DWS-AccessWohnen2-Prospekt
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von alt + kelber in den Geschäftsbesorgungsver-<br />
trägen (siehe unten in den Abschnitten 8.7.4,<br />
8.7.5 und 8.7.6) vereinbart.<br />
Mit alt + kelber wurde im Kooperationsvertrag<br />
ferner Exklusivität hinsichtlich der Vermittlung von<br />
Immobilien vereinbart. Danach ist alt + kelber die<br />
Vermittlung von Immobilien an Dritte während der<br />
Investitionsphase des Fonds nur gestattet, sofern<br />
diese zuvor bereits erfolglos den Portfoliogesellschaften<br />
als potentielle Zielinvestments angeboten<br />
wurden. Ein solches vorheriges Angebot ist<br />
jedoch nur notwendig, wenn das entsprechende<br />
Objekt den Investitionskriterien der Portfoliogesellschaften<br />
entspricht. Nicht als Dritte im Sinne<br />
der Exklusivitätsklausel sind die Portfoliogesellschaften<br />
des Fonds <strong>DWS</strong> ACCESS Wohnen sowie<br />
die Fondsgesellschaft <strong>DWS</strong> ACCESS Wohnen<br />
GmbH & Co. KG anzusehen.<br />
Für die Bereitstellung und Vorfinanzierung der<br />
Beteiligungs- und Ankaufsstruktur zur Umsetzung<br />
des Fondskonzepts erhält die conwert<br />
Wohn-Fonds eine einmalige Vergütung, die im<br />
Falle der Durchführung des Fondskonzeptes durch<br />
Erwerb der Beteiligungen an den Beteiligungsgesellschaften<br />
von der Fondsgesellschaft zu tragen<br />
ist und dann 120 TEUR zzgl. Mehrwertsteuer in<br />
gesetzlicher Höhe beträgt. Weitere Vergütungen<br />
erhält conwert Wohn-Fonds nach dem Kooperationsvertrag<br />
nicht. Sollte das Fondskonzept nicht<br />
umgesetzt werden oder das Anteilskaufangebot<br />
von der Fondsgesellschaft nicht spätestens bis<br />
zum 30. April 2011 angenommen worden sein,<br />
oder die Fondsgesellschaft rückabgewickelt<br />
werden, endet der Kooperationsvertrag vorzeitig.<br />
In diesen Fällen trägt die Anbieterin die einmalige<br />
Vergütung der conwert Wohn-Fonds. Sie beträgt<br />
dann 100 TEUR zzgl. MwSt.<br />
Im Übrigen endet die Kooperationsvereinbarung,<br />
wenn die Haltefristen der o. g. Lock-up-Vereinbarungen<br />
abgelaufen sind (fünf Jahre und einen<br />
VIII. Rechtliche Grundlagen<br />
Monat nach dem Erwerb des letzten Zielinvestments<br />
durch die Beteiligungsgesellschaften).<br />
8.7.3 Anteilskauf- und Übertragungsvertrag<br />
Nimmt die Fondsgesellschaft die Anteilskaufangebote<br />
bis zum 30. April 2011 an, so kommt der<br />
nachfolgend näher beschriebene Anteilskaufund<br />
Übertragungsvertrag zustande.<br />
Gegenstand des Vertrages sind die im Kapitel<br />
8.1 beschriebenen Beteiligungen von je<br />
94,9 % an den drei Beteiligungsgesellschaften.<br />
Die Fondsgesellschaft als Käuferin hat einen<br />
Kaufpreis von 118.719,90 EUR an die conwert<br />
Wohn-Fonds für 94,9 % der Anteile an der<br />
Holdinggesellschaft zu zahlen. Ferner zahlt die<br />
Fondsgesellschaft an die Holdinggesellschaft<br />
einen Kaufpreis von 23.725,00 EUR für den<br />
94,9 %-igen Anteil an der Entwicklungsgesellschaft<br />
sowie 94.994,90 EUR für den 94,9 %-igen<br />
Kommanditanteil an der Verwaltungsgesellschaft.<br />
Die beiden letztgenannten Kaufpreise werden von<br />
der Holdinggesellschaft vereinnahmt, so dass die<br />
Fondsgesellschaft hieran nach Erwerb der Anteile<br />
an der Holdinggesellschaft zu 94.9 % wirtschaftlich<br />
berechtigt sein wird. Mit Übernahme der<br />
Beteiligung an der Verwaltungsgesellschaft tritt<br />
die Fondsgesellschaft als Komplementärin in diese<br />
Gesellschaft ein und führt die ehemalige Kommanditbeteiligung<br />
als Vermögenseinlage des<br />
persönlich haftenden Gesellschafters fort. Die bisherige<br />
Komplementärin, die conwert Deutschland<br />
Holding GmbH & Co. KG, scheidet sodann ohne<br />
Entschädigung aus der Verwaltungsgesellschaft aus.<br />
Die Verkäuferin conwert Wohn-Fonds hat für<br />
jede der drei Beteiligungsgesellschaften eine<br />
Eigenkapitalgarantie abgegeben. Auf Basis von<br />
Stichtagsabschlüssen zum Übertragungsstichtag<br />
wird ermittelt, ob und ggf. in welchem Umfang<br />
Ausgleichsansprüche bestehen. Im Falle von etwaigen<br />
Eigenkapitalminderungen, die auf nicht<br />
erlaubte Geschäftsaktivitäten im Sinne des<br />
<strong>DWS</strong> ACCESS Wohnen 2 // 149