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Strafanzeige und Strafprozess - Strafverteidiger|büro

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4. Kapitel: Der Zeuge bei der Kripo<br />

1.) Die gefährliche Rolle des Zeugen<br />

Ohne Zeugen könnten die meisten Straftaten nicht aufgeklärt werden. Polizei <strong>und</strong><br />

Gerichte sind dringend angewiesen auf die Beobachtungen der Mitbürger, um<br />

einen Täter der Tat zu überführen. Die Hilfe bei der Aufklärung sollte für jeden<br />

daher Ehrensache <strong>und</strong> gesellschaftliche Verpflichtung sein. Der Zeuge hat nichts<br />

zu verbergen, er muss bloß das sagen, was er gesehen oder gehört hat - so die<br />

weit verbreitete Ansicht. Der zu einer Zeugenvernehmung Geladene sieht sich<br />

zumeist einer vielleicht zeitaufwendigen, aber ansonsten harmlosen Aufgabe<br />

gegenüber.<br />

Wer derart unvorbereitet <strong>und</strong> gedankenlos in eine kriminalpolizeiliche<br />

Vernehmung geht, wird bei deren Beendigung nicht selten zu der Ansicht<br />

gelangen, dass er in seinem Bedürfnis zu helfen seine eigenen Belange einfältig<br />

unterschätzt hat. Er hat gemerkt, wie brüchig die eigene Erinnerung sein kann<br />

<strong>und</strong> erst recht wie schwierig, länger zurückliegende Wahrnehmungen zu<br />

formulieren. Er hat vielleicht heftige Diskussionen mit dem Kommissar geführt<br />

über Erinnerungsmöglichkeiten <strong>und</strong> das, was wahr ist. Er hat mit ihm gestritten,<br />

ob er ausnahmsweise die Aussage verweigern darf, falls er einen nahen<br />

Verwandten belasten müßte. Nicht selten endet die Zeugenvernehmung in einer<br />

Beschuldigtenvernehmung - der Helfer wird zum Verfolgten, entweder weil die<br />

Polizei ihn aufgr<strong>und</strong> ungeschickter Formulierungen in die Nähe der zu<br />

ermittelnden Tat rückt, oder weil sie dem Zeugen schlicht nicht glaubt <strong>und</strong> ein<br />

Ermittlungsverfahren wegen einer Straftat der Strafvereitelung einleitet.<br />

Der Zeuge übernimmt einen gefährlichen Job. Er soll <strong>und</strong> muss den<br />

Ermittlungsbehörden helfen. Er muss sich dabei allerdings der Gefahr der<br />

Selbstgefährdung bewußt sein. Wer sich als Zeuge in den Sog der Strafjustiz<br />

begibt <strong>und</strong> sogar begeben muss, kann leicht persönlich in den Strudel der<br />

Ermittlungstätigkeit geraten. Auch der hilfsbereite Zeuge tut gut daran, sich vor

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