und Betriebsfähigkeit<br />
und Sicherheit der Objekte sowie technische<br />
und wirtschaftliche Analysen von Modernisierungen,<br />
Sanierungen und Investitionen sowie die<br />
örtliche Verwaltung. Im Falle der Entwicklungsgesellschaft<br />
kommen spezifische Aufgaben im<br />
Zusammenhang mit der Wohnungseigentumsverwaltung<br />
hinzu. Darüber hinaus wird alt + kelber<br />
technische Planungen und Architektenleistungen<br />
erbringen und das Rechnungswesen der Gesellschaften<br />
führen.<br />
Die Leistungen von alt + kelber während der<br />
Desinvestitionsphase sind in Abschnitt 3.4.3<br />
(Desinvestitionsprozess) beschrieben und umfassen<br />
insbesondere Leistungen bei der Veräuße-