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Strafanzeige und Strafprozess - Strafverteidiger|büro

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c.) Wer ist naher Angehöriger <strong>und</strong> darf schweigen?<br />

Die <strong>Strafprozess</strong>ordnung hat den Kreis derjenigen Verwandten, die noch dem<br />

Intimbereich der Familie zuzuordnen sind, exakt umschrieben. Nur folgende nahe<br />

Angehörige haben das Recht, das Zeugnis in einer Vernehmung vollständig zu<br />

verweigern:<br />

Die Ehefrau / der Ehemann des/der Beschuldigten des/der Beschuldigten hat das<br />

Recht zu schweigen. Das gilt auch nach der Scheidung. Das Schweigerecht<br />

gegenüber dem früheren Ehegatten gilt ein lebenslang fort.<br />

Der / die Verlobte des/der Beschuldigten hat ein Zeugnisverweigerungsrecht. Die<br />

Verlobung muss dem Vernehmenden aber glaubhaft gemacht werden. Da das<br />

Gesetz zu einer Verlobung nur ein ernsthaftes Eheversprechen, aber keine<br />

formellen Handlungen vorsieht, ist dessen Nachweis oft schwierig. Eine reguläre<br />

Familienfeier oder der Austausch von Ringen gibt dem Versprechen den<br />

notwendigen seriösen Anstrich.<br />

Ist der Zeuge im Zeitpunkt der Vernehmung mit dem Beschuldigten verlobt, darf<br />

er schweigen. Das gilt auch für Verlobungen nach dem Zeitpunkt, in dem die<br />

vorgeworfene Tat begangen worden sein soll. Selbst nach Inhaftierung des<br />

Beschuldigten kann er sich in der Justizvollzugsanstalt mit seiner Fre<strong>und</strong>in<br />

verloben, die anschließend ein vollständiges Zeugnisverweigerungsrecht hat. Ist<br />

einer der Verlobten allerdings noch anderweitig verheiratet, ist das Verlöbnis<br />

unwirksam. Ein Schweigerecht besteht - im Gegensatz zur Ehe - auch dann nicht<br />

mehr, wenn das Heiratsversprechen zurückgenommen <strong>und</strong> der Zeuge zum<br />

Zeitpunkt der Vernehmung nicht mehr verlobt ist.<br />

Widersetzt sich ein Paar den bürgerlich-rechtlichen Formen der Zweisamkeit, wird<br />

ihre eheähnliche Konfliktlage nicht respektiert. Auch wer jahrelang mit einem<br />

Beschuldigten in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft zusammenwohnt, hat<br />

kein Zeugnisverweigerungsrecht. Der einzige Ausweg: eine Verlobung, die durch<br />

Aufgebotsbestellung auch gegenüber skeptischen Polizeibeamten glaubhaft<br />

gemacht wird.

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