Strafanzeige und Strafprozess - Strafverteidiger|büro
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Blutsverwandte in gerader Linie sind stets zeugnisverweigerungsberechtigt. Der<br />
Zeuge braucht nicht auszusagen in Verfahren gegen Eltern, Großeltern,<br />
Urgroßeltern einerseits oder Kindern, Enkeln oder Urenkeln andererseits. In der<br />
Seitenlinie gilt das Schweigerecht in Verfahren gegen die eigenen Geschwister<br />
<strong>und</strong> deren Kinder (Nichten, Neffen) sowie die Geschwister der Eltern (Onkel,<br />
Tanten). Weitergehende Verwandtschaft führt demgegenüber nicht mehr zum<br />
Schweigerecht. So hat zum Beispiel in Ermittlungsverfahren gegen Kinder des<br />
Onkels oder der Tante (Cousin, Cousine) der Zeuge dieselbe Aussagepflicht wie<br />
jeder andere Nichtverwandte.<br />
Für die nichtehelichen Kinder gelten keine Besonderheiten. Minderjährige<br />
Adoptivkinder<br />
behalten das Zeugnisverweigerungsrecht zugunsten ihrer<br />
bisherigen Verwandten; sie erhalten ein zusätzliches Schweigerecht wie eheliche<br />
Kinder gegenüber der Verwandtschaft der Adoptionseltern. Volljährige Adoptierte<br />
können das Recht nur gegenüber den Adoptiveltern, nicht gegenüber deren<br />
Verwandtschaft ausüben. Pflegeeltern <strong>und</strong> Pflegekinder haben kein<br />
Zeugnisverweigerungsrecht.<br />
In Verfahren gegen Verschwägerte besteht zum Teil ebenfalls ein Schweigerecht<br />
des Zeugen. Soll er aussagen in Ermittlungsverfahren gegen in gerader Linie<br />
Verwandte seines Ehegatten, kann er schweigen. Hierzu zählen Eltern,<br />
Großeltern, Urgroßeltern des Ehegatten ebenso wie dessen (nicht vom Zeugen<br />
stammenden) Kinder. In der Seitenlinie des Ehegatten des Zeugen werden nur<br />
noch dessen Geschwister erfaßt. Gegen alle anderen verschwägerten Personen<br />
muss der Zeuge aussagen, z.B. gegen die Kinder der Geschwister des<br />
Ehepartners. Ehegatten zweier Blutsverwandter, z.B. die Ehemänner zweier<br />
Schwestern, sind nicht miteinander verschwägert, so dass ein Schweigerecht<br />
eines Mannes im Verfahren gegen den anderen nicht in Betracht kommt.