Strafanzeige und Strafprozess - Strafverteidiger|büro
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niemals allein zwangsweise durchsetzen. Für die Anordnung des Zwangs - auch<br />
bei Gefahr im Verzuge - ist ausschließlich ein Richter zuständig.<br />
5.) Telefonüberwachung <strong>und</strong> andere Lauschangriffe<br />
Die Intimität eines nicht öffentlichen Gesprächs ist vor den Ermittlungsbehörden<br />
nicht zwingend geschützt. Gegen den Beschuldigten kann eine<br />
Telefonüberwachung, das Belauschen anderer Gespräche außerhalb der<br />
Wohnung oder eine Observation mittels Video angeordnet werden (s.o. 2.Kapitel<br />
7.). Wichtige Voraussetzung hierfür ist, dass der Verdacht einer bestimmten<br />
schweren Straftat vorliegt <strong>und</strong> anderweitige Ermittlungsmaßnahmen nicht<br />
erfolgversprechend sind.<br />
Wird der Beschuldigte selbst derart überwacht, wird notgedrungen auch jeder<br />
unbeteiligte Bürger mit überwacht, der mit dem Beschuldigten in Kontakt tritt. Die<br />
gesamten Gespräche <strong>und</strong> Zusammentreffen einschließlich der<br />
Gesprächsbeiträge des an der Straftat Unbeteiligten werden von der Polizei<br />
aufgezeichnet.<br />
Pech hat auch derjenige Unbeteiligte, der einen Fre<strong>und</strong> besucht, dessen<br />
Fernsprechanschluss abgehört wird. Führt er von diesem Anschluss aus ein<br />
liebevolles Gespräch mit seiner ebenfalls an der Straftat unbeteiligten Fre<strong>und</strong>in,<br />
hört die Polizei mit.<br />
Außer diesen zufälligen Verwicklungen ist es der Justiz sogar erlaubt, direkt den<br />
Fernsprechanschluss eines Unbeteiligten anzuzapfen oder Gespräche in dessen<br />
Wohnung mit Wanzen abzuhören . Aus Sicht der Ermittlungsbehörden muss es<br />
sich bei dem Unbeteiligten um einen sogenannten Nachrichtenmittler handeln. Ist<br />
jemand, ohne dass er das weiß, telefonisch Informationsempfänger wichtiger<br />
Angaben des Beschuldigten <strong>und</strong> sind diese Angaben für die Ermittlungsbehörden<br />
wichtig, darf ein Richter die Telefonüberwachung anordnen. Ist beispielsweise ein<br />
Tatverdächtiger auf der Flucht <strong>und</strong> erwarten Polizei <strong>und</strong> Staatsanwaltschaft, dass<br />
sich der Gesuchte bei Eltern, Fre<strong>und</strong>in oder Bekannten telefonisch melden wird,