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Strafanzeige und Strafprozess - Strafverteidiger|büro

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4.) Nahe Angehörige des Beschuldigten dürfen schweigen<br />

a.) Weshalb gibt es ein Zeugnisverweigerungsrecht?<br />

Die Familie ist dem Staat heilig. Nach wie vor gilt der enge Verwandtenverband<br />

als kleinste <strong>und</strong> wichtigste Keimzelle unserer Gesellschaft. Der Staat respektiert<br />

daher den Intimbereich der engen Verwandtschaft, selbst die um Aufklärung von<br />

Straftaten bedachten Ermittlungsbehörden. Ist ein Familienmitglied Beschuldigter<br />

eines Ermittlungsverfahren, so soll keiner seiner nahen Angehörigen gezwungen<br />

werden, Angaben aus dem Intimbereich der Familie zu machen. Er hat als Zeuge<br />

ein sogenanntes Zeugnisverweigerungsrecht.<br />

Der nahe Angehörige des Beschuldigten hat das Recht, vollständig zu<br />

schweigen. Zugunsten der Aufrechterhaltung der familiären Intimität verzichten<br />

Staatsanwaltschaft <strong>und</strong> Polizei auf vielleicht dringend benötigte Informationen zur<br />

Aufklärung einer Straftat. Die Ausübung des Schweigerechts des Zeugen ist<br />

somit nicht davon abhängig, ob er den nahen Angehörigen als Beschuldigten<br />

belasten müßte. Auch wenn er zurecht der Ansicht ist, der Beschuldigte habe mit<br />

dem Ermittlungsvorwurf nichts zu tun <strong>und</strong> seine - des Zeugen - Aussage könne<br />

allenfalls entlastend sein, darf er schweigen.<br />

b.) Wie macht man vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch?<br />

Ob der verweigerungsberechtigte Zeuge tatsächlich schweigt, ist seine eigene<br />

Entscheidung. Häufig wird der um Informationen verlegene vernehmende<br />

Polizeibeamte den Zeugen darauf hinweisen, dass dieser möglicherweise der<br />

einzige ist, der den Beschuldigten durch seine Aussage entlasten kann. Wenn er<br />

dem Beschuldigten helfen wolle, solle er aussagen.<br />

Das mag theoretisch richtig sein. In der Praxis weiß jedoch jeder Staatsanwalt<br />

<strong>und</strong> Richter, dass der verwandte Zeuge dem Beschuldigten helfen will <strong>und</strong> die<br />

Glaubwürdigkeit der Aussage schon von vornherein mit einem großen

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