28.10.2013 Aufrufe

DWS-AccessWohnen2-Prospekt

DWS-AccessWohnen2-Prospekt

DWS-AccessWohnen2-Prospekt

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

jedoch 300 EUR, an die Treuhand-Kommanditistin<br />

zu entrichten. Die Treuhand-Kommanditistin behält<br />

sich vor, bei verspätet eingehenden Mitteilungen<br />

der Sonderwerbungskosten für den damit<br />

verbundenen Bearbeitungsmehraufwand für das<br />

jeweils betroffene Jahr eine Vergütung in Höhe<br />

von 200 EUR zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer<br />

dem Treugeber in Rechnung zu stellen. Als weitere<br />

Kosten fallen bei persönlicher und unmittelbarer<br />

Beteiligung als Kommanditist alle durch die<br />

Übertragung des Kommanditanteils, beim Ausscheiden<br />

des Anlegers und bei Auskünften aus<br />

dem Kommanditisten- und dem Treugeberregister<br />

entstehenden Kosten, Auslagen und Gebühren<br />

(einschließlich Notar- und Gerichtsgebühren),<br />

insbesondere die Kosten der notariellen Beglaubigung<br />

der Handelsregistervollmacht, Kosten der<br />

eventuell vereinbarten Verwaltung der Beteiligung<br />

durch die Treuhand-Kommanditistin sowie Kosten<br />

der eventuellen Schätzung der Beteiligung beim<br />

Ausscheiden des Anlegers aus der Fondsgesellschaft.<br />

Die durch den Erbfall verursachten Kosten<br />

der Fondsgesellschaft und der Treuhand-Kommanditistin<br />

trägt jeweils der für den verstorbenen<br />

Anleger (in seiner Funktion als Kommanditist oder<br />

Treugeber) ein tretende Kommanditist / Treugeber.<br />

Vergütung Bemessungsgrundlage<br />

einmalig 120 TEUR pauschal<br />

einmalig 9,0 %<br />

(5,0 %)<br />

des platzierten Beteiligungskapitals der Fondsgesellschaft<br />

einmalig 5,0 % des platzierten Beteiligungskapitals der Fondsgesellschaft<br />

VIII. Rechtliche Grundlagen<br />

Eigene Kosten für Telefon, Internet, Porti, Kosten<br />

für die Teilnahme an den Gesellschafterversammlungen,<br />

etc. hat der Anleger selbst zu tragen. Ferner<br />

hat er die Kosten der Überweisung seiner Einlage<br />

nebst Agio zu tragen. Über die Höhe der nicht<br />

bezifferbaren Kosten ist keine Angabe möglich.<br />

Bei nicht fristgerechter Zahlung des Anlagebetrages<br />

hat der säumige Treugeber vom Zeitpunkt<br />

der Fälligkeit an Verzugszinsen in Höhe von fünf<br />

Prozentpunkten über dem jeweils geltenden<br />

Basiszins gemäß § 247 BGB zu zahlen, es sei<br />

denn, er hat die Säumnis nicht zu vertreten.<br />

Ferner trägt der säumige Treugeber sämtliche<br />

durch eine nicht bzw. nicht fristgerecht erbrachte<br />

Einlage bzw. eines nicht fristgerecht erbrachten<br />

Agios verursachten Kosten und Schäden der<br />

Fondsgesellschaft.<br />

Der Anleger trägt die in Bezug auf den Erwerb,<br />

das Halten und die Übertragung der Beteiligung<br />

etwa anfallenden persönlichen Steuern.<br />

Weitere Kosten fallen für den Anleger im Zusammenhang<br />

mit dem Erwerb, der Verwaltung<br />

und der Veräußerung der Beteiligung an der<br />

Fondsgesellschaft (Vermögensanlage) nicht an.<br />

<strong>DWS</strong> ACCESS Wohnen 2 // 139

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!