28.10.2013 Aufrufe

Strafanzeige und Strafprozess - Strafverteidiger|büro

Strafanzeige und Strafprozess - Strafverteidiger|büro

Strafanzeige und Strafprozess - Strafverteidiger|büro

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Die Anstalten können oder wollen viele Dinge nicht kontrollieren, Personal - <strong>und</strong><br />

Platzmangel führen häufig dazu, dass auch dem Untersuchungsgefangenen<br />

schlicht viele Dinge verboten werden. Er hat zwar Anspruch auf einen eigenen<br />

Fernseher, ein Radio <strong>und</strong> die Lektüre der Tageszeitung, darüber hinaus kann er<br />

nicht gezwungen werden, in der Anstalt zu arbeiten. Damit enden aber schon fast<br />

die Unterschiede zu denjenigen Gefangenen, die durch das Einsperren<br />

tatsächlich bestraft werden sollen.<br />

Das häufig über allem stehende<br />

"Sicherheitsinteresse" verbietet beispielsweise<br />

dem Untersuchungsgefangenen die Benutzung von Kassettenrekordern,<br />

Computern oder anderem durch das Bewachungspersonal nicht zu<br />

untersuchendem technischen Gerät. Auch der<br />

Besuch ist streng reglementiert.<br />

Nur zu bestimmten Besuchzeiten der Anstalt darf der Untersuchungsgefangene<br />

mit Besuchern sprechen. Jeder Besucher benötigt eine ausdrückliche<br />

Besuchserlaubnis des Haftrichters. Die Anzahl der Gesamtbesuche ist<br />

beschränkt, häufig lediglich auf zweimal eine halbe St<strong>und</strong>e im Monat. Besonders<br />

in sicherheitsrelevanten Fällen kann der Haftrichter sogar jeden Besuch<br />

verbieten.<br />

Der Untersuchungsgefangene kann sich gegen übermäßige Beschränkungen<br />

wehren. Werden vom Haftrichter Besuchserlaubnisse an bestimmte Personen<br />

nicht erteilt, wird ihm beispielsweise ausnahmsweise eine Fernseherlaubnis<br />

versagt oder Bezug bestimmter Zeitschriften verboten, kann er beim Haftrichter<br />

hiergegen Beschwerde einlegen. Gibt der Haftrichter der Beschwerde nicht nach,<br />

muss hierüber die große Strafkammer des Landgerichts entscheiden.<br />

g.) Dauer der Untersuchungshaft - wann muss der Beschuldigte<br />

aus dem Gefängnis wieder entlassen werden?<br />

Eine Höchstdauer für die Untersuchungshaft legt das Gesetz nicht fest.<br />

Theoretisch kann der Untersuchungsgefangene also für viele Jahre inhaftiert<br />

werden. Da die Untersuchungshaft nur eine vorläufige Sicherungsmaßnahme ist,<br />

endet sie spätestens dann, wenn das Strafverfahren rechtskräftig abgeschlossen

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!