Strafanzeige und Strafprozess - Strafverteidiger|büro
Strafanzeige und Strafprozess - Strafverteidiger|büro
Strafanzeige und Strafprozess - Strafverteidiger|büro
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
der Zukunft. Häufig ist Ursache für eine fortgesetzte Diebstahlserie die Tatsache,<br />
dass sich der Verdächtige in einem bestimmten sozialen Milieu bewegt. Kann er<br />
dem Richter gegenüber nachweisen, dass er sich aus diesem Milieu entfernt hat<br />
<strong>und</strong> für sich einen neuen Anfang sucht, kann er unter Umständen die Annahme<br />
der Wiederholungsgefahr widerlegen. Gleiches gilt für Delikte gegen das<br />
Betäubungsmittelgesetz, die möglicherweise der Verdächtige in der<br />
Vergangenheit häufiger begangen hat. Hat er sich aus der Drogenszene gelöst,<br />
kann er gleichzeitig den Beginn einer möglichen Therapie nachweisen, entfällt<br />
u.U. die Annahme, dass er in Zukunft vergleichbare Straftaten gegen das<br />
Betäubungsmittelgesetz begehen wird.<br />
Andere Haftgründe als die Flucht-, Verdunklungs- oder Wiederholungsgefahr gibt<br />
es nicht. Insbesondere ist es der Staatsanwaltschaft <strong>und</strong> dem Haftrichter<br />
verboten, aus ermittlungstaktischen Gründen einen Haftbefehl anzuordnen . Zwar<br />
kann durch das Leiden in der Untersuchungshaft tatsächlich die<br />
Geständnisbereitschaft des inhaftierten Beschuldigten gefördert werden, er wird<br />
vielleicht auch animiert, mögliche Mittäter zu nennen. Alle diese Zwecke dürfen<br />
die Ermittlungsbehörden jedoch mit der Haft nicht bewußt verfolgen. Sie sind<br />
allein an die gesetzlichen Haftgründe geb<strong>und</strong>en.<br />
d.) Die Verhaftung - wann darf die Polizei zugreifen?<br />
Wird dem Beschuldigten von der Polizei ein - knallroter! - Haftbefehl präsentiert ,<br />
so sind die Voraussetzungen der Inhaftierung vom zuständigen Haftrichter bereits<br />
geprüft worden. Liegt ein Haftbefehl vor, so hat zuvor ein Staatsanwalt beim<br />
Haftrichter einen entsprechenden Antrag gestellt. Der Haftrichter hat den<br />
Ermittlungsstand anhand der ihm vorgelegten Akten überprüft. Er hat darüber<br />
hinaus den dringenden Tatverdacht <strong>und</strong> einen Haftgr<strong>und</strong> bejaht. Aufgr<strong>und</strong> der<br />
Aktenlage wurde daraufhin der Haftbefehl formuliert <strong>und</strong> vom Haftrichter<br />
unterschrieben. Der Haftbefehl enthält zumeist in wenigen dürren Sätzen<br />
Angaben darüber, welcher Tat der Beschuldigte dringend verdächtigt ist <strong>und</strong><br />
weshalb ein Haftgr<strong>und</strong> besteht.