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Ein lagen werden in eine Hafteinlage, die als Haft-<br />
summe in das Handelsregister einzutragen ist,<br />
und eine zusätzliche Pflichteinlage unterteilt. Die<br />
Hafteinlage eines jeden Kommanditisten beträgt<br />
stets 0,1 %, die zusätzliche Pflichteinlage 99,9 %<br />
seiner Einlage. Die Einlage eines jeden Kommanditisten<br />
muss darüber hinaus nach der Kapitalerhöhung<br />
stets mindestens 10.000 EUR betragen.<br />
Höhere Beteiligungsanteile müssen durch 1.000<br />
ohne Rest teilbar sein (zu weiteren Einzelheiten<br />
siehe Gesellschaftsvertrag § 5). Abweichend davon<br />
beträgt die mit der Hafteinlage identische Pflichteinlage<br />
der Geschäftsführenden Kommanditistin<br />
500 EUR (§ 4 Ziffer 2 Gesellschaftsvertrag).<br />
8.2.7 Vertretung der Fondsgesellschaft /<br />
Geschäftsführung<br />
Der Geschäftsführenden Kommanditistin wird<br />
Alleinvertretungsberechtigung kraft Vollmacht<br />
eingeräumt. Daneben ist die Komplementärin<br />
kraft Gesetzes alleinvertretungsberechtigt. Zur<br />
Geschäftsführung der Gesellschaft ist allein die<br />
Geschäftsführende Kommanditistin berechtigt<br />
und verpflichtet. Zu weiteren Einzelheiten hierzu<br />
siehe § 9 des Gesellschaftsvertrags.<br />
Die Geschäftsführende Kommanditistin ist berechtigt,<br />
alle Handlungen, die nicht über den<br />
gewöhnlichen Geschäftsbetrieb hinausgehen,<br />
vorzunehmen (siehe dazu den Beispielskatalog<br />
in § 9 Ziffer 1 a) bis j) des Gesellschaftsvertrags).<br />
Der Beschlussfassung durch die Gesellschafter<br />
unterliegen sämtliche wesentlichen Geschäftsvorgänge,<br />
sofern im Einzelfall ein Geschäftswert von<br />
5 Mio. EUR überschritten wird. Unabhängig vom<br />
Geschäftswert bedürfen die in § 11 Ziffer 2 a) bis<br />
n) des Gesellschaftsvertrags aufgeführten Fälle<br />
der Beschlussfassung durch die Gesellschafter.<br />
Die Persönlich haftende Gesellschafterin erhält<br />
für die Übernahme der persönlichen Haftung<br />
eine Vergütung von 8.000 EUR pro Geschäftsjahr.<br />
Die Geschäftsführende Kommanditistin erhält<br />
für die Geschäftsführung eine Vergütung von<br />
26.000 EUR pro Geschäftsjahr. Mit diesem Betrag<br />
ist auch die Bereitstellung der Geschäftsführung<br />
der Entwicklungsgesellschaft abgegolten. Die<br />
Vergütungen können mit Zustimmung der Gesellschafter<br />
erhöht werden, wobei eine Erhöhung<br />
von nicht mehr als 2 % p.a. ohne Zustimmung der<br />
Gesellschafter durch die Treuhand-Kommanditistin<br />
vorgenommen werden kann. Daneben werden<br />
der Geschäftsführenden Kommanditistin ihre<br />
Auslagen mit 2,5 % der vorgenannten Vergütung<br />
pauschal erstattet. Die Vergütungen verstehen<br />
sich zuzüglich Umsatzsteuer.<br />
8.2.8 Treuhand- und Verwaltungsvertrag / Vergütungen<br />
/ Wesentliche Rechte und Pflichten<br />
Die Treuhand-Kommanditistin ist die DI Deutsche<br />
Immoblien Treuhandgesellschaft mbH mit Sitz<br />
in Eschborn. Rechtsgrundlage der Tätigkeit der<br />
Treuhand-Kommandi tistin ist der jeweilige Treuhand-<br />
und Verwaltungsvertrag (siehe Anhang 2)<br />
in Verbindung mit dem Gesellschaftsvertrag<br />
der Fondsgesellschaft (siehe Anhang 1). Die<br />
Treuhand-Kommanditistin hat folgende Aufgaben:<br />
Sie hält ihre Kommandit einlage für die Dauer der<br />
Laufzeit der Fondsgesellschaft im Außenverhältnis<br />
als einheitlichen Gesellschaftsanteil im eigenen<br />
Berlin: Seelenbinder Straße<br />
<strong>DWS</strong> ACCESS Wohnen 2 // 123