DWS-AccessWohnen2-Prospekt
DWS-AccessWohnen2-Prospekt
DWS-AccessWohnen2-Prospekt
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
VIII. Rechtliche Grundlagen<br />
conwert Wohn-Fonds und die Holdinggesellschaft<br />
haben der Fondsgesellschaft im Kooperationsvertrag<br />
jeweils 94,9 % ihrer Beteiligungen an den Beteiligungsgesellschaften<br />
befristet und unwiderruflich<br />
zum Erwerb angeboten (siehe dazu ausführlich<br />
Kapitel 8.1). Die Anteilskaufangebote können von<br />
der Fondsgesellschaft nur insgesamt, frühes tens<br />
am 1. Dezember 2010 und bis spätestens zum<br />
30. April 2011 angenommen werden.<br />
Grundlage der Angebote ist der dem Kooperationsvertrag<br />
als Anlage beigefügte Anteilskaufund<br />
Übertragungsvertrag (siehe dazu die<br />
Erläuterungen im nachfolgenden Abschnitt 8.7.3).<br />
Die Beteiligung der Fondsgesellschaft an den<br />
Immobilien des Startportfolios – sowie später<br />
weiteren Immobilien – (zusammen auch „Zielinvestments“<br />
genannt) soll nach dem für den<br />
30. November 2010 geplanten Beitritt der Anleger<br />
mittelbar durch Annahme der Anteilskaufangebote<br />
erfolgen, und zwar durch den Erwerb von<br />
je 94,9 % der Gesellschaftsanteile an der Holdinggesellschaft<br />
sowie der Verwaltungsgesellschaft<br />
und der Entwicklungsgesellschaft. Die jeweils verbleibenden<br />
5,1 % der Gesellschaftsanteile sollen<br />
von conwert Wohn-Fonds bzw. der Holdinggesellschaft<br />
weiter gehalten werden.<br />
Die Fondsgesellschaft ist verpflichtet, die Anteilskaufangebote<br />
anzunehmen, sobald und solange<br />
folgende Voraussetzungen eingetreten sind bzw.<br />
fortbestehen.<br />
(a) Anleger haben Einlagen (Beteiligungskapital<br />
ohne Agio) in Höhe von mindestens<br />
20 Mio. EUR übernommen,<br />
(b) diese sind spätestens zum Ende des<br />
Vor monats zur Zahlung an die Fondsgesellschaft<br />
fällig, und<br />
146 // <strong>DWS</strong> ACCESS Wohnen 2<br />
(c) die Summe aus<br />
– den an die Fondgesellschaft zu leistenden<br />
Einlagen abzüglich der der Fondsgesellschaft<br />
im Zusammenhang mit der Entwicklung und<br />
Umsetzung des Fondskonzepts entstehenden<br />
Kosten und<br />
– den von der conwert Wohn-Fonds zu<br />
leistenden Eigenmitteln und<br />
– den Fremdmitteln, die den Beteiligungsgesellschaften<br />
zugesagt und bis zur<br />
jeweiligen Kaufpreisfälligkeit zur Auszahlung<br />
abrufbar sind,<br />
reicht aus, um die Zahlung der Kaufpreise und<br />
Erwerbsnebenkosten für sämtlichen Grundbesitz,<br />
bezüglich dessen die Beteiligungsgesellschaften<br />
zu diesem Zeitpunkt rechtlich<br />
verbindliche Kaufverträge abgeschlossen oder<br />
rechtlich verbindliche Kaufangebote erhalten<br />
haben, sowie sämtliche sonstigen mit diesem<br />
Grundbesitz zusammenhängenden Zahlungsverpflichtungen<br />
im Zeitpunkt ihrer jeweiligen<br />
Fälligkeit vollständig zu erfüllen und die zur<br />
Finanzierung des Drittportfolios von Conwert<br />
Wohn-Fonds gewährten Gesellschafterdarlehen<br />
und die dazu aufgenommenen Bankdarlehen<br />
mit variabler Laufzeit zurückzuführen, und<br />
(d) wenn die conwert, conwert Wohn-Fonds,<br />
Holdinggesellschaft und alt+kelber ihre Verpflichtungen<br />
nach dem Kooperationsvertrag im<br />
Wesentlichen ordnungsgemäß erfüllt haben.<br />
Bei Durchführung des Fondskonzepts soll die<br />
Entwicklungsgesellschaft im Einklang mit den<br />
vereinbarten Investitionskriterien zur Privatisierung<br />
geeignete Immobilien erwerben, die Privatisierungen<br />
dieser und bereits erworbener Immobilien<br />
betreiben und daraus Erlöse erwirtschaften. Wie<br />
in Abschnitt 8.6.3 dargestellt, hat die Entwicklungsgesellschaft<br />
im Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung<br />
bereits ein unwiderrufliches Angebot<br />
zum Erwerb zweier Immobilien aus der conwert-<br />
Gruppe erhalten.