DWS-AccessWohnen2-Prospekt
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VIII. Rechtliche Grundlagen<br />
durch Bankdarlehen finanzierten Teile des Kaufpreises<br />
für das Drittportfolio finanzieren, wobei<br />
angestrebt ist, dass für die Finanzierung von 60 %<br />
des Kaufpreises Bankdarlehen mit Festlaufzeit von<br />
zehn Jahren und für die Finanzierung von 20 %<br />
des Kaufpreises Bankdarlehen mit variabler Laufzeit<br />
aufgenommen werden sollen. Hierzu zählt<br />
unter anderem die Bereitstellung einer Anschubfinanzierung<br />
bis zu 5 Mio. EUR, die die conwert<br />
Wohn-Fonds der Holdinggesellschaft in Form<br />
eines unverzinslichen Gesellschafterdarlehens<br />
bereitstellt. Die Laufzeit des Darlehens beträgt<br />
maximal 364 Tage. Die Mittel dienen der Begleichung<br />
der zum Erwerb der anfänglichen Zielinvestments<br />
anfallenden Kaufpreise (anteilig, soweit<br />
nicht durch Bankdarlehen finanziert), der Grunderwerbsteuer<br />
sowie der Erwerbsnebenkosten.<br />
Das Darlehen wird nach Aufforderung und Nachweis<br />
der zu begleichenden Aufwendungen der<br />
Holdinggesellschaft ausgezahlt. Das Darlehen<br />
wird zwei Wochen nach Fälligkeit der Kaufpreise<br />
nach dem Anteilskauf- und Übertragungsvertrag<br />
fällig. Es ist vorgesehen, dass die Holdinggesellschaft<br />
diese Mittel teils der Entwicklungsgesellschaft<br />
und teils der Verwaltungsgesellschaft<br />
ebenfalls im Wege eines unverzinslichen Gesellschafterdarlehens<br />
weiterreichen wird. Die Gesellschafterdarlehen<br />
sollen, nach Beitritt der Anleger,<br />
aus dem eingeworbenen Beteiligungs kapital<br />
wieder zurückgeführt werden.<br />
Da der Erwerb des Drittportfolios durch Conwert<br />
Wohn-Fonds finanziert wird, soll das wirtschaftliche<br />
Ergebnis der Holdinggesellschaft, der Verwaltungsgesellschaft<br />
und der Entwicklungsgesellschaft<br />
bis zum geplanten Erwerb der Anteile an<br />
den Beteiligungsgesellschaften durch die Fondsgesellschaft<br />
der Conwert Wohn-Fonds zustehen.<br />
Zu diesem Zweck ist es Conwert Wohn-Fonds<br />
und der Holdinggesellschaft bis zu dem genannten<br />
Zeitpunkt gestattet, Beträge bis zur Höhe der<br />
eingegangenen bzw. fälligen Mietforderungen<br />
abzüglich der für die laufende Verwaltung und<br />
148 // <strong>DWS</strong> ACCESS Wohnen 2<br />
Bewirtschaftung anfallenden Kosten und Verbindlichkeiten<br />
aus der jeweiligen Portfoliogesellschaft<br />
zu entnehmen.<br />
Bei Durchführung des Fondskonzepts soll zudem<br />
alt + kelber als Asset Manager unterschiedliche<br />
Leistungen u. a. im Bereich des Asset- und Property<br />
Managements erbringen. Zeitgleich mit dem<br />
Abschluss des Kooperationsvertrags hat alt + kelber<br />
dazu mit der Fondsgesellschaft, der Verwaltungsgesellschaft,<br />
der Entwicklungsgesellschaft und<br />
der Holdinggesellschaft Geschäftsbesorgungsverträge<br />
abgeschlossen, die nachstehend unter<br />
Abschnitt 8.7.4 ff. näher beschrieben werden.<br />
Im Rahmen der Konzeption des Beteiligungsangebotes<br />
unterstützt alt + kelber die <strong>DWS</strong> bei<br />
<strong>Prospekt</strong>ierung und Vertrieb. alt + kelber hat sich<br />
ferner verpflichtet, während der Investitionsphase,<br />
längstens bis zum 31. Dezember 2011, geeignete<br />
Immobilien vor einer etwaigen Vermittlung an<br />
Dritte den Beteiligungsgesellschaften als potentielle<br />
Zielinvestments anzubieten, sofern diese den<br />
Investitionskriterien der Entwicklungs- bzw. der<br />
Verwaltungsgesellschaft entsprechen.<br />
Bezüglich des Haftungsmaßstabs wurde folgende<br />
Regelung vereinbart: Im Falle von Pflichtverletzungen<br />
haften die Parteien des Kooperationsvertrags<br />
nur für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.<br />
Jedoch haftet alt + kelber für Pflichtverletzungen<br />
im Falle einfacher Fahrlässigkeit für die während<br />
eines Kalenderjahres eingetretenen Schäden bis<br />
zur Höhe der jährlichen Versicherungssumme<br />
ihrer Betriebshaftpflichtversicherung, mindestens<br />
jedoch bis zur Höhe von 3 Mio. EUR pro Schadensfall<br />
und 6 Mio. EUR pro Kalenderjahr. Für<br />
unmittelbare Vermögensschäden haftet alt+kelber<br />
bis zur Höhe der jährlichen Versicherungssumme<br />
ihrer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung,<br />
mindestens jedoch bis zur Höhe von 500 TEUR<br />
pro Schadensfall und 3 Mio. EUR pro Kalenderjahr.<br />
Eine inhaltlich entsprechende Regelung wurde<br />
auch für die Geschäftsbesorgungsleistungen