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Strafanzeige und Strafprozess - Strafverteidiger|büro

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.) Die Blutprobe<br />

Der häufigste Fall des körperlichen Eingriffs im Ermittlungsverfahren ist die<br />

Blutprobe. Trunkenheit am Steuer ist zu einem Massendelikt geworden. Ärzte<br />

sind auf den Polizeiwachen häufige Besucher.<br />

Das Blut kann von den Ermittlungsbehörden für Vergleichsblutuntersuchungen<br />

benötigt werden. Der häufigste Fall ist jedoch die Bestimmung des aktuellen<br />

Blutalkohols. Wer mit mehr als 0,5 Promille Blutalkoholgehalt am Steuer seines<br />

Fahrzeuges am Straßenverkehr teilnimmt, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Mit<br />

mehr als 1,1 Promille begeht er sogar eine Straftat. Liegt zusätzlich ein Fahrfehler<br />

vor, reichen zur Straftat der Trunkenheitsfahrt bereits sehr viel geringere Werte.<br />

Darüber hinaus kann der Blutalkoholgehalt auch für andere Straftaten von<br />

Bedeutung sein. Letztendlich entlastend kann eine Blutalkoholkonzentration von<br />

mehr als 2,0 Promille für den Beschuldigten sein, da er während der<br />

Tatausführung unter Umständen lediglich eingeschränkt schuldfähig war.<br />

Könnte die Blutprobe in einem späteren Strafverfahren ein belastendes<br />

Beweismittel sein, hat der Beschuldigte selbstverständlich ein Recht darauf, dass<br />

die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden. Wird er nachts am Steuer<br />

seines Fahrzeuges angetroffen <strong>und</strong> zur Blutprobe verbracht, dürfte die Polizei<br />

dies nur anordnen, wenn er einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit verdächtig ist.<br />

Er sollte also zunächst darauf beharren, dass ihm mitgeteilt wird, welcher Tat er<br />

verdächtig ist. Eine "vorsorgliche Blutprobe" für alle Fälle darf sich die Polizei<br />

nicht verschaffen. Der Blutalkoholpegel für den Mitfahrer mag für die Polizei von<br />

Interesse sein, zwangsweise dürfen sie sich gr<strong>und</strong>sätzlich eine Blutprobe nicht<br />

verschaffen. Anderes gilt nur dann, wenn sie auch dem Beifahrer den Verdacht<br />

einer Straftat nahelegen.<br />

Der Verdacht einer Trunkenheitsfahrt kann sich aus den Beobachtungen der<br />

Polizei ergeben. Die berühmten Schlangenlinien, die viele Polizeibeamte beim<br />

verfolgten Fahrer festgestellt haben wollen, sind bereits ausreichend. Der<br />

weitgehende körperliche Eingriff durch die Blutprobe ist auch dann gerechtfertigt,<br />

wenn ein Atemluftgerät trotz seiner Ungenauigkeiten den Verdacht verstärkt hat.

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