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Strafanzeige und Strafprozess - Strafverteidiger|büro

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Deutschland nur graue Theorie. Auch die Aufnahme mittels Tonbandes könnte<br />

die beschriebenen Nachteile vermeiden. Seltener wird mittlerweile in der<br />

polizeilichen Praxis eine Tonbandaufnahme eingesetzt. Auch deren Wert ist<br />

allerdings fraglich, da die Tonbänder meist nicht ununterbrochen mitlaufen,<br />

sondern häufig nur zum Diktat bestimmter Vernehmungsteile durch den<br />

Vernehmenden eingeschaltet werden. Darüber hinaus werden die Bänder<br />

regelmäßig nach Abschrift vernichtet.<br />

Wie in dem obigen Beispiel gezeigt, bevorzugen die meisten Vernehmenden für<br />

ihren<br />

Bericht die<br />

"Ich-Form" . Das legt beim späteren Leser den Eindruck nahe,<br />

als habe der Beschuldigte tatsächlich die Angaben in der Form gemacht, wie sie<br />

protokolliert worden sind. Schon damit verfälscht das Protokoll zumindest die<br />

Vernehmungsatmosphäre. Darüber hinaus liest sich häufig ein<br />

zusammenhängender Bericht, ohne dass im Protokoll deutlich wird, welcher Teil<br />

das Ergebnis eines Frage-Antwort-Spiels gewesen.<br />

Noch weitergehend: Der Polizei ist es sogar erlaubt, vor der eigentlichen<br />

Protokollierung ein sogenanntes<br />

Vorgespräch mit dem Beschuldigten zu führen.<br />

Dies ist schon Teil der Vernehmung, muss also nach der Belehrung erfolgen. Der<br />

Inhalt dieses Vorgesprächs soll allerdings nicht protokolliert werden, sondern<br />

dient allein der angeblichen zukünftigen Strukturierung des<br />

Vernehmungsverlaufs. Vieles was der Beschuldigte in diesem Vorgespräch für<br />

wichtig hält, geht möglicherweise bei der sehr viel später stattfindenden<br />

Protokollierung verloren. Vieles, was der Beschuldigte im Vorgespräch sagt, aber<br />

zu einem späteren Zeitpunkt nicht unbedingt in dieser Form wiederholen will,<br />

findet sich dennoch als seine Formulierung im Protokoll. Häufig sind Pausen oder<br />

andere Dinge hinsichtlich des äußeren Ablaufs der Verhandlung ebenfalls nicht<br />

protokolliert. So kann das Ergebnis eines mehrstündigen Vernehmungsgesprächs<br />

auf zwei knappen Seiten zusammengefasst sein, der Kern der Aussage -<br />

jedenfalls aus Sicht des Vernehmenden.<br />

Um sich nicht später vor Gericht durch unglückliche Formulierungen binden zu<br />

lassen, ist eine<br />

abschließende Kontrolle für den Beschuldigten<br />

von großer<br />

Bedeutung. Zumeist wird er mit einem Schreibgerät bewaffnet, damit er das<br />

Protokoll unterschreibe <strong>und</strong> damit die Aussage zu seiner eigenen mache. Diese<br />

"Waffe" sollte der Beschuldigte hemmungslos dazu nutzen, im Text Streichungen

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