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Die Kosten der Übertragung einer Beteiligung sind<br />
vom Erwerber zu tragen. Dessen ungeachtet haftet<br />
auch der Verfügende für alle Kosten, die mit einer<br />
Übertragung oder einer sonstigen Verfügung über<br />
die Beteiligungen verbunden sind. Für die Übertragung<br />
von Beteiligungen einschließlich der Umschreibung<br />
im Treugeber- bzw. Kommanditistenregister<br />
erhält die Treuhand-Kommanditistin eine<br />
Verwaltungsgebühr von bis zu 1,5 % des übertragenen<br />
nominalen Anlagebetrags, mindestens jedoch<br />
300 EUR sowie den Ersatz ihrer Auslagen (z. B. Handelsregistergebühren)<br />
zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer<br />
vom Erwerber. Die Gebühren und Auslagen können<br />
bei der Ausschüttung in Abzug gebracht werden.<br />
Im Falle des Eintritts eines Treugebers als Kommanditist<br />
in die Gesellschaft ist dieser zum Ersatz der<br />
da mit verbundenen Kosten verpflichtet. Eine Verwaltungsgebühr<br />
wird darüber hinaus nicht erhoben.<br />
Die Übertragbarkeit und Handelbarkeit von<br />
Anteilen an der Fondsgesellschaft ist durch die<br />
vorstehend beschriebenen Bedingungen und<br />
Zustimmungserfordernisse eingeschränkt.<br />
Die freie Handelbarkeit ist ferner dadurch stark<br />
eingeschränkt, dass ein etablierter Zweitmarkt<br />
nicht besteht.<br />
8.2.14 Mit der Vermögensanlage verbundene Rechte<br />
der Treugeber/Kommanditisten<br />
Die Anleger haben über das Überwachungsrecht<br />
nach § 166 HGB hinaus das Recht, jederzeit die<br />
Handelsbücher und die Papiere der Gesellschaft<br />
durch einen zur Verschwiegenheit verpflichteten<br />
Sachverständigen auf eigene Kosten einsehen zu<br />
lassen sowie von der Geschäftsführung alle erforderlich<br />
erscheinenden Aufklärungen zu verlangen.<br />
Jeder Gesellschafter besitzt aufgrund seiner Beteiligung<br />
Stimmrechte. Für je 1.000 EUR Kapitalanteil<br />
wird eine Stimme gewährt. Kapitalanteile unter<br />
1.000 EUR gewähren einen entsprechenden Bruchteil<br />
einer Stimme.<br />
VIII. Rechtliche Grundlagen<br />
Grundsätzlich nehmen die Gesellschafter am<br />
Gewinn und Verlust sowie am Liquidationserlös<br />
im Verhältnis ihrer Kapitalanteile teil. Für die<br />
Geschäftsjahre 2010 und 2011 gelten abweichende<br />
Gewinnverteilungsabreden (siehe dazu § 14<br />
Ziffer 2 Gesellschaftsvertrag).<br />
Für die jährliche Auszahlung („Ausschüttung“)<br />
gilt: Der gemäß den Regeln des Gesellschaftsvertrags<br />
zu ermittelnde Barüberschuss, abzüglich<br />
etwaiger Zuführungen zur Liquiditätsreserve bzw.<br />
zzgl. etwaiger Entnahmen aus der Liquiditätsreserve,<br />
wird auf Basis eines Jahresabschlusses<br />
für das betreffende Geschäftsjahr jeweils zum<br />
30. Juni des Folgejahres an die Gesellschafter<br />
ausgezahlt, soweit nicht die Geschäftsführende<br />
Kommanditistin einen Gesellschafterbeschluss<br />
hierüber herbeiführt oder zwingende gesetzliche<br />
Regelungen dem entgegenstehen. Eine Auszahlung<br />
soll erstmalig am 30. Juni 2012 erfolgen.<br />
Zu den mit der Beteiligung verbundenen Kündigungsrechten<br />
für Kommanditisten und Treugeber<br />
siehe bereits die Ausführungen oben unter 8.2.9<br />
bis 8.2.12.<br />
Die mit der Vermögensanlage verbundenen Rechte<br />
der Anleger weichen von den Hauptmerkmalen<br />
der Anteile und den mit diesen Anteilen verbundenen<br />
Rechten der bei <strong>Prospekt</strong>aufstellung<br />
vorhandenen Gesellschafter wie folgt ab (die<br />
Paragraphenangaben beziehen sich auf den<br />
Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft, in<br />
dem die Rechte und Pflichten der Gesellschafter<br />
umfassend dargestellt sind). Die Gründungsgesellschafter<br />
haben je zehn Stimmen unabhängig<br />
von der Höhe ihrer Kapitalanteile. Sie erhalten<br />
die im Abschnitt 8.2.7 dargestellten Vergütungen<br />
und im Falle der Geschäftsführenden Kommanditistin<br />
eine Auslagenerstattung. Sie sind alleinvertretungsberechtigt<br />
und für die Rechtsgeschäfte<br />
mit der Fondsgesellschaft von den Beschränkungen<br />
des § 181 BGB befreit.<br />
<strong>DWS</strong> ACCESS Wohnen 2 // 127