Strafanzeige und Strafprozess - Strafverteidiger|büro
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f.) Fragen <strong>und</strong> Antworten - wann muss der Beschuldigte<br />
besonders hellhörig sein?<br />
Wer als Beschuldigter in der Vernehmung redet, lässt sich auf ein für ihn<br />
ungewisses Frage-Antwort-Spiel ein. Der vernehmende Kriminalbeamte hat<br />
häufig ein Ziel: das Geständnis. Er wird seine gesamte kriminaltaktische <strong>und</strong><br />
psychologische Erfahrung einbringen, um den erstrebten Vernehmungserfolg zu<br />
erreichen.<br />
Der Beschuldigte verfolgt mit seiner Darstellung meist andere Ziele. Will er<br />
gestehen <strong>und</strong> den Vorwurf einräumen, wird er in seiner Schilderung um<br />
Verständnis für Motivation <strong>und</strong> Tathintergr<strong>und</strong> werben. Bestreitet er, will er einen<br />
ihn entlastenden Sachverhalt zu den Akten bringen. In jedem Fall gibt es<br />
genügend unterschiedliche Interessen, die Konfliktstoff für die anstehende<br />
Gesprächsr<strong>und</strong>e bieten. Regeln sind daher dringend nötig <strong>und</strong> - in geringem<br />
Umfang - auch vom Gesetz vorgesehen.<br />
Ein Gespräch wird durch Fragen gelenkt. Der Beschuldigte hat unter Umständen<br />
als lediglich Antwortender gar nicht die Möglichkeit, seines Erachtens entlastende<br />
Sachverhalte in die Vernehmung einzuführen. Er sollte sich daher gegen die<br />
Vorgabe der Thematik durch den Vernehmenden wehren. Hierzu hat er ein<br />
Recht. Will er sich wirksam verteidigen, muss er zunächst Gelegenheit haben,<br />
seine eigene Geschichte vollständig zu erzählen. Er hat<br />
das Recht, sich zur<br />
Sache im Zusammenhang zu äußern . Hierauf muss er bestehen, auch wenn den<br />
Vernehmenden aus seiner anders gearteten Interessenlage vielleicht ganz<br />
andere Themen zu Beginn des Gesprächs interessieren.<br />
Erst im AnSchluss an den Bericht des Beschuldigten darf nachgefragt werden.<br />
Die Art der Fragestellung ist von enormem Einfluss. Allein die Formulierung der<br />
Frage kann Ausgangspunkt dafür sein, die Antworten in bestimmte Richtungen zu<br />
lenken, im schlimmsten Fall die Wahrheit "verbiegen". Im Ergebnis ist im<br />
Vernehmungsprotokoll etwas anderes zu lesen, als der Beschuldigte eigentlich<br />
sagen wollte.