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DWS-AccessWohnen2-Prospekt

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VIII. Rechtliche Grundlagen<br />

8.6.4 Finanzierung<br />

Die Verwaltungsgesellschaft und die Entwicklungsgesellschaft<br />

beabsichtigen, zur Finanzierung<br />

der Immobilienerwerbe Darlehen aufzunehmen.<br />

Für den unmittelbaren Erwerb der Immobilien der<br />

Verwaltungsgesellschaft oder der Entwicklungsgesellschaft<br />

ist ein Fremdfinanzierungsanteil von<br />

maximal 60 % der Netto-Ankaufspreise vorgesehen.<br />

Die Darlehen können im Zuge des Ankaufsprozesses<br />

sowohl für Einzelobjekte als auch für<br />

Teilportfolien aufgenommen werden.<br />

Darlehensgeber können sowohl überregionale als<br />

auch regionale Kreditinstitute sein. Die Konditionen<br />

der Fremdfinanzierung müssen marktüblich<br />

sein. Unter verschiedenen Angeboten wird das<br />

wirtschaftlich attraktivste gewählt.<br />

Die Darlehen der Verwaltungsgesellschaft sollen<br />

mit zehnjähriger Zinsbindung und maximal<br />

dreijähriger anfänglicher Tilgungsaussetzung<br />

ausgestattet sein.<br />

Die Darlehen der Entwicklungsgesellschaft sollen<br />

aufgrund der geplanten kurzfristigen Haltedauer<br />

der Immobilien ohne Zinsbindung ausgestattet<br />

und jederzeit kündbar sein. Die Darlehen der<br />

Entwicklungsgesellschaft sollen bei Verkauf der<br />

einzelnen Wohnungen überproportional getilgt<br />

werden. Ziel dabei ist die Entschuldung der<br />

einzelnen Immobilie bereits vor dem Verkauf der<br />

letzten Wohneinheit.<br />

Die Besicherung soll durch Grundschulden auf<br />

Objektebene erfolgen. Die Bestellung weiterer<br />

Sicherheiten (einschließlich Mithaftverein bar-<br />

ungen oder Querbesicherungen im Portfolio)<br />

bedarf der vorherigen Zustimmung der Geschäftsleitung<br />

der Verwaltungsgesellschaft bzw. der<br />

Entwicklungsgesellschaft.<br />

136 // <strong>DWS</strong> ACCESS Wohnen 2<br />

Die Beschaffung der Fremdfinanzierung und alle<br />

mit diesem Prozess zusammenhängende Aufgaben<br />

werden im Übrigen nach pflichtgemäßem<br />

Ermessen von dem Asset-Manager alt + kelber<br />

erbracht. Über den Abschluss der Darlehensverträge<br />

entscheidet schließlich die Geschäftsleitung<br />

der Enwicklungsgesellschaft bzw. der Verwaltungs<br />

gesellschaft.<br />

Die Aufnahme von Fremdfinanzierungen in<br />

Fremdwährungen ist ausgeschlossen.<br />

Für das Objekt Großziethen, An den Eichen, hat<br />

die Verwaltungsgesellschaft bereits einen Finanzierungsvertrag<br />

geschlossen. Das aufgenommene<br />

Darlehen in Höhe von 905.000 EUR hat eine Laufzeit<br />

bis zum 30. August 2020 und wird jährlich<br />

mit 3,92 % verzinst. Hierbei wurde zusätzlich ein<br />

Darlehensbetrag in Höhe von 267.000 EUR mit<br />

einer jährlichen Verzinsung auf Basis des 3-Monats-Euribor-Zinssatzes<br />

zuzüglich einer Marge<br />

von 1,25 % mit einer Laufzeit bis zum 30. Septem -<br />

ber 2013 aufgenommen, der bei Annahme der<br />

Anteilskaufangebote getilgt werden soll (zu den<br />

Anteilskaufangeboten siehe Abschnitt 8.7.2). Für<br />

das Objekt Dresden, Weinböhlaer Straße liegt der<br />

Verwaltungsgesellschaft zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung<br />

ein Finanzierungsangebot in Höhe<br />

von 960 TEUR mit einer Laufzeit bis zum 30. Juli<br />

2020 und einem Nominalzinssatz in Höhe von<br />

3,86 % vor, welches die Verwaltungsgesellschaft<br />

bereits angenommen hat. Weiterhin liegen der<br />

Verwaltungsgesellschaft unverbindliche Finanzierungsangebote<br />

für alle anderen Objekte des<br />

Drittportfolios und des conwert-Portfolios vor. Der<br />

Entwicklungsgesellschaft liegt ein unverbindliches<br />

Finanzierungsangebot für das Objekt in Berlin,<br />

Bredowstraße vor. Alle Finanzierungsangebote<br />

weisen jeweils einen Nominalzinssatz unter 4 %<br />

auf. Eine endgültige Zusage der Finanzierungen<br />

erfolgt durch die Bank nach Auswertung der noch<br />

einzureichenden Unterlagen und Erfüllung der<br />

notwendigen banküblichen Voraussetzungen.

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