Strafanzeige und Strafprozess - Strafverteidiger|büro

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28.10.2013 Aufrufe

werden wie die Krankenakte des Arztes einschließlich aller Blutproben und Röntgenaufnahmen. Die beschlagnahmefreien Unterlagen beim Berufsgeheimnisträger müssen auch berufsbezogen sein. Hierzu gehören beispielsweise beim Steuerberater die Steuererklärung selbst und hierfür erforderliche Unterlagen, nicht aber sämtliche Buchführungsunterlagen, die der Beschuldigte dem Steuerbevollmächtigten zum Zwecke des Jahresabschlusses übergeben hatte. Diese Privilegien des Zeugen entfallen in dem Moment, in dem er selbst Beschuldigter wird. Ist er in die Tat verstrickt und einer Begünstigung, Strafvereitelung oder Hehlerei verdächtig, können alle Gegenstande in seinem Gewahrsam beschlagnahmt werden. Alle diese Regelungen hat die Strafprozessordnung ausdrücklich aufgeführt. Darüber hinaus hat das Bundesverfassungsgericht in seiner Rechtsprechung weitere Beispiele für unzulässige Beschlagnahmeanordnungen angefügt. Unzulässig ist hiernach eine Beschlagnahme immer dann, wenn der damit verbundene Grundrechtseingriff schlicht unverhältnismäßig ist. Das wird immer dann der Fall sein, wenn auf der einen Seite die Beschlagnahme den unbeteiligten Bürger extrem belastet und auf der anderen Seite die aufzuklärende Straftat nicht als übermäßig gravierend angesehen werden kann oder dem beschlagnahmten Beweismittel in dem Strafverfahren keine überragende Bedeutung zukommt. Richtungweisend sind die Entscheidungen zu Tagebüchern, tagebuchartigen Aufzeichnungen und Tonbandaufnahmen . Die Beschlagnahme eines Tagebuchs mag zulässig sein, wenn sie das einzige Beweismittel ist, um den Mord eines Tatverdächtigen nachzuweisen; sie wird unzulässig sein, wenn es lediglich zur Beurteilung der Schuldfähigkeit des Täters bei einer Diebstahlstat herangezogen werden soll. Dazwischen sind viele - für den Laien undurchschaubare - Rechtsgüterabwägungen denkbar, die eine verlässliche Prognose für den Einzelfall nicht zulassen. Dem betroffenen Bürger im Einzelfall bleibt nichts anderes übrig, als sein Recht jeweils im konkreten Fall zu suchen und die Beschlagnahme gerichtlich anzugreifen.

4.) Körperliche Untersuchungen Ein Vergewaltigungsopfer hat ein erschreckendes Erlebnis hinter sich. Erfährt die Polizei hiervon, drohen dem Tatopfer unter Umständen noch weitere Negativ- Erlebnisse. So kann beispielsweise für die Ermittlungsbehörden eine Untersuchung der vergewaltigten Frau von größter Wichtigkeit sein. Weigert sich die Frau, wird sie erfahren, dass in gewissen Grenzen auch Unbeteiligte zu einer körperlichen Untersuchung gezwungen werden können. Eine solche körperliche Untersuchung irgendwie nützlich sein, sie muss vielmehr darf jedoch für die Polizei nicht nur zur Erforschung der Wahrheit notwendig sein. Der Punkt, den die Untersuchung aufklären kann, muss ein besonders wichtiger sein. Nur dann ist eine solche Untersuchung auch zumutbar. Selbstverständlich ist hierbei, dass die Untersuchung nur nach den anerkannten Regeln der Wissenschaft stattfinden darf. Kann die körperliche Untersuchung einer Frau deren Schamgefühl verletzen, so darf sie nur von einer Frau oder einem Arzt durchgeführt werden. Sind die Voraussetzungen gegeben, darf die Polizei den Körper allerdings nur nach äußeren Spuren untersuchen lassen. Hierzu gehören Beulen und Schrammen auf der Haut ebenso wie Blut und Hautreste unter den Fingernägeln. Die Rechtsprechung versteht unter der zulässigen Spurensuche am Körper auch die Untersuchung der Körperöffnungen, so dass die Suche nach Spermien in der Scheide erlaubt ist. Nicht erlaubt sind grundsätzlich körperliche Eingriffe . Vor zwangsweisem Magenauspumpen oder Röntgendurchleuchten ist der Bürger im Strafverfahren (wenn er nicht selbst der Tatverdächtige ist) grundsätzlich geschützt. Es gibt eine einzige Ausnahme: zur Feststellung der Abstammung ist die zwangsweise Entnahme von Blutproben zulässig, wenn kein Nachteil für die Gesundheit des Bürgers zu befürchten ist und die Maßnahme zur Erforschung der Wahrheit unerläßlich ist. Die Blutprobe darf nur von einem Arzt entnommen werden.

