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Strafanzeige und Strafprozess - Strafverteidiger|büro

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wiederholte Protest. Er sollte allerdings für das Verhalten der Beamten auch<br />

keinen Vorschub leisten. Denn er darf sich zwar frei bewegen, aber er darf die<br />

Beamten an ihren Vollstreckungshandlungen nicht hindern. Käme es sogar zur<br />

körperlichen Auseinandersetzung, liefe der Wohnungsinhaber Gefahr, dass er<br />

sich wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte strafbar macht.<br />

Nachts sind Durchsuchungen verboten. Die Nachtzeit dauert laut gesetzlicher<br />

Definition vom 01. April bis zum 30. September 9.00 Uhr abends bis 4.00 Uhr<br />

morgens, vom 01. Oktober bis zum 31. März von 9.00 Uhr abends bis 6.00 Uhr<br />

morgens. Ausgenommen sind allgemein zugängliche nächtliche Treffpunkte, wie<br />

z.B. Bordelle. Wohnungen dürfen nachts nur ausnahmsweise bei der Verfolgung<br />

auf frischer Tat, bei Gefahr im Verzuge oder bei Wiederergreifung eines<br />

entwichenen Gefangenen betreten werden.<br />

Bei der Durchsuchung dürfen in der Wohnung selbst alle Winkel <strong>und</strong> Behältnisse<br />

von der Polizei gesichtet werden. Bei Schriftstücken, insbesondere auch intimen<br />

Dingen wie Briefen <strong>und</strong> Tagebüchern, genießt der Betroffene jedoch einen<br />

weiteren gesetzlichen Schutz. Die Polizeibeamten dürfen derartige Papiere zwar<br />

sichten, aber nicht näher zur Kenntnis nehmen. Die<br />

Durchsicht von gef<strong>und</strong>enen<br />

Papieren steht allein der Staatsanwaltschaft zu, nicht den Polizeibeamten. Ist ein<br />

Staatsanwalt bei der Durchsuchung vor Ort dabei, darf er die Papiere<br />

durchsehen. Polizeibeamte haben allenfalls das Recht, diese Papiere<br />

einzupacken <strong>und</strong> mitzunehmen. Damit zwischenzeitlich kein Missbrauch<br />

betrieben werden kann, sind diese Papiere von Polizeibeamten in einem<br />

Umschlag zu versiegeln . Das schreibt das Gesetz ausdrücklich vor. Hierauf sollte<br />

der Betroffene auch bestehen, damit er nicht später hören muss, er sei mit einer<br />

anderweitigen Handhabe einverstanden gewesen.<br />

c.) Das Durchsuchungsprotokoll - was muss von der Polizei<br />

dokumentiert werden?<br />

Liegt der Durchsuchung kein richterlicher Beschluss zugr<strong>und</strong>e, so hat der<br />

Betroffene zumindest nachträglich ein Recht auf eine schriftliche Mitteilung, die

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