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DWS-AccessWohnen2-Prospekt

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VIII. Rechtliche Grundlagen<br />

durch Bankdarlehen finanzierten Teile des Kaufpreises<br />

für das Drittportfolio finanzieren, wobei<br />

angestrebt ist, dass für die Finanzierung von 60 %<br />

des Kaufpreises Bankdarlehen mit Festlaufzeit von<br />

zehn Jahren und für die Finanzierung von 20 %<br />

des Kaufpreises Bankdarlehen mit variabler Laufzeit<br />

aufgenommen werden sollen. Hierzu zählt<br />

unter anderem die Bereitstellung einer Anschubfinanzierung<br />

bis zu 5 Mio. EUR, die die conwert<br />

Wohn-Fonds der Holdinggesellschaft in Form<br />

eines unverzinslichen Gesellschafterdarlehens<br />

bereitstellt. Die Laufzeit des Darlehens beträgt<br />

maximal 364 Tage. Die Mittel dienen der Begleichung<br />

der zum Erwerb der anfänglichen Zielinvestments<br />

anfallenden Kaufpreise (anteilig, soweit<br />

nicht durch Bankdarlehen finanziert), der Grunderwerbsteuer<br />

sowie der Erwerbsnebenkosten.<br />

Das Darlehen wird nach Aufforderung und Nachweis<br />

der zu begleichenden Aufwendungen der<br />

Holdinggesellschaft ausgezahlt. Das Darlehen<br />

wird zwei Wochen nach Fälligkeit der Kaufpreise<br />

nach dem Anteilskauf- und Übertragungsvertrag<br />

fällig. Es ist vorgesehen, dass die Holdinggesellschaft<br />

diese Mittel teils der Entwicklungsgesellschaft<br />

und teils der Verwaltungsgesellschaft<br />

ebenfalls im Wege eines unverzinslichen Gesellschafterdarlehens<br />

weiterreichen wird. Die Gesellschafterdarlehen<br />

sollen, nach Beitritt der Anleger,<br />

aus dem eingeworbenen Beteiligungs kapital<br />

wieder zurückgeführt werden.<br />

Da der Erwerb des Drittportfolios durch Conwert<br />

Wohn-Fonds finanziert wird, soll das wirtschaftliche<br />

Ergebnis der Holdinggesellschaft, der Verwaltungsgesellschaft<br />

und der Entwicklungsgesellschaft<br />

bis zum geplanten Erwerb der Anteile an<br />

den Beteiligungsgesellschaften durch die Fondsgesellschaft<br />

der Conwert Wohn-Fonds zustehen.<br />

Zu diesem Zweck ist es Conwert Wohn-Fonds<br />

und der Holdinggesellschaft bis zu dem genannten<br />

Zeitpunkt gestattet, Beträge bis zur Höhe der<br />

eingegangenen bzw. fälligen Mietforderungen<br />

abzüglich der für die laufende Verwaltung und<br />

148 // <strong>DWS</strong> ACCESS Wohnen 2<br />

Bewirtschaftung anfallenden Kosten und Verbindlichkeiten<br />

aus der jeweiligen Portfoliogesellschaft<br />

zu entnehmen.<br />

Bei Durchführung des Fondskonzepts soll zudem<br />

alt + kelber als Asset Manager unterschiedliche<br />

Leistungen u. a. im Bereich des Asset- und Property<br />

Managements erbringen. Zeitgleich mit dem<br />

Abschluss des Kooperationsvertrags hat alt + kelber<br />

dazu mit der Fondsgesellschaft, der Verwaltungsgesellschaft,<br />

der Entwicklungsgesellschaft und<br />

der Holdinggesellschaft Geschäftsbesorgungsverträge<br />

abgeschlossen, die nachstehend unter<br />

Abschnitt 8.7.4 ff. näher beschrieben werden.<br />

Im Rahmen der Konzeption des Beteiligungsangebotes<br />

unterstützt alt + kelber die <strong>DWS</strong> bei<br />

<strong>Prospekt</strong>ierung und Vertrieb. alt + kelber hat sich<br />

ferner verpflichtet, während der Investitionsphase,<br />

längstens bis zum 31. Dezember 2011, geeignete<br />

Immobilien vor einer etwaigen Vermittlung an<br />

Dritte den Beteiligungsgesellschaften als potentielle<br />

Zielinvestments anzubieten, sofern diese den<br />

Investitionskriterien der Entwicklungs- bzw. der<br />

Verwaltungsgesellschaft entsprechen.<br />

Bezüglich des Haftungsmaßstabs wurde folgende<br />

Regelung vereinbart: Im Falle von Pflichtverletzungen<br />

haften die Parteien des Kooperationsvertrags<br />

nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.<br />

Jedoch haftet alt + kelber für Pflichtverletzungen<br />

im Falle einfacher Fahrlässigkeit für die während<br />

eines Kalenderjahres eingetretenen Schäden bis<br />

zur Höhe der jährlichen Versicherungssumme<br />

ihrer Betriebshaftpflichtversicherung, mindestens<br />

jedoch bis zur Höhe von 3 Mio. EUR pro Schadensfall<br />

und 6 Mio. EUR pro Kalenderjahr. Für<br />

unmittelbare Vermögensschäden haftet alt+kelber<br />

bis zur Höhe der jährlichen Versicherungssumme<br />

ihrer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung,<br />

mindestens jedoch bis zur Höhe von 500 TEUR<br />

pro Schadensfall und 3 Mio. EUR pro Kalenderjahr.<br />

Eine inhaltlich entsprechende Regelung wurde<br />

auch für die Geschäftsbesorgungsleistungen

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