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Strafanzeige und Strafprozess - Strafverteidiger|büro

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a.) Die körperliche Untersuchung<br />

Sucht die Polizei etwas<br />

in der Kleidung oder am Körper des Beschuldigten, ist<br />

dies eine Durchsuchung. Sie kann unter denselben Voraussetzungen wie eine<br />

Hausdurchsuchung vorgenommen werden. Ausreichend ist für die Polizei, dass<br />

der Beschuldigte einer Straftat verdächtigt ist <strong>und</strong> dass sie vermuten kann, dass<br />

die Durchsuchung zur Auffindung von Beweismitteln führt.<br />

Nicht nur die Taschen <strong>und</strong> getragene Kleidungsstücke können auf diese Art <strong>und</strong><br />

Weise durchsucht werden. Alles, was ohne medizinische Hilfsmittel durch die<br />

Polizeibeamten am Körper des Beschuldigten entdeckt werden kann, stellt noch<br />

eine Durchsuchung dar. Hierzu gehört die Kontrolle einer Beinprothese auf der<br />

Suche nach Rauschgift ebenso wie ein Einblick in die geöffnete M<strong>und</strong>höhle. Eine<br />

durchsuchte Frau kann besondere Rücksicht verlangen. Fühlt sie sich in ihrem<br />

Schamgefühl verletzt, so darf ein Polizeibeamter auch die oberflächliche<br />

Durchsuchung nicht fortsetzen; diese darf nur durch eine andere Frau oder einen<br />

Arzt erfolgen.<br />

Die Durchsuchung einer Person ist oberflächlich. Hiermit gibt sich die<br />

Kriminalpolizei häufig nicht zufrieden. Für die Aufklärung einer Straftat erscheint<br />

es ihr häufig wichtig, Bef<strong>und</strong>e aus dem Körperinneren zu erheben. Aus einer<br />

Untersuchung des Urins könnten sich beispielsweise Rückschlüsse auf den<br />

Rauschgiftkonsum des Beschuldigten ziehen lassen. Das Blut kann ein<br />

entscheidend belastender Faktor sein: sei es, dass der Alkoholpegel festgestellt<br />

werden kann, sei es, dass das Blut mit Blutspuren am Tatort verglichen werden<br />

kann. Auch dem Samen kann erhebliche Beweisbedeutung zukommen. Das<br />

Auspumpen des Magens kann ein ebenso wichtiges Beweismittel werden wie<br />

eine Röntgenaufnahme oder eine Computertomographie.<br />

So interessant alle diese Ergebnisse für die Polizei sind, sie können nur durch<br />

eine Körperverletzung herbeigeführt werden. Diese ist nicht immer zulässig.<br />

Vielmehr sind die Ermittlungsbehörden hier an besondere Voraussetzungen<br />

geb<strong>und</strong>en.

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