28.10.2013 Aufrufe

DWS-AccessWohnen2-Prospekt

DWS-AccessWohnen2-Prospekt

DWS-AccessWohnen2-Prospekt

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

VIII. Rechtliche Grundlagen<br />

Namen, handelt aber, soweit sie ihre Kommanditeinlage<br />

fremdnützig aufgrund der Treuhand- und<br />

Verwaltungsverträge mit den Treugebern hält,<br />

im Auftrag und für Rechnung der Treugeber. Die<br />

Haftsumme der Treuhand-Kommanditistin und<br />

die Haftsumme jedes direkt beteiligten Anlegers<br />

betragen jeweils 0,1 % des jeweils gezeichneten<br />

Kapitals. Die Treuhand-Kommanditistin hat die<br />

folgenden wesentlichen Rechte und Pflichten:<br />

Die Treuhand-Kommanditistin wird ihre mitgliedschaftlichen<br />

Rechte und Pflichten gegenüber<br />

der Fondsgesellschaft nach den Weisungen<br />

der als Treugeber beteilig ten Anleger ausüben.<br />

Die Treuhand-Kommanditistin erteilt im Treuhand-<br />

und Verwaltungsvertrag dem Treugeber<br />

Vollmacht zur Ausübung der mitgliedschaftlichen<br />

Rechte, insbesondere der Stimm-, Informations-,<br />

Kontroll- und Widerspruchsrechte aus der treuhänderisch<br />

gehaltenen Kommanditbeteiligung.<br />

Soweit der Treugeber unmittelbar handelt, übt die<br />

Treuhand-Kommanditistin ihre mitgliedschaftlichen<br />

Rechte nicht aus. Soweit der Treugeber die ihm<br />

eingeräumten Gesellschafterrechte nicht selbst<br />

wahrnimmt, wird die Treuhand-Kommanditistin<br />

die Rechte nach den Weisungen des Treugebers<br />

ausüben. Weisungen müssen schriftlich erfolgen.<br />

Erhält die Treuhand-Kommanditistin keine Weisung<br />

oder erhält sie die Weisung nach einer von<br />

ihr gesetzten angemessenen Frist verspätet, wird<br />

sie sich der Stimme insoweit enthalten. Erhält die<br />

Treuhand-Kommanditistin von unterschiedlichen<br />

Treugebern unterschiedliche Weisungen zur Stimmabgabe,<br />

hat sie entsprechend gespalten abzustimmen.<br />

In dringenden Fällen und bei Gefahr im<br />

Verzug ist die Treuhandkommanditistin berechtigt,<br />

nach pflicht gemäßem Ermessen auch ohne Weisung<br />

des Treugebers für diesen zu handeln.<br />

Die Treuhand-Kommanditistin nimmt ferner die mit<br />

der Beteiligung verbundenen Rechte und Pflichten<br />

für direkt beteiligte Kommanditisten in offener<br />

Stell vertretung wahr, wenn diese sich für die Fortführung<br />

des Treuhand- und Verwaltungsvertrags<br />

124 // <strong>DWS</strong> ACCESS Wohnen 2<br />

entscheiden. Anleger, die sich dazu entscheiden,<br />

in die Stellung des Direktkommanditisten zu wechseln,<br />

beauftragen die Treuhand-Kommanditistin, die<br />

aus der dann direkt gehaltenen Kommanditbeteiligung<br />

resultierenden Rechte, insbesondere Stimm-,<br />

Informations-, Kontroll- und Widerspruchsrechte,<br />

im Namen und auf Weisung des Kommanditisten<br />

auszuüben. Die Treuhand-Kommanditistin macht von<br />

dieser Vollmacht Gebrauch, soweit der Kommanditist<br />

nicht selbst oder durch einen Vertreter seine Rechte<br />

ausübt. Weisungen müssen schriftlich erfolgen.<br />

Erhält die Treuhand-Kommanditistin im Vorfeld einer<br />

Beschlussfassung der Gesellschafter keine Weisung<br />

oder erhält sie die Weisung nach einer von ihr gesetzten<br />

angemessenen Frist verspätet, wird sie sich<br />

der Stimme enthalten.<br />

Die Treuhand-Kommanditistin erhält für ihre Leistungen<br />

eine jährliche Vergütung in Höhe von 0,15 %<br />

des auf die Treugeber und Kommanditisten mit Verwaltungsmandat<br />

entfallenden nominalen Anlagebetrags<br />

(zzgl. etwaiger gesetzlicher Umsatzsteuer). Die<br />

Kosten werden von der Gesellschaft getragen und<br />

den von der Treuhand-Kommanditistin verwalteten<br />

Treugebern und Kommanditisten zugerechnet. Eine<br />

Angabe des Gesamtbetrages der der Treuhand-Komman<br />

ditistin zustehenden Vergütung ist nicht möglich,<br />

weil der Fonds eine unbegrenzte Laufzeit hat.<br />

Die Treuhand-Kommanditistin gehört ebenso wie<br />

die Anbieterin zum Deutsche Bank-Konzern. Diese<br />

Konzernverflechtung kann zu Interessenkonflikten<br />

führen. Zu den Interessenkonflikten siehe den<br />

Abschnitt 4.3.12 des Risikokapitels.<br />

8.2.9 Kündigung des Treuhand- und Verwaltungsvertrags;<br />

Kosten<br />

Grundsätzlich kann jeder Anleger den Treuhandund<br />

Verwaltungsvertrag mit einer Frist von drei<br />

Monaten zum Ablauf eines Kalenderjahres gegenüber<br />

der Treuhand-Kommanditistin schriftlich<br />

kündigen. Abweichend hiervon können Treugeber,<br />

die sich ab 1. September 2011 nach eigener Wahl

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!