Strafanzeige und Strafprozess - Strafverteidiger|büro
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a.) Die körperliche Untersuchung<br />
Sucht die Polizei etwas<br />
in der Kleidung oder am Körper des Beschuldigten, ist<br />
dies eine Durchsuchung. Sie kann unter denselben Voraussetzungen wie eine<br />
Hausdurchsuchung vorgenommen werden. Ausreichend ist für die Polizei, dass<br />
der Beschuldigte einer Straftat verdächtigt ist <strong>und</strong> dass sie vermuten kann, dass<br />
die Durchsuchung zur Auffindung von Beweismitteln führt.<br />
Nicht nur die Taschen <strong>und</strong> getragene Kleidungsstücke können auf diese Art <strong>und</strong><br />
Weise durchsucht werden. Alles, was ohne medizinische Hilfsmittel durch die<br />
Polizeibeamten am Körper des Beschuldigten entdeckt werden kann, stellt noch<br />
eine Durchsuchung dar. Hierzu gehört die Kontrolle einer Beinprothese auf der<br />
Suche nach Rauschgift ebenso wie ein Einblick in die geöffnete M<strong>und</strong>höhle. Eine<br />
durchsuchte Frau kann besondere Rücksicht verlangen. Fühlt sie sich in ihrem<br />
Schamgefühl verletzt, so darf ein Polizeibeamter auch die oberflächliche<br />
Durchsuchung nicht fortsetzen; diese darf nur durch eine andere Frau oder einen<br />
Arzt erfolgen.<br />
Die Durchsuchung einer Person ist oberflächlich. Hiermit gibt sich die<br />
Kriminalpolizei häufig nicht zufrieden. Für die Aufklärung einer Straftat erscheint<br />
es ihr häufig wichtig, Bef<strong>und</strong>e aus dem Körperinneren zu erheben. Aus einer<br />
Untersuchung des Urins könnten sich beispielsweise Rückschlüsse auf den<br />
Rauschgiftkonsum des Beschuldigten ziehen lassen. Das Blut kann ein<br />
entscheidend belastender Faktor sein: sei es, dass der Alkoholpegel festgestellt<br />
werden kann, sei es, dass das Blut mit Blutspuren am Tatort verglichen werden<br />
kann. Auch dem Samen kann erhebliche Beweisbedeutung zukommen. Das<br />
Auspumpen des Magens kann ein ebenso wichtiges Beweismittel werden wie<br />
eine Röntgenaufnahme oder eine Computertomographie.<br />
So interessant alle diese Ergebnisse für die Polizei sind, sie können nur durch<br />
eine Körperverletzung herbeigeführt werden. Diese ist nicht immer zulässig.<br />
Vielmehr sind die Ermittlungsbehörden hier an besondere Voraussetzungen<br />
geb<strong>und</strong>en.