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DWS-AccessWohnen2-Prospekt

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VIII. Rechtliche Grundlagen<br />

conwert Wohn-Fonds und die Holdinggesellschaft<br />

haben der Fondsgesellschaft im Kooperationsvertrag<br />

jeweils 94,9 % ihrer Beteiligungen an den Beteiligungsgesellschaften<br />

befristet und unwiderruflich<br />

zum Erwerb angeboten (siehe dazu ausführlich<br />

Kapitel 8.1). Die Anteilskaufangebote können von<br />

der Fondsgesellschaft nur insgesamt, frühes tens<br />

am 1. Dezember 2010 und bis spätestens zum<br />

30. April 2011 angenommen werden.<br />

Grundlage der Angebote ist der dem Kooperationsvertrag<br />

als Anlage beigefügte Anteilskaufund<br />

Übertragungsvertrag (siehe dazu die<br />

Erläuterungen im nachfolgenden Abschnitt 8.7.3).<br />

Die Beteiligung der Fondsgesellschaft an den<br />

Immobilien des Startportfolios – sowie später<br />

weiteren Immobilien – (zusammen auch „Zielinvestments“<br />

genannt) soll nach dem für den<br />

30. November 2010 geplanten Beitritt der Anleger<br />

mittelbar durch Annahme der Anteilskaufangebote<br />

erfolgen, und zwar durch den Erwerb von<br />

je 94,9 % der Gesellschaftsanteile an der Holdinggesellschaft<br />

sowie der Verwaltungsgesellschaft<br />

und der Entwicklungsgesellschaft. Die jeweils verbleibenden<br />

5,1 % der Gesellschaftsanteile sollen<br />

von conwert Wohn-Fonds bzw. der Holdinggesellschaft<br />

weiter gehalten werden.<br />

Die Fondsgesellschaft ist verpflichtet, die Anteilskaufangebote<br />

anzunehmen, sobald und solange<br />

folgende Voraussetzungen eingetreten sind bzw.<br />

fortbestehen.<br />

(a) Anleger haben Einlagen (Beteiligungskapital<br />

ohne Agio) in Höhe von mindestens<br />

20 Mio. EUR übernommen,<br />

(b) diese sind spätestens zum Ende des<br />

Vor monats zur Zahlung an die Fondsgesellschaft<br />

fällig, und<br />

146 // <strong>DWS</strong> ACCESS Wohnen 2<br />

(c) die Summe aus<br />

– den an die Fondgesellschaft zu leistenden<br />

Einlagen abzüglich der der Fondsgesellschaft<br />

im Zusammenhang mit der Entwicklung und<br />

Umsetzung des Fondskonzepts entstehenden<br />

Kosten und<br />

– den von der conwert Wohn-Fonds zu<br />

leistenden Eigenmitteln und<br />

– den Fremdmitteln, die den Beteiligungsgesellschaften<br />

zugesagt und bis zur<br />

jeweiligen Kaufpreisfälligkeit zur Auszahlung<br />

abrufbar sind,<br />

reicht aus, um die Zahlung der Kaufpreise und<br />

Erwerbsnebenkosten für sämtlichen Grundbesitz,<br />

bezüglich dessen die Beteiligungsgesellschaften<br />

zu diesem Zeitpunkt rechtlich<br />

verbindliche Kaufverträge abgeschlossen oder<br />

rechtlich verbindliche Kaufangebote erhalten<br />

haben, sowie sämtliche sonstigen mit diesem<br />

Grundbesitz zusammenhängenden Zahlungsverpflichtungen<br />

im Zeitpunkt ihrer jeweiligen<br />

Fälligkeit vollständig zu erfüllen und die zur<br />

Finanzierung des Drittportfolios von Conwert<br />

Wohn-Fonds gewährten Gesellschafterdarlehen<br />

und die dazu aufgenommenen Bankdarlehen<br />

mit variabler Laufzeit zurückzuführen, und<br />

(d) wenn die conwert, conwert Wohn-Fonds,<br />

Holdinggesellschaft und alt+kelber ihre Verpflichtungen<br />

nach dem Kooperationsvertrag im<br />

Wesentlichen ordnungsgemäß erfüllt haben.<br />

Bei Durchführung des Fondskonzepts soll die<br />

Entwicklungsgesellschaft im Einklang mit den<br />

vereinbarten Investitionskriterien zur Privatisierung<br />

geeignete Immobilien erwerben, die Privatisierungen<br />

dieser und bereits erworbener Immobilien<br />

betreiben und daraus Erlöse erwirtschaften. Wie<br />

in Abschnitt 8.6.3 dargestellt, hat die Entwicklungsgesellschaft<br />

im Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung<br />

bereits ein unwiderrufliches Angebot<br />

zum Erwerb zweier Immobilien aus der conwert-<br />

Gruppe erhalten.

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