Strafanzeige und Strafprozess - Strafverteidiger|büro

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II. 5. Die Beschlagnahme - welche Dinge kann die Polizei wegnehmen? II. 6. Körperliche Beeinträchtigungen II. 6. a. Die körperliche Untersuchung II. 6. b. Die Blutprobe II. 6. c. Erkennungsdienstliche Maßnahmen II. 7. Der Führerschein II. 8. Das heimliche Abhören von Gesprächen III. KAPITEL DER UNBETEILIGTE BÜRGER IM ERMITTLUNGSVERFAHREN 8 Seiten III. 1. Die Festnahme III. 2. Die Hausdurchsuchung III. 3. Die Beschlagnahme von Gegenständen III. 4. Körperliche Untersuchungen III. 5. Telefonüberwachung und andere Lauschangriffe III. 6. Die polizeiliche Fahndung IV. KAPITEL DER ZEUGE BEI DER KRIPO 18 Seiten IV. 1. Die gefährliche Rolle des Zeugen IV. 2. Die Vorladung zur Zeugenvernehmung - muss der Zeuge zur Polizei? IV. 3. Der Zwang zur Zeugenaussage - was droht dem Zeugen, wenn er schweigt? IV. 4. Nahe Angehörige des Beschuldigten dürfen schweigen IV.4. a. Weshalb gibt es ein Zeugnisverweige rungsrecht? IV.4. b. Wie macht man vom Zeugnisverweige rungsrecht Gebrauch? IV.4. c. Wer ist naher Angehöriger und darf schweigen? IV.4. d. Gibt es ein Schweigerecht auch bei mehreren Beschuldigten? IV.4. e. Ist jeder Angehörige über das Zeugnisverweigerungsrecht zu belehren? IV. 5. Das Schweigerecht des Zeugen aus beruflichen Gründen IV. 6. Das Schweigerecht des Zeugen bei Gefahr der Selbstbelastung IV. 7. Die Aussagen des Zeugen: wahr und vollständig IV. 8. Der Rechtsanwalt als Zeugenbegleiter IV. 9. Zeugenentschädigung - Geld für eine Aussage Dr. Ulrich Sommer, Tipps zur StPO, Inhaltsverzeichnis 2 von 5 Seiten

V. KAPITEL DER VERLETZTE DER STRAFTAT 7 Seiten V. 1. Strafanzeige und Strafantrag V. 2. Die vertrauliche Anzeige V. 3. Akteneinsicht durch einen Anwalt V. 4. Der Verletzte bringt die Anklage selbst zu Gericht V. 4. a. Wie man die Staatsanwaltschaft zur Anklage zwingt V. 4. b. Das Privatklageverfahren - wie sich Täter und Opfer unmittelbar vor einem Strafgericht streiten VI. KAPITEL DIE EINSTELLUNG DES ERMITTLUNGSVERFAHRENS GEGEN DEN BESCHULDIGTEN 4 Seiten VI. 1. Die Einstellung mangels Tatverdachts VI. 2. Die Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit VII. KAPITEL DIE ANKLAGESCHRIFT 6 Seiten VII.1. Muss der Beschuldigte sofort handeln? VII.2. Was steht alles in der Anklageschrift? VII. 2. a. Der Beschuldigte wird zum Angeschuldigten VII. 2. b. Welches Gericht ist zuständig? VII. 2. c. Das angeklagte Delikt VII. 2. d. Die angeklagte Tat VIII. KAPITEL DER STRAFBEFEHL 4 Seiten VIII. 1. Wie kommt es zu einem Strafbefehl? VIII. 2. Zu welcher Strafe kann der Strafbefehl verurteilen? VIII. 3. Einspruch einlegen? VIII. 4. Einspruchsfrist von zwei Wochen Dr. Ulrich Sommer, Tipps zur StPO, Inhaltsverzeichnis 3 von 5 Seiten

V. KAPITEL<br />

DER VERLETZTE DER STRAFTAT<br />

7 Seiten<br />

V. 1. <strong>Strafanzeige</strong> <strong>und</strong> Strafantrag<br />

V. 2. Die vertrauliche Anzeige<br />

V. 3. Akteneinsicht durch einen Anwalt<br />

V. 4. Der Verletzte bringt die Anklage<br />

selbst zu Gericht<br />

V. 4. a. Wie man die Staatsanwaltschaft zur<br />

Anklage zwingt<br />

V. 4. b. Das Privatklageverfahren - wie sich<br />

Täter <strong>und</strong> Opfer unmittelbar<br />

vor einem Strafgericht streiten<br />

VI. KAPITEL<br />

DIE EINSTELLUNG<br />

DES ERMITTLUNGSVERFAHRENS<br />

GEGEN DEN BESCHULDIGTEN<br />

4 Seiten<br />

VI. 1. Die Einstellung mangels<br />

Tatverdachts<br />

VI. 2. Die Einstellung des Verfahrens<br />

wegen Geringfügigkeit<br />

VII. KAPITEL<br />

DIE ANKLAGESCHRIFT<br />

6 Seiten<br />

VII.1. Muss der Beschuldigte<br />

sofort handeln?<br />

VII.2. Was steht alles in der<br />

Anklageschrift?<br />

VII. 2. a. Der Beschuldigte wird zum<br />

Angeschuldigten<br />

VII. 2. b. Welches Gericht ist zuständig?<br />

VII. 2. c. Das angeklagte Delikt<br />

VII. 2. d. Die angeklagte Tat<br />

VIII. KAPITEL<br />

DER STRAFBEFEHL<br />

4 Seiten<br />

VIII. 1. Wie kommt es zu einem<br />

Strafbefehl?<br />

VIII. 2. Zu welcher Strafe kann der<br />

Strafbefehl verurteilen?<br />

VIII. 3. Einspruch einlegen?<br />

VIII. 4. Einspruchsfrist von zwei Wochen<br />

Dr. Ulrich Sommer, Tipps zur StPO, Inhaltsverzeichnis 3 von 5 Seiten

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