Strafanzeige und Strafprozess - Strafverteidiger|büro
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4. Kapitel: Der Zeuge bei der Kripo<br />
1.) Die gefährliche Rolle des Zeugen<br />
Ohne Zeugen könnten die meisten Straftaten nicht aufgeklärt werden. Polizei <strong>und</strong><br />
Gerichte sind dringend angewiesen auf die Beobachtungen der Mitbürger, um<br />
einen Täter der Tat zu überführen. Die Hilfe bei der Aufklärung sollte für jeden<br />
daher Ehrensache <strong>und</strong> gesellschaftliche Verpflichtung sein. Der Zeuge hat nichts<br />
zu verbergen, er muss bloß das sagen, was er gesehen oder gehört hat - so die<br />
weit verbreitete Ansicht. Der zu einer Zeugenvernehmung Geladene sieht sich<br />
zumeist einer vielleicht zeitaufwendigen, aber ansonsten harmlosen Aufgabe<br />
gegenüber.<br />
Wer derart unvorbereitet <strong>und</strong> gedankenlos in eine kriminalpolizeiliche<br />
Vernehmung geht, wird bei deren Beendigung nicht selten zu der Ansicht<br />
gelangen, dass er in seinem Bedürfnis zu helfen seine eigenen Belange einfältig<br />
unterschätzt hat. Er hat gemerkt, wie brüchig die eigene Erinnerung sein kann<br />
<strong>und</strong> erst recht wie schwierig, länger zurückliegende Wahrnehmungen zu<br />
formulieren. Er hat vielleicht heftige Diskussionen mit dem Kommissar geführt<br />
über Erinnerungsmöglichkeiten <strong>und</strong> das, was wahr ist. Er hat mit ihm gestritten,<br />
ob er ausnahmsweise die Aussage verweigern darf, falls er einen nahen<br />
Verwandten belasten müßte. Nicht selten endet die Zeugenvernehmung in einer<br />
Beschuldigtenvernehmung - der Helfer wird zum Verfolgten, entweder weil die<br />
Polizei ihn aufgr<strong>und</strong> ungeschickter Formulierungen in die Nähe der zu<br />
ermittelnden Tat rückt, oder weil sie dem Zeugen schlicht nicht glaubt <strong>und</strong> ein<br />
Ermittlungsverfahren wegen einer Straftat der Strafvereitelung einleitet.<br />
Der Zeuge übernimmt einen gefährlichen Job. Er soll <strong>und</strong> muss den<br />
Ermittlungsbehörden helfen. Er muss sich dabei allerdings der Gefahr der<br />
Selbstgefährdung bewußt sein. Wer sich als Zeuge in den Sog der Strafjustiz<br />
begibt <strong>und</strong> sogar begeben muss, kann leicht persönlich in den Strudel der<br />
Ermittlungstätigkeit geraten. Auch der hilfsbereite Zeuge tut gut daran, sich vor