Strafanzeige und Strafprozess - Strafverteidiger|büro

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28.10.2013 Aufrufe

weit entfernt von den glasklaren Strukturen von Recht und Unrecht im Kriminalroman. Die Realität des Strafverfahrens ist jedoch nicht minder faszinierend. Was nicht nur für den seltenen Fall des unzutreffenden Mordverdachts gilt. In Deutschland werden jährlich Millionen neuer Ermittlungsakten angelegt. Millionen Bürger - sei es bei einer Unfallflucht, einem Diebstahl, einer Beleidigung oder einem Betrug - sind konfrontiert mit der undurchsichtigen Maschinerie staatsanwaltschaftlicher Ermittlungstätigkeit oder richterlicher Tätersuche. Der Strafprozess ist heute nicht mehr die exklusive Beschäftigung der Justiz mit kriminellen Außenseitern der Gesellschaft. Die explosionsartige Ausweitung des Strafrechts auf alle Gebiete gesellschaftlichen Lebens durch den modernen Gesetzgeber - vom Umweltstrafrecht bis zum Steuerrecht - lässt nahezu jeden Bürger zum potentiellen Beteiligten eines Strafverfahrens werden. Der Betroffene des Strafverfahrens, der in existenziellen Fragen mitreden und denken will, hat nur selten ein jahrzehntelanges Jurastudium absolviert, das ihm den souveränen Umgang mit den Prozessregeln erlauben würde. Er kann sich auf die Hoffnung beschränken, sein Fall sei bei Verteidigern oder gar Richtern in guten Händen. Er kann aber auch als Laie versuchen, ein Grundverständnis für seine Rechte zu gewinnen und hierum zu kämpfen. Hierbei wollen vorliegende Tipps helfen. Wobei die Betroffenheit sich nicht nur auf den Tatverdächtigen bezieht. Seit die Blutrache des Mittelalters abgeschafft ist und der Staat dem Geschädigten die Bestrafung aus der Hand genommen hat, ist auch das Opfer der Tat auf die Beobachtung der Prozessregeln angewiesen. Wenn dieses Opfer einen angemessenen Sühneausgleich im Prozess sucht, darf es sich nicht mit der Rolle des Zuschauers begnügen. Die Spielregeln des Prozesses weisen ihm die Funktion des Nebenklägers zu. Neben dem Staatsanwalt hat er im Prozess eigene Rechte. Sein Ziel erreicht er häufig nur bei geschickter Anwendung der Regeln. Betroffen vom Strafprozess ist auch ein völlig Unbeteiligter - unbeteiligt am Verhältnis Täter/Opfer. Der Zeuge hat zumeist nur zufällig einen Vorgang wahrgenommen und soll diesen im Prozess wiedergeben. Vordergründig ein

unkomplizierter Vorgang. Bei näherer Betrachtung stürzt die Wahrheitsverpflichtung den Zeugen häufig in tiefe Gewissenskonflikte. Auch hier müht sich das Regelwerk der Strafprozessordnung um einen grundsätzlichen gerechten Ausgleich zwischen akzeptierten Interessen des Zeugen und dem Aufklärungsinteresse des Staates. Bei scheinbar klaren Gesetzesvorschriften fühlte sich schon mancher Bürger statt im soliden Zeugenstand im klebrigen Sumpf undurchsichtiger Argumentationen. Hier verzweifelt als erster der, der seine Rechte nicht kennt und sie nicht versucht durchzusetzen.

unkomplizierter Vorgang. Bei näherer Betrachtung stürzt die<br />

Wahrheitsverpflichtung den Zeugen häufig in tiefe Gewissenskonflikte. Auch hier<br />

müht sich das Regelwerk der <strong>Strafprozess</strong>ordnung um einen gr<strong>und</strong>sätzlichen<br />

gerechten Ausgleich zwischen akzeptierten Interessen des Zeugen <strong>und</strong> dem<br />

Aufklärungsinteresse des Staates. Bei scheinbar klaren Gesetzesvorschriften<br />

fühlte sich schon mancher Bürger statt im soliden Zeugenstand im klebrigen<br />

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