Strafanzeige und Strafprozess - Strafverteidiger|büro
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machen. Erfolgt eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis durch richterlichen<br />
Beschluss, kann der Beschuldigte hiergegen Beschwerde einlegen. Dann hat das<br />
Landgericht darüber zu befinden, ob bis zum Beginn der Hauptverhandlung die<br />
vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis aufrecht erhalten bleibt.<br />
Ist der Führerschein bis zur Hauptverhandlung weg, hat der Richter diesen<br />
Verlust selbstverständlich bei der späteren Entscheidung über den endgültigen<br />
Entzug zu berücksichtigen. Eine automatische Anrechnung der vorläufigen<br />
Entzugszeit erfolgt aber nicht. Das Minimum einer Entzugszeit beginnend von<br />
der Rechtskraft des späteren Urteils ist in jedem Fall noch drei Monate. Etwas<br />
anderes kann nur gelten, wenn der Richter später keine<br />
Entziehung der<br />
Fahrerlaubnis anordnet, sondern als mildere Maßnahme lediglich ein Fahrverbot<br />
von bis zu maximal 3 Monaten; hier wird die vorläufige Entziehung zeitlich<br />
automatisch angerechnet.<br />
Bei<br />
ausländischen Führerscheinen gilt eine Besonderheit. Zwar kann auch dem<br />
Inhaber des ausländischen Führerscheins die Fahrerlaubnis für die<br />
B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland vorläufig entzogen werden. Er verliert damit bis zu<br />
einem endgültigen Urteil die Berechtigung, am Straßenverkehr teilzunehmen. Der<br />
Führerschein darf ihm jedoch nicht weggenommen werden. Dort darf allenfalls die<br />
vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis eingetragen werden, danach wird dem<br />
Beschuldigten das Papier wieder ausgehändigt.<br />
8.) Das heimliche Abhören von Gesprächen<br />
Jedermann hat das Recht, privat Gespräche zu führen. Jeder hat auch das<br />
Recht, dass diese Privatgespräche intim bleiben. Niemand darf heimlich derartige<br />
Gespräche abhören <strong>und</strong> auf Tonband aufnehmen. Dies ist sogar ein strafbares<br />
Verhalten.<br />
Die Vertraulichkeit des Wortes ist ein hohes Gut. Der Beschuldigte kann auf diese<br />
Intimität vertrauen. Dies gilt erst recht, wenn er sich bei diesem Gespräch auf sein<br />
Hausrecht berufen könnte oder, falls er telefoniert, den Schutz des Post- <strong>und</strong><br />
Fernmeldegeheimnisses genießt.