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Strafanzeige und Strafprozess - Strafverteidiger|büro

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niemals allein zwangsweise durchsetzen. Für die Anordnung des Zwangs - auch<br />

bei Gefahr im Verzuge - ist ausschließlich ein Richter zuständig.<br />

5.) Telefonüberwachung <strong>und</strong> andere Lauschangriffe<br />

Die Intimität eines nicht öffentlichen Gesprächs ist vor den Ermittlungsbehörden<br />

nicht zwingend geschützt. Gegen den Beschuldigten kann eine<br />

Telefonüberwachung, das Belauschen anderer Gespräche außerhalb der<br />

Wohnung oder eine Observation mittels Video angeordnet werden (s.o. 2.Kapitel<br />

7.). Wichtige Voraussetzung hierfür ist, dass der Verdacht einer bestimmten<br />

schweren Straftat vorliegt <strong>und</strong> anderweitige Ermittlungsmaßnahmen nicht<br />

erfolgversprechend sind.<br />

Wird der Beschuldigte selbst derart überwacht, wird notgedrungen auch jeder<br />

unbeteiligte Bürger mit überwacht, der mit dem Beschuldigten in Kontakt tritt. Die<br />

gesamten Gespräche <strong>und</strong> Zusammentreffen einschließlich der<br />

Gesprächsbeiträge des an der Straftat Unbeteiligten werden von der Polizei<br />

aufgezeichnet.<br />

Pech hat auch derjenige Unbeteiligte, der einen Fre<strong>und</strong> besucht, dessen<br />

Fernsprechanschluss abgehört wird. Führt er von diesem Anschluss aus ein<br />

liebevolles Gespräch mit seiner ebenfalls an der Straftat unbeteiligten Fre<strong>und</strong>in,<br />

hört die Polizei mit.<br />

Außer diesen zufälligen Verwicklungen ist es der Justiz sogar erlaubt, direkt den<br />

Fernsprechanschluss eines Unbeteiligten anzuzapfen oder Gespräche in dessen<br />

Wohnung mit Wanzen abzuhören . Aus Sicht der Ermittlungsbehörden muss es<br />

sich bei dem Unbeteiligten um einen sogenannten Nachrichtenmittler handeln. Ist<br />

jemand, ohne dass er das weiß, telefonisch Informationsempfänger wichtiger<br />

Angaben des Beschuldigten <strong>und</strong> sind diese Angaben für die Ermittlungsbehörden<br />

wichtig, darf ein Richter die Telefonüberwachung anordnen. Ist beispielsweise ein<br />

Tatverdächtiger auf der Flucht <strong>und</strong> erwarten Polizei <strong>und</strong> Staatsanwaltschaft, dass<br />

sich der Gesuchte bei Eltern, Fre<strong>und</strong>in oder Bekannten telefonisch melden wird,

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