werden wie die Krankenakte des Arztes einschließlich aller Blutproben <strong>und</strong><br />

Röntgenaufnahmen. Die beschlagnahmefreien Unterlagen beim<br />

Berufsgeheimnisträger müssen auch berufsbezogen sein. Hierzu gehören<br />

beispielsweise beim Steuerberater die Steuererklärung selbst <strong>und</strong> hierfür<br />

erforderliche Unterlagen, nicht aber sämtliche Buchführungsunterlagen, die der<br />

Beschuldigte dem Steuerbevollmächtigten zum Zwecke des Jahresabschlusses<br />

übergeben hatte.<br />

Diese Privilegien des Zeugen entfallen in dem Moment, in dem er selbst<br />

Beschuldigter wird. Ist er in die Tat verstrickt <strong>und</strong> einer Begünstigung,<br />

Strafvereitelung oder Hehlerei verdächtig, können alle Gegenstande in seinem<br />

Gewahrsam beschlagnahmt werden.<br />

Alle diese Regelungen hat die <strong>Strafprozess</strong>ordnung ausdrücklich aufgeführt.<br />

Darüber hinaus hat das B<strong>und</strong>esverfassungsgericht in seiner Rechtsprechung<br />

weitere Beispiele für unzulässige Beschlagnahmeanordnungen angefügt.<br />

Unzulässig ist hiernach eine Beschlagnahme immer dann, wenn der damit<br />

verb<strong>und</strong>ene Gr<strong>und</strong>rechtseingriff schlicht unverhältnismäßig ist. Das wird immer<br />

dann der Fall sein, wenn auf der einen Seite die Beschlagnahme den<br />

unbeteiligten Bürger extrem belastet <strong>und</strong> auf der anderen Seite die aufzuklärende<br />

Straftat nicht als übermäßig gravierend angesehen werden kann oder dem<br />

beschlagnahmten Beweismittel in dem Strafverfahren keine überragende<br />

Bedeutung zukommt.<br />

Richtungweisend sind die Entscheidungen zu<br />

Tagebüchern, tagebuchartigen<br />

Aufzeichnungen <strong>und</strong> Tonbandaufnahmen . Die Beschlagnahme eines Tagebuchs<br />

mag zulässig sein, wenn sie das einzige Beweismittel ist, um den Mord eines<br />

Tatverdächtigen nachzuweisen; sie wird unzulässig sein, wenn es lediglich zur<br />

Beurteilung der Schuldfähigkeit des Täters bei einer Diebstahlstat herangezogen<br />

werden soll. Dazwischen sind viele - für den Laien <strong>und</strong>urchschaubare -<br />

Rechtsgüterabwägungen denkbar, die eine verlässliche Prognose für den<br />

Einzelfall nicht zulassen. Dem betroffenen Bürger im Einzelfall bleibt nichts<br />

anderes übrig, als sein Recht jeweils im konkreten Fall zu suchen <strong>und</strong> die<br />

Beschlagnahme gerichtlich anzugreifen.

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