DWS-AccessWohnen2-Prospekt
DWS-AccessWohnen2-Prospekt
DWS-AccessWohnen2-Prospekt
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
persönlich und unmittelbar an der Fondsgesellschaft<br />
beteiligen, den Treuhand- und Verwaltungsvertrag<br />
einmalig mit einer Frist von drei Monaten<br />
zum Ablauf des 31. August 2011 kündigen. Maßgeblich<br />
zur Wahrung der Frist ist das Datum des<br />
Zugangs bei der Treuhand-Kommanditistin.<br />
Kündigt ein Treugeber, wird die Treuhand-Kommanditistin<br />
den auf den Treugeber entfallenden<br />
Teilkommanditanteil an ihn übertragen und ihm<br />
ein Verwaltungsmandat für seine Direktbeteiligung<br />
anbieten. Der kündigende Treugeber hat<br />
sich spätestens bis zum Wirksamwerden der Kündigung<br />
dazu zu erklären, ob er das Verwaltungsmandat<br />
annehmen oder seine Direktbeteiligung<br />
selbst verwalten möchte. Unbeschadet dieser<br />
Wahlmöglichkeit ist der kündigende Treugeber<br />
auf Verlangen der Treuhand-Kommanditistin<br />
verpflichtet, dieser eine notariell beglaubigte<br />
Handelsregistervollmacht auf Basis eines von ihr<br />
übersandten Formblatts zu erteilen.<br />
8.2.10 Jährliche Möglichkeit der Kündigung ab dem<br />
31. Dezember 2030<br />
Jeder Gesellschafter kann mit einer Kündigungsfrist<br />
von zwölf Monaten zum Ende des Geschäftsjahres,<br />
das dem Kalenderjahr entspricht,<br />
sein Ausscheiden aus der Gesellschaft erklären,<br />
frühestens jedoch zum Jahresende 2030.<br />
Die Kündigung ist schriftlich unter Einhaltung der<br />
vorstehend genannten Frist von zwölf Monaten<br />
zum Geschäfts jahresende gegenüber der Gesell-<br />
schaft zu erklären und an die Geschäftsführende<br />
Kommanditistin zu richten.<br />
8.2.11 Möglichkeit der Kündigung der Beteiligung bei<br />
bestimmten persönlichen Notfällen<br />
Ein Gesellschafter kann bei Vorliegen bestimmter<br />
persönlicher Notsituationen auch vor dem 31. Dezember<br />
2030 außerordentlich mit einer Frist von<br />
sechs Monaten zum Ende des Geschäftsjahres<br />
kündigen. Die Kündigungsmöglichkeit besteht,<br />
wenn er nach seinem Beitritt<br />
VIII. Rechtliche Grundlagen<br />
a) erwerbsunfähig in dem Sinne geworden ist, dass<br />
er unabhängig vom erlernten Beruf nur noch<br />
höchstens drei Stunden täglich tätig sein kann,<br />
b) arbeitslos geworden ist und mindestens seit<br />
sechs Monaten als arbeitssuchend gemeldet<br />
ist, und zuvor mindestens sechs Monate ununterbrochen<br />
vollzeit beschäftigt war, oder<br />
c) pflegebedürftig im Sinne der Pflegestufe II oder<br />
III des Sozialgesetzbuches XI geworden ist.<br />
Die Möglichkeit zur Kündigung wegen eines<br />
persönlichen Notfalls ist jedoch pro Geschäftsjahr<br />
auf höchstens ein Prozent der Summe der Kapitalanteile<br />
aller Gesellschafter begrenzt. Darüber<br />
hinaus gehende Kündigungen werden frühestens<br />
zum Ende des folgenden Geschäftsjahres wirksam.<br />
Maßgeblich ist die Reihenfolge des Zugangs<br />
der Kündigungen bei der Gesellschaft.<br />
8.2.12 Abfindung bei Kündigung der Beteiligung<br />
Scheidet ein Kommanditist zum Jahresende 2030<br />
oder danach im Wege der ordentlichen Kündigung<br />
(siehe oben 8.2.10) aus der Gesellschaft<br />
aus, steht ihm ein Abfindungsanspruch gegen die<br />
Gesellschaft in Höhe des Verkehrswerts seines<br />
Kommanditanteils zu. Abweichend davon beträgt<br />
der Abfindungsanspruch bei einer Kündigung<br />
wegen eines persönlichen Notfalls (siehe oben<br />
8.2.11) 90 % des Verkehrswertes der Beteiligung.<br />
Für anderweitig ausscheidende Gesellschafter beträgt<br />
der Abfindungsanspruch 80 % des Verkehrswerts<br />
ihrer Beteiligung.<br />
Sofern innerhalb eines Monats seit dem Ausscheiden<br />
keine Einigung über die Höhe des Verkehrswerts<br />
erzielt werden kann, wird der Verkehrswert<br />
von einem vom Präsidenten der Handelskammer<br />
Frankfurt am Main zu bestimmenden Wirtschaftsprüfer<br />
oder einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
für alle Beteiligten verbindlich durch Schätzung ermittelt.<br />
Die Abfindung wird unter Berücksichtigung<br />
<strong>DWS</strong> ACCESS Wohnen 2 // 125