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DWS-AccessWohnen2-Prospekt

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VIII. Rechtliche Grundlagen<br />

Das Anteilskaufangebot der conwert Wohn-Fonds<br />

bezieht sich auf einen Geschäftsanteil von<br />

23.725 EUR des insgesamt 25.000 EUR betragenden<br />

Stammkapitals der Holdinggesellschaft (dies entspricht<br />

94,9 % des Stammkapitals). Die Anteilskaufangebote<br />

der Holdinggesellschaft beziehen<br />

sich auf einen Geschäftsanteil von 23.725 EUR<br />

des insgesamt 25.000 EUR betragenden Stammkapitals<br />

der Entwicklungsgesellschaft (dies entspricht<br />

94,9 % des Stammkapitals) sowie auf<br />

einen Teilkommanditanteil mit einer Kapitaleinlage<br />

in Höhe von 94.994,90 EUR des insgesamt<br />

100.100 EUR betragenden Gesamtkapitals der<br />

Verwaltungsgesellschaft (dies entspricht 94,9 %<br />

des Gesamtkapitals), durch dessen Erwerb die<br />

Kapitaleinlage der Fondsgesellschaft, die zuvor<br />

als Komplementärin eingetreten sein wird, in die<br />

Verwaltungsgesellschaft geleistet wird.<br />

Die Fondsgesellschaft ist verpflichtet, die Anteilskaufangebote<br />

nach dem geplanten Anlegerbeitritt<br />

am 30. November 2010 anzunehmen, sofern das<br />

Mindestplatzierungsvolumen von 20 Mio. EUR<br />

erreicht wurde und weitere in Abschnitt 8.7.2<br />

„Kooperationsvertrag“ beschriebene Voraussetzungen,<br />

insbesondere die für den Erwerb der<br />

Immobilien durch die Beteiligungsgesellschaften<br />

erforderlichen Fremdfinanzierungen zur Bedienung<br />

der Kaufpreise zur Verfügung stehen, eingetreten<br />

sind.<br />

Wird das Mindestplatzierungsvolumen von<br />

20 Mio. EUR nicht erreicht, besteht lediglich die<br />

Berechtigung der Fondsgesellschaft zur Annahme<br />

der Anteilskaufangebote.<br />

Sollte die Fondsgesellschaft die Anteilskaufangebote<br />

annehmen, infolgedessen die jeweils<br />

94,9 %-igen Beteiligungen an den Beteiligungs-<br />

114 // <strong>DWS</strong> ACCESS Wohnen 2<br />

gesellschaften erworben werden und die Immobilienankaufstransaktionen<br />

durch die Beteiligungsgesellschaften<br />

planmäßig vollzogen werden, hätte<br />

dies im Wesentlichen folgende Konsequenzen:<br />

» Die Verwaltungsgesellschaft hat die in den<br />

Abschnitten 6.4.1 und 6.4.2 aufgeführten Wohnimmobilien<br />

zum Teil bereits erworben bzw. würde<br />

diese erweben. Diese Wohnimmobilien sollen<br />

langfristig zum Zwecke der Vermietung gehalten<br />

werden. Nach Erwerb der Gesellschaftsanteile<br />

durch die Fondsgesellschaft soll die Verwaltungsgesellschaft<br />

im Rahmen der zur Verfügung<br />

stehenden Mittel weitere Wohnimmobilien zum<br />

Zwecke der Vermietung hinzu erwerben.<br />

» Des Weiteren würde die Entwicklungsgesellschaft<br />

die in Abschnitt 6.4.3 aufgeführten<br />

Wohnimmobilien erwerben. Diese Immobilien<br />

sollen nach den Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes<br />

(WEG) aufgeteilt und einzeln<br />

an Mieter und Kapitalanleger veräußert werden.<br />

Nach Erwerb der Gesellschaftsanteile durch die<br />

Fondsgesellschaft soll die Entwicklungsgesellschaft<br />

im Rahmen der zur Verfügung stehenden<br />

Mittel weitere Wohnimmobilien hinzu erwerben,<br />

aufteilen und veräußern. Es ist beabsichtigt,<br />

von den Veräußerungserlösen einen Teil an die<br />

Anleger auszuschütten und einen weiteren Teil<br />

in Wohnimmobilien zum Zwecke der erneuten<br />

Aufteilung und Veräußerung zu reinvestieren.<br />

» Die Holdinggesellschaft hielte künftig je 5,1 %<br />

der Gesellschaftsanteile an der Verwaltungsgesellschaft<br />

und der Entwicklungsgesellschaft,<br />

wäre nicht direkt Eigentümer von Wohnimmobilien<br />

und würde fortan auch keine Immobilien<br />

direkt erwerben. Ihre Funktion wäre auf das<br />

Halten der beiden Beteiligungen beschränkt.

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