Strafanzeige und Strafprozess - Strafverteidiger|büro
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4.) Nahe Angehörige des Beschuldigten dürfen schweigen<br />
a.) Weshalb gibt es ein Zeugnisverweigerungsrecht?<br />
Die Familie ist dem Staat heilig. Nach wie vor gilt der enge Verwandtenverband<br />
als kleinste <strong>und</strong> wichtigste Keimzelle unserer Gesellschaft. Der Staat respektiert<br />
daher den Intimbereich der engen Verwandtschaft, selbst die um Aufklärung von<br />
Straftaten bedachten Ermittlungsbehörden. Ist ein Familienmitglied Beschuldigter<br />
eines Ermittlungsverfahren, so soll keiner seiner nahen Angehörigen gezwungen<br />
werden, Angaben aus dem Intimbereich der Familie zu machen. Er hat als Zeuge<br />
ein sogenanntes Zeugnisverweigerungsrecht.<br />
Der nahe Angehörige des Beschuldigten hat das Recht, vollständig zu<br />
schweigen. Zugunsten der Aufrechterhaltung der familiären Intimität verzichten<br />
Staatsanwaltschaft <strong>und</strong> Polizei auf vielleicht dringend benötigte Informationen zur<br />
Aufklärung einer Straftat. Die Ausübung des Schweigerechts des Zeugen ist<br />
somit nicht davon abhängig, ob er den nahen Angehörigen als Beschuldigten<br />
belasten müßte. Auch wenn er zurecht der Ansicht ist, der Beschuldigte habe mit<br />
dem Ermittlungsvorwurf nichts zu tun <strong>und</strong> seine - des Zeugen - Aussage könne<br />
allenfalls entlastend sein, darf er schweigen.<br />
b.) Wie macht man vom Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch?<br />
Ob der verweigerungsberechtigte Zeuge tatsächlich schweigt, ist seine eigene<br />
Entscheidung. Häufig wird der um Informationen verlegene vernehmende<br />
Polizeibeamte den Zeugen darauf hinweisen, dass dieser möglicherweise der<br />
einzige ist, der den Beschuldigten durch seine Aussage entlasten kann. Wenn er<br />
dem Beschuldigten helfen wolle, solle er aussagen.<br />
Das mag theoretisch richtig sein. In der Praxis weiß jedoch jeder Staatsanwalt<br />
<strong>und</strong> Richter, dass der verwandte Zeuge dem Beschuldigten helfen will <strong>und</strong> die<br />
Glaubwürdigkeit der Aussage schon von vornherein mit einem großen