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DWS-AccessWohnen2-Prospekt

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auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt<br />

(siehe § 10 Gesellschaftsvertrag bzw. vgl. Abschnitt<br />

4.3.9 des Risikokapitels).<br />

8.3 Die Verwaltungsgesellschaft<br />

Die conwert Wohnen Verwaltungs II<br />

GmbH & Co. KG (Verwaltungsgesellschaft) ist eine<br />

vermögens verwaltende Kommanditgesellschaft mit<br />

Sitz in Heil-<br />

bronn, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts<br />

Stuttgart unter HRA 725273. Das eingezahlte<br />

Kapital der Gesellschaft beträgt 100.100 EUR. Sie<br />

ist eine Zweckgesellschaft. Neben den Tätigkeiten<br />

im Zusammenhang mit diesem Beteiligungsangebot<br />

führt sie keine weiteren Geschäftstätigkeiten aus; sie<br />

beabsichtigt dies auch nicht in der Zukunft. Nach<br />

Vollzug des beabsichtigten Erwerbs von 94,9 % der<br />

Gesellschaftsanteile durch die Fondsgesellschaft<br />

ist geplant, die Firma der Gesellschaft in „<strong>DWS</strong><br />

ACCESS Wohnen 2 Verwaltungs GmbH & Co. KG“<br />

zu ändern, den Sitz nach Frankfurt am Main zu<br />

verlegen und den Gesellschaftsvertrag anzupassen.<br />

8.3.1 Geschäftsgegenstand<br />

Die Gesellschaft hat die Aufgabe, Grundstücke und<br />

grundstücksgleiche Rechte (Grundbesitz) zu erwerben,<br />

zu bebauen, zu vermieten, zu verpachten und<br />

alle damit in Zusammenhang stehenden Geschäfte<br />

zu tätigen. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an<br />

Gesellschaften mit gleichem oder ähnlichem Geschäftsgegenstand<br />

im Inland zu beteiligen oder<br />

Zweig niederlassungen zu gründen. Die Gesellschaft<br />

ist berechtigt, alle Handlungen vorzunehmen, die<br />

zur Erreichung des Gesellschaftszwecks unmittelbar<br />

oder mittelbar förderlich sind, mit Ausnahme erlaubnispflichtiger<br />

Tätigkeiten, insbesondere der in<br />

§ 34 c GewO und der in § 1 KWG genannten Tätigkeiten,<br />

soweit diese nach § 32 KWG erlaubnispflichtig<br />

sind. Die Gesellschaft ist nicht gewerblich tätig.<br />

8.3.2 Gesellschafter<br />

Im Zeitpunkt der Aufstellung des Verkaufsprospekts<br />

sind die conwert Deutschland Holding<br />

VIII. Rechtliche Grundlagen<br />

GmbH & Co. KG, Heilbronn, als persönlich haftende<br />

Gesellschafterin ohne Vermögenseinlage,<br />

sowie die conwert Wohnen II Holding GmbH,<br />

„Holdingesellschaft“), als Kommanditistin mit<br />

einer Kommanditeinlage von 100.100 EUR an der<br />

Gesellschaft beteiligt. Im Zuge der beabsichtigten<br />

Annahme des Anteilskaufangebots der Holdinggesellschaft<br />

auf Übertragung von 94,9 % der Gesellschaftsanteile<br />

der Verwaltungsgesellschaft ist<br />

geplant, dass die Fondsgesellschaft als persönlich<br />

haftende Gesellschafterin in die Verwaltungsgesellschaft<br />

eintritt und die erworbene Kommanditeinlage<br />

als Vermögenseinlage fortführt. Gleichzeitig<br />

würde die bisherige persönlich haftende Gesellschafterin<br />

aus der Gesellschaft ausscheiden. In der<br />

Zielstruktur verbliebe als weitere Kommanditistin<br />

die Holdinggesellschaft mit einem Anteil von 5,1 %<br />

am Gesamtkapital der Gesellschaft beteiligt.<br />

8.3.3 Geschäftsführung<br />

Die Geschäftsführung der Gesellschaft erfolgt<br />

durch die persönlich haftende Gesellschafterin. Sie<br />

ist berechtigt, alle Handlungen, die nicht über den<br />

gewöhnlichen Geschäftsbetrieb der Gesellschaft<br />

hinausgehen, vorzunehmen. Der Beschlussfassung<br />

durch die Gesellschafter unterliegen sämtliche wesentlichen<br />

Geschäftsvorgänge, sofern im Einzelfall<br />

ein Geschäftswert von 5 Mio. EUR überschritten<br />

wird. Sollte es zur Durchführung der Anteilskäufe<br />

und zum Beitritt der Fondsgesellschaft als persönlich<br />

haftende Gesell schaf ter in der Verwaltungsgesellschaft<br />

kommen, wird die Fondsgesellschaft<br />

aufgrund ihrer dann 94,9 %igen Beteiligung an<br />

der Verwaltungsgesellschaft wesentlichen Einfluss<br />

auch innerhalb der Gesellschafterversammlung<br />

der Ver waltungsgesellschaft ausüben. Für bestimmte<br />

wichtige Beschlussfassungen auf Ebene<br />

der Ver waltungsgesellschaft bedarf die Fondsgesellschaft<br />

einer vorherigen Beschlussfassung<br />

im Kreis ihrer eigenen Gesellschafter (siehe im<br />

einzelnen § 11 Ziffer 2 des Gesellschaftsvertrags<br />

der Fondsgesellschaft).<br />

<strong>DWS</strong> ACCESS Wohnen 2 // 129

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