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DWS-AccessWohnen2-Prospekt

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Die Verwaltungsgesellschaft soll im Einklang<br />

mit den vereinbarten Investitionskriterien Immobilien<br />

erwerben, die nicht zur Privatisierung geeignet<br />

sind, diese und bereits erworbene Immobilien<br />

verwalten und Einkünfte aus Vermietung und<br />

Verpachtung erzielen. Wie in den Abschnitten<br />

8.6.2 und 8.6.3 dargestellt, hat die Verwaltungsgesellschaft<br />

im Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung<br />

bereits Kaufverträge zum Erwerb der dort<br />

bezeichneten Immobilien abgeschlossen und ein<br />

unwiderrufliches Angebot zum Erwerb diverser<br />

Immobilien aus der conwert-Gruppe erhalten. Die<br />

Funktion der Holdinggesellschaft beschränkt sich<br />

in der Zielstruktur darauf, jeweils eine Beteiligung<br />

von 5,1 % an der Verwaltungsgesellschaft und an<br />

der Entwicklungsgesellschaft zu halten.<br />

Im Falle der Annahme der Anteilskaufangebote<br />

und des Erwerbs der Beteiligungen durch die<br />

Fondsgesellschaft stellt sich die Zielstruktur wie<br />

im Schaubild im Kapitel 8.1 dargestellt dar.<br />

Zum Schutz vor möglichen grunderwerbsteuerschädlichen<br />

Anteilsübertragungen wurde eine<br />

Haltefristvereinbarung („Lock-up-Vereinbarung“)<br />

mit folgendem Inhalt getroffen: Demzufolge<br />

garantiert conwert Wohn-Fonds gegenüber der<br />

Fondsgesellschaft und gegenüber den Beteiligungsgesellschaften,<br />

dass sie ihren verbliebenen<br />

Geschäftsanteil von 5,1 % an der Holdinggesellschaft<br />

für die Dauer eines Zeitraums, der mit dem<br />

Vollzug des Anteilsübergangs beginnt und fünf<br />

Jahre und einen Monat nach dem Erwerb des<br />

letzten Zielinvestments durch die Verwaltungsgesellschaft<br />

endet, halten und nicht darüber<br />

verfügen wird. Eine gleichlautende Garantie hat<br />

auch die Holdinggesellschaft in Bezug auf die<br />

beiden von ihr gehaltenen Beteiligungen von<br />

jeweils 5,1 % an der Entwicklungsgesellschaft<br />

und der Verwaltungsgesellschaft abgegeben.<br />

conwert, die Konzernmuttergesellschaft der<br />

conwert-Gruppe, hat ferner die Garantie dafür<br />

VIII. Rechtliche Grundlagen<br />

übernommen, dass die aufgrund des Kooperationsvertrags<br />

von Unternehmen der conwert-<br />

Gruppe gegenüber den Beteiligungsgesellschaften<br />

und der Fondsgesellschaft geschuldeten<br />

Leistungen erbracht und die darin enthaltenen<br />

Verpflichtungen und Zusagen eingehalten werden.<br />

Bezüglich alt + kelber hat conwert sich abweichend<br />

hiervon dazu verpflichtet, darauf hinzuwirken,<br />

dass die aufgrund der Kooperationsvereinbarung<br />

von alt+kelber gegenüber den Beteiligungsgesellschaften<br />

und der Fondsgesellschaft geschuldeten<br />

Leistungen erbracht und die darin enthaltenen<br />

Verpflichtungen und Zusagen eingehalten werden.<br />

conwert Wohn-Fonds und Holdinggesellschaft<br />

haben sich des Weiteren gegenüber der Fondsgesellschaft<br />

zur Einhaltung von diversen Kooperationspflichten<br />

verpflichtet, die im Wesentlichen<br />

eine ordnungsgemäße, den Investitionskriterien<br />

entsprechende Geschäftstätigkeit der Beteiligungsgesellschaften<br />

für den Zeitraum bis zum<br />

möglichen Erwerb von je 94,9 % der Anteile<br />

an diesen Gesellschaften gewährleisten sollen.<br />

Geschäftsaktivitäten sollen insoweit nur nach<br />

Maßgabe der gesondert abgeschlossenen<br />

Geschäftsbesorgungsverträge und dem darin<br />

geschilderten Investitionsprozess bzw. den<br />

Investitionskriterien getroffen werden. Wichtige<br />

Entscheidungen wie etwa die Investitionsentscheidungen<br />

stehen unter dem Vorbehalt der<br />

Zustimmung der Fondsgesellschaft.<br />

conwert Wohn-Fonds verpflichtet sich für den<br />

Zeitraum bis zum Anteilserwerb, die Beteiligungsgesellschaften<br />

mit finanziellen Mitteln in der erforderlichen<br />

Höhe auszustatten, um die beim Erwerb<br />

der Zielinvestments anfallenden Kaufpreise und<br />

die Grunderwerbsteuer sowie alle Kosten des<br />

Erwerbs der Zielinvestments einschließlich von<br />

Grundbuch- und Notargebühren und die Kosten<br />

der laufenden Verwaltung der Beteiligungsgesellschaften<br />

begleichen zu können. Insbesondere<br />

muss Conwert Wohn-Fonds die restlichen, nicht<br />

<strong>DWS</strong> ACCESS Wohnen 2 // 147

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