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Strafanzeige und Strafprozess - Strafverteidiger|büro

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später in einer gerichtlichen Hauptverhandlung. Polizei <strong>und</strong> Staatsanwaltschaft<br />

können mit den Anträgen nach Gutdünken verfahren.<br />

Das Antragsrecht zur Beweiserhebung gibt gerade dem ansonsten schweigenden<br />

Beschuldigten eine hervorragende Möglichkeit, die belastenden Angaben in der<br />

Ermittlungsakte zu widerlegen <strong>und</strong> seine Sicht der Dinge in das Verfahren<br />

einfließen zu lassen, ohne dass er sich selbst hierzu äußert. Auch wenn er dies<br />

schriftlich beantragt, hat er dabei darauf zu achten, dass seine Ausführungen<br />

nicht als eigene Stellungnahme zum Tatvorwurf gewertet werden, sondern<br />

lediglich aufklärungsbedürftige Sachverhalte <strong>und</strong> die der Aufklärung dienenden<br />

Beweismittel angeführt werden. Einen solchen Tanz auf der Rasierklinge<br />

beherrschen zumeist nur die Profis, weshalb derartige Anträge regelmäßig dem<br />

Verteidiger überlassen werden sollten.

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