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Ein lagen werden in eine Hafteinlage, die als Haft-<br />

summe in das Handelsregister einzutragen ist,<br />

und eine zusätzliche Pflichteinlage unterteilt. Die<br />

Hafteinlage eines jeden Kommanditisten beträgt<br />

stets 0,1 %, die zusätzliche Pflichteinlage 99,9 %<br />

seiner Einlage. Die Einlage eines jeden Kommanditisten<br />

muss darüber hinaus nach der Kapitalerhöhung<br />

stets mindestens 10.000 EUR betragen.<br />

Höhere Beteiligungsanteile müssen durch 1.000<br />

ohne Rest teilbar sein (zu weiteren Einzelheiten<br />

siehe Gesellschaftsvertrag § 5). Abweichend davon<br />

beträgt die mit der Hafteinlage identische Pflichteinlage<br />

der Geschäftsführenden Kommanditistin<br />

500 EUR (§ 4 Ziffer 2 Gesellschaftsvertrag).<br />

8.2.7 Vertretung der Fondsgesellschaft /<br />

Geschäftsführung<br />

Der Geschäftsführenden Kommanditistin wird<br />

Alleinvertretungsberechtigung kraft Vollmacht<br />

eingeräumt. Daneben ist die Komplementärin<br />

kraft Gesetzes alleinvertretungsberechtigt. Zur<br />

Geschäftsführung der Gesellschaft ist allein die<br />

Geschäftsführende Kommanditistin berechtigt<br />

und verpflichtet. Zu weiteren Einzelheiten hierzu<br />

siehe § 9 des Gesellschaftsvertrags.<br />

Die Geschäftsführende Kommanditistin ist berechtigt,<br />

alle Handlungen, die nicht über den<br />

gewöhnlichen Geschäftsbetrieb hinausgehen,<br />

vorzunehmen (siehe dazu den Beispielskatalog<br />

in § 9 Ziffer 1 a) bis j) des Gesellschaftsvertrags).<br />

Der Beschlussfassung durch die Gesellschafter<br />

unterliegen sämtliche wesentlichen Geschäftsvorgänge,<br />

sofern im Einzelfall ein Geschäftswert von<br />

5 Mio. EUR überschritten wird. Unabhängig vom<br />

Geschäftswert bedürfen die in § 11 Ziffer 2 a) bis<br />

n) des Gesellschaftsvertrags aufgeführten Fälle<br />

der Beschlussfassung durch die Gesellschafter.<br />

Die Persönlich haftende Gesellschafterin erhält<br />

für die Übernahme der persönlichen Haftung<br />

eine Vergütung von 8.000 EUR pro Geschäftsjahr.<br />

Die Geschäftsführende Kommanditistin erhält<br />

für die Geschäftsführung eine Vergütung von<br />

26.000 EUR pro Geschäftsjahr. Mit diesem Betrag<br />

ist auch die Bereitstellung der Geschäftsführung<br />

der Entwicklungsgesellschaft abgegolten. Die<br />

Vergütungen können mit Zustimmung der Gesellschafter<br />

erhöht werden, wobei eine Erhöhung<br />

von nicht mehr als 2 % p.a. ohne Zustimmung der<br />

Gesellschafter durch die Treuhand-Kommanditistin<br />

vorgenommen werden kann. Daneben werden<br />

der Geschäftsführenden Kommanditistin ihre<br />

Auslagen mit 2,5 % der vorgenannten Vergütung<br />

pauschal erstattet. Die Vergütungen verstehen<br />

sich zuzüglich Umsatzsteuer.<br />

8.2.8 Treuhand- und Verwaltungsvertrag / Vergütungen<br />

/ Wesentliche Rechte und Pflichten<br />

Die Treuhand-Kommanditistin ist die DI Deutsche<br />

Immoblien Treuhandgesellschaft mbH mit Sitz<br />

in Eschborn. Rechtsgrundlage der Tätigkeit der<br />

Treuhand-Kommandi tistin ist der jeweilige Treuhand-<br />

und Verwaltungsvertrag (siehe Anhang 2)<br />

in Verbindung mit dem Gesellschaftsvertrag<br />

der Fondsgesellschaft (siehe Anhang 1). Die<br />

Treuhand-Kommanditistin hat folgende Aufgaben:<br />

Sie hält ihre Kommandit einlage für die Dauer der<br />

Laufzeit der Fondsgesellschaft im Außenverhältnis<br />

als einheitlichen Gesellschaftsanteil im eigenen<br />

Berlin: Seelenbinder Straße<br />

<strong>DWS</strong> ACCESS Wohnen 2 // 123

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