Strafanzeige und Strafprozess - Strafverteidiger|büro
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Deutschland nur graue Theorie. Auch die Aufnahme mittels Tonbandes könnte<br />
die beschriebenen Nachteile vermeiden. Seltener wird mittlerweile in der<br />
polizeilichen Praxis eine Tonbandaufnahme eingesetzt. Auch deren Wert ist<br />
allerdings fraglich, da die Tonbänder meist nicht ununterbrochen mitlaufen,<br />
sondern häufig nur zum Diktat bestimmter Vernehmungsteile durch den<br />
Vernehmenden eingeschaltet werden. Darüber hinaus werden die Bänder<br />
regelmäßig nach Abschrift vernichtet.<br />
Wie in dem obigen Beispiel gezeigt, bevorzugen die meisten Vernehmenden für<br />
ihren<br />
Bericht die<br />
"Ich-Form" . Das legt beim späteren Leser den Eindruck nahe,<br />
als habe der Beschuldigte tatsächlich die Angaben in der Form gemacht, wie sie<br />
protokolliert worden sind. Schon damit verfälscht das Protokoll zumindest die<br />
Vernehmungsatmosphäre. Darüber hinaus liest sich häufig ein<br />
zusammenhängender Bericht, ohne dass im Protokoll deutlich wird, welcher Teil<br />
das Ergebnis eines Frage-Antwort-Spiels gewesen.<br />
Noch weitergehend: Der Polizei ist es sogar erlaubt, vor der eigentlichen<br />
Protokollierung ein sogenanntes<br />
Vorgespräch mit dem Beschuldigten zu führen.<br />
Dies ist schon Teil der Vernehmung, muss also nach der Belehrung erfolgen. Der<br />
Inhalt dieses Vorgesprächs soll allerdings nicht protokolliert werden, sondern<br />
dient allein der angeblichen zukünftigen Strukturierung des<br />
Vernehmungsverlaufs. Vieles was der Beschuldigte in diesem Vorgespräch für<br />
wichtig hält, geht möglicherweise bei der sehr viel später stattfindenden<br />
Protokollierung verloren. Vieles, was der Beschuldigte im Vorgespräch sagt, aber<br />
zu einem späteren Zeitpunkt nicht unbedingt in dieser Form wiederholen will,<br />
findet sich dennoch als seine Formulierung im Protokoll. Häufig sind Pausen oder<br />
andere Dinge hinsichtlich des äußeren Ablaufs der Verhandlung ebenfalls nicht<br />
protokolliert. So kann das Ergebnis eines mehrstündigen Vernehmungsgesprächs<br />
auf zwei knappen Seiten zusammengefasst sein, der Kern der Aussage -<br />
jedenfalls aus Sicht des Vernehmenden.<br />
Um sich nicht später vor Gericht durch unglückliche Formulierungen binden zu<br />
lassen, ist eine<br />
abschließende Kontrolle für den Beschuldigten<br />
von großer<br />
Bedeutung. Zumeist wird er mit einem Schreibgerät bewaffnet, damit er das<br />
Protokoll unterschreibe <strong>und</strong> damit die Aussage zu seiner eigenen mache. Diese<br />
"Waffe" sollte der Beschuldigte hemmungslos dazu nutzen, im Text Streichungen