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VIII. Rechtliche Grundlagen<br />

8.2 Die Fondsgesellschaft<br />

Die Fondsgesellschaft ist eine Personengesellschaft<br />

in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft<br />

und in der Ausgestaltung als GmbH & Co. KG<br />

organisiert, die deutschem Recht und insbesondere<br />

den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches<br />

unterliegt. Sie wurde am 30. Juli 2010 gegründet<br />

und am 31. August 2010 in das Handelsregister<br />

des Amtsgerichts Frankfurt am Main eingetragen.<br />

Die Handelsregisternummer lautet HRA 45912.<br />

Persönlich haftende Gesellschafterin ohne Vermögenseinlage<br />

ist die WiD Wohnen in Deutschland<br />

2 GmbH mit Sitz in Darmstadt. Die Handelsre<br />

gisternummer lautet HRB 89118. Geschäftsführende<br />

Kommanditistin ist die KUCERA Beteiligungen<br />

Holding GmbH mit Sitz in Darmstadt. Bei<br />

der Persönlich haftenden Gesellschafterin und der<br />

Geschäftsführenden Kommanditistin handelt es<br />

sich um Gründungsgesellschafter. Die Geschäftsführende<br />

Kommanditistin hat einen Kommanditanteil<br />

(Haft- und Pflicht einlage) in Höhe von<br />

500 EUR gezeichnet, und vollständig eingezahlt.<br />

Dieser Kommanditanteil entspricht dem Gesamtbetrag<br />

der gezeichneten Einlagen der Gründungsgesellschafter.<br />

Mit Gesellschafterbeschluss vom<br />

11. August 2010 wurde die Treuhand-Kommanditistin<br />

DI Deutsche Immobilien Treuhandgesellschaft<br />

mbH, mit Sitz in Eschborn, als neue<br />

Kommanditistin mit einer Einlage von 1.000 EUR<br />

aufgenommen. Der Gesellschaftsvertrag wurde<br />

mit Gesellschafterbeschluss vom 11. August 2010<br />

geändert (siehe Anhang 1).<br />

Die Fondsgesellschaft ist eine Zweckgesellschaft.<br />

Neben den Tätigkeiten im Zusammenhang mit<br />

diesem Beteiligungsangebot führt die Fondsgesellschaft<br />

keine weiteren Geschäftstätigkeiten<br />

aus; sie beabsichtigt dies auch nicht in der<br />

Zukunft. Bisher wurden keine Vermögensbeteiligungen<br />

ausgegeben. Im Hinblick auf die vor dem<br />

Beitritt von Anlegern gegebene beherrschende<br />

Stellung der Geschäftsführenden Kommanditistin,<br />

die zugleich Alleingesellschafterin der Komple-<br />

116 // <strong>DWS</strong> ACCESS Wohnen 2<br />

mentärin ist, handelt es sich bei der Fondsgesellschaft<br />

zunächst um ein Konzernunternehmen.<br />

Die Geschäftsführende Kommanditistin als herrschendes<br />

Unternehmen und die Komplementärin<br />

sowie die Fondsgesellschaft als ihre Tochtergesellschaften<br />

bilden einen Konzern. Der Konzern<br />

ist im Bereich der Beteiligung an Gesellschaften,<br />

deren Gesellschaftszweck im Erwerb, in der Bebauung,<br />

Verwaltung und Veräußerung von Grundbesitz<br />

jeglicher Art besteht, tätig. Die Stellung der<br />

Fondsgesellschaft als Konzernunternehmen endet<br />

jedoch, sobald die Geschäftsführende Kommanditistin<br />

zusammen mit der Komplementärin infolge<br />

des Beitritts von Anlegern nicht mehr über die<br />

Mehrheit der Stimmrechte verfügt.<br />

Die Fondsgesellschaft wird ihren Jahresabschluss<br />

gemäß den Vorschriften des Handelsgesetzbuchs<br />

aufstellen und prüfen lassen.<br />

Die Anbieterin, die Deutsche Bank AG oder<br />

Tochtergesellschaften der Deutschen Bank AG<br />

halten weder direkt noch mittelbar Anteile an der<br />

Fondsgesellschaft.<br />

8.2.1 Geschäftsgegenstand /<br />

wichtigste Tätigkeitsbereiche<br />

Die Gesellschaft hat die Aufgabe, Grundstücke<br />

und grundstücksgleiche Rechte (Grundbesitz) zu<br />

erwerben, zu bebauen, zu vermieten, zu verpachten<br />

und alle damit in Zusammenhang stehenden<br />

Geschäfte zu tätigen. Die Gesellschaft ist berechtigt,<br />

sich an Gesellschaften mit gleichem oder<br />

ähnlichem Geschäftsgegenstand im Inland, insbesondere<br />

an der <strong>DWS</strong> ACCESS Wohnen Verwaltungs<br />

2 GmbH & Co. KG, an der <strong>DWS</strong> ACCESS<br />

Wohnen 2 Entwicklungs GmbH und an der <strong>DWS</strong><br />

ACCESS Wohnen Holding 2 GmbH, zu beteiligen<br />

oder Zweigniederlassungen zu gründen. Die<br />

Gesellschaft ist berechtigt, alle Handlungen vorzunehmen,<br />

die zur Erreichung des Gesellschaftszwecks<br />

unmittelbar oder mittelbar förderlich<br />

sind, mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Tätig-

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