Strafanzeige und Strafprozess - Strafverteidiger|büro
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2.) Die Vorladung zur Zeugenvernehmung - muss der Zeuge zur<br />
Polizei?<br />
Der Zeuge muss helfen, <strong>und</strong> es ist daher seine staatsbürgerliche Pflicht, eine<br />
Aussage zu machen. Selbstverständliche Voraussetzung hierfür ist, dass der<br />
Zeuge zu diesem Zweck bei dem Vernehmenden erscheint <strong>und</strong> hierzu geladen<br />
werden kann.<br />
Nicht selbstverständlich ist allerdings, dass der Zeuge jeder Ladung Folge leisten<br />
muss. Nur der Ladung der Staatsanwaltschaft ist Folge zu leisten.<br />
Demgegenüber kann die Polizei den Zeugen nicht zum Erscheinen auf der<br />
Dienststelle zwingen. Die Erfahrung aus den Kriminalfilmen führt in die Irre: Auch<br />
wenn dort der Kommissar im barschen Ton noch am Tatort den Zeugen<br />
auffordert, am nächsten Tag um 11.00 Uhr im Polizeipräsidium aufzutauchen,<br />
täuscht er gesetzliche Befugnisse nur vor. Erscheint der Zeuge zum Termin nicht,<br />
hat der Kommissar schlicht Pech gehabt.<br />
Der Zeuge, der polizeiliche Aufforderungen zur Vernehmung gr<strong>und</strong>sätzlich<br />
Missachten kann, darf sich erst recht Vernehmungsversuchen direkt am Tatort<br />
oder in seiner eigenen Wohnung erwehren. Dies kann aus Sicht des Zeugen<br />
sinnvoll sein, wenn eigene Rechte in besonderer Weise auf dem Spiel stehen <strong>und</strong><br />
er diese Rechte nicht allein in die Hände eines allzu forsch ermittelnden <strong>und</strong><br />
juristisch nur eingeschränkt differenzierenden Polizisten legen will.<br />
Die fehlende Verpflichtung, bei der Polizei zu erscheinen, ist allgemein kaum<br />
bekannt. Die Polizei selbst unternimmt wenig, um dem Zeugen dieses Recht zu<br />
verdeutlichen. Auch die Ladungen der Polizei sind insoweit <strong>und</strong>eutlich <strong>und</strong> häufig<br />
Missverständlich. Da wird jemand als Zeuge in einer bestimmten Strafsache zu<br />
einer Vernehmung auf einen bestimmten Termin gebeten. Dass der Zeuge nicht<br />
zu kommen braucht, findet dieser selten auf der Ladung wiedergegeben.<br />
Stattdessen erschreckt er oft über den Hinweis: "Im Falle Ihres Nichterscheinens<br />
bei der Polizei können Sie durch die Staatsanwaltschaft geladen werden. Dort<br />
sind Sie verpflichtet zu erscheinen. Leisten Sie der Ladung keine Folge, so kann<br />
Vorführung veranlaßt werden."