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Strafanzeige und Strafprozess - Strafverteidiger|büro

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allgemein nicht als genügende Entschuldigung. Bei rechtzeitiger telefonischer<br />

Bitte wird sich der verständige Staatsanwalt einer Terminsverlegung allerdings<br />

kaum verschließen.<br />

Soll wegen der besonderen Wichtigkeit der Aussage oder wegen der zu<br />

befürchtenden Abwesenheit des Zeugen in einer späteren Gerichtsverhandlung<br />

die Aussage ausnahmsweise schon in einem Ermittlungsverfahren vor dem<br />

Richter erfolgen, muss der Zeuge einer Ladung ebenfalls folgen. Auch hier hat er<br />

bei Nichterscheinen mit der Auferlegung der Kosten <strong>und</strong> mit Ordnungsmitteln zu<br />

rechnen.<br />

Eltern haften für ihre Kinder. Es gibt für die Zeugenrolle keine Altersbegrenzung,<br />

so dass selbst kleinere Kinder zur Vernehmung gebeten werden können. Die<br />

Ladung richtet sich zumeist an die Eltern, die aufgefordert werden, mit ihrem Kind<br />

den Vernehmungstermin wahrzunehmen.<br />

3.) Der Zwang zur Zeugenaussage - was droht dem Zeugen, wenn<br />

er schweigt?<br />

Erscheint der Zeuge zum Vernehmungstermin - sei es bei der Polizei, bei der<br />

Staatsanwaltschaft oder beim Richter - beginnt die Vernehmung regelmäßig mit<br />

den Angaben der Personalien. Der Zeuge hat Namen <strong>und</strong> Vornamen ebenso<br />

anzugeben wie sein Alter, seinen Beruf <strong>und</strong> seinen Wohnort. Da mit den Angaben<br />

zur Person lediglich eine Verwechselung von Personen vermieden werden soll,<br />

begnügt sich das Gesetz mit diesen Merkmalen. Weitergehende Angaben zur<br />

Person wie Religionszugehörigkeit oder aktuelle gewerbliche Tätigkeit <strong>und</strong> deren<br />

Honorierung gehören bereits "zur Sache".<br />

Ausnahmsweise werden Personalien von der Staatsanwaltschaft geheim<br />

gehalten, wenn der Zeuge durch deren Offenbarung an Leib, Leben oder Freiheit<br />

gefährdet wäre. Gedacht ist hier an die geheim <strong>und</strong> verdeckt für die Polizei<br />

arbeitenden Ermittler.

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