Strafanzeige und Strafprozess - Strafverteidiger|büro
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Beschuldigte. Es mag ihm bei der Ausübung dieses Rechts ein ungutes Gefühl beschleichen. Er könne vielleicht den Eindruck erwecken, er habe etwas zu verbergen. Ein professioneller Kommissar, Staatsanwalt oder Richter wird diesen Eindruck nicht haben - selbst wenn, so ist er gezwungen, das Schweigen zu respektieren. Dem Beschuldigten darf aus der Wahrnehmung des Schweigerechts keinerlei Nachteil entstehen. Er wird nicht später im Urteil lesen, dass das Schweigen bereits ein Verdachtsmoment sei. Das Gericht muss seine Überzeugung ausschließlich auf andere Beweismittel stützen. Schweigt die des Totschlags verdächtige Ehefrau im o.a. Beispiel und hat das Gericht angesichts der Zweisamkeit der Tötungssituation keine anderen Beweismittel, wird der Schlaf des Ehemannes und damit ein Mord kaum nachgewiesen werden können. Will der Beschuldigte sich prozessrechtlich in vollständiger Sicherheit wiegen, muss er auch vollständig schweigen. Das Teilschweigen kann zu seinem Nachteil ausgelegt werden. Bestreitet der Beschuldigte einer Unfallflucht, zur Tatzeit sein Auto gefahren zu haben, und behauptet, ein Verwandter sei gefahren, so hat er bereits teilweise Angaben zur Sache gemacht. Macht er darüber hinaus keine Angaben, schweigt er nur teilweise. Dieses gesamte Aussageverhalten ist später einer richterlichen Bewertung zugänglich. Diese Bewertung kann auch negativ sein, etwa in dem Sinne, dass der Verdächtige durch sein Teilschweigen tatsächlich etwas verbergen wollte. Der im Schweigen Schutz suchende Beschuldigte hat also jede Veranlassung, dem Drängen des Vernehmungsbeamten, "zumindest" zu einzelnen Fragen Stellung zu nehmen, zu widerstehen. e.) Anträge zur Beweiserhebung - was kann der Beschuldigte außer Schweigen tun? Trotz Schweigens kann der Beschuldigte aktiv an seiner Verteidigung arbeiten. Das Gesetz gibt ihm das Recht, zu seiner Entlastung die Aufnahme von Beweisen zu beantragen. Leider hat das Gesetz nicht mit derselben Deutlichkeit bestimmt, dass die Ermittlungsbehörden diesen Anträgen auch nachgehen müssen. Ein sehr starkes formales Beweisantragsrecht hat der Beschuldigte erst
später in einer gerichtlichen Hauptverhandlung. Polizei und Staatsanwaltschaft können mit den Anträgen nach Gutdünken verfahren. Das Antragsrecht zur Beweiserhebung gibt gerade dem ansonsten schweigenden Beschuldigten eine hervorragende Möglichkeit, die belastenden Angaben in der Ermittlungsakte zu widerlegen und seine Sicht der Dinge in das Verfahren einfließen zu lassen, ohne dass er sich selbst hierzu äußert. Auch wenn er dies schriftlich beantragt, hat er dabei darauf zu achten, dass seine Ausführungen nicht als eigene Stellungnahme zum Tatvorwurf gewertet werden, sondern lediglich aufklärungsbedürftige Sachverhalte und die der Aufklärung dienenden Beweismittel angeführt werden. Einen solchen Tanz auf der Rasierklinge beherrschen zumeist nur die Profis, weshalb derartige Anträge regelmäßig dem Verteidiger überlassen werden sollten.
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Beschuldigte. Es mag ihm bei der Ausübung dieses Rechts ein ungutes Gefühl<br />
beschleichen. Er könne vielleicht den Eindruck erwecken, er habe etwas zu<br />
verbergen. Ein professioneller Kommissar, Staatsanwalt oder Richter wird diesen<br />
Eindruck nicht haben - selbst wenn, so ist er gezwungen, das Schweigen zu<br />
respektieren. Dem Beschuldigten darf<br />
aus der Wahrnehmung des<br />
Schweigerechts keinerlei Nachteil entstehen. Er wird nicht später im Urteil lesen,<br />
dass das Schweigen bereits ein Verdachtsmoment sei. Das Gericht muss seine<br />
Überzeugung ausschließlich auf andere Beweismittel stützen. Schweigt die des<br />
Totschlags verdächtige Ehefrau im o.a. Beispiel <strong>und</strong> hat das Gericht angesichts<br />
der Zweisamkeit der Tötungssituation keine anderen Beweismittel, wird der<br />
Schlaf des Ehemannes <strong>und</strong> damit ein Mord kaum nachgewiesen werden können.<br />
Will der Beschuldigte sich prozessrechtlich in vollständiger Sicherheit wiegen,<br />
muss er auch vollständig schweigen. Das Teilschweigen kann zu seinem Nachteil<br />
ausgelegt werden. Bestreitet der Beschuldigte einer Unfallflucht, zur Tatzeit sein<br />
Auto gefahren zu haben, <strong>und</strong> behauptet, ein Verwandter sei gefahren, so hat er<br />
bereits teilweise Angaben zur Sache gemacht. Macht er darüber hinaus keine<br />
Angaben, schweigt er nur teilweise. Dieses gesamte Aussageverhalten ist später<br />
einer richterlichen Bewertung zugänglich.<br />
Diese Bewertung kann auch negativ sein, etwa in dem Sinne, dass der<br />
Verdächtige durch sein Teilschweigen tatsächlich etwas verbergen wollte. Der im<br />
Schweigen Schutz suchende Beschuldigte hat also jede Veranlassung, dem<br />
Drängen des Vernehmungsbeamten, "zumindest" zu einzelnen Fragen Stellung<br />
zu nehmen, zu widerstehen.<br />
e.) Anträge zur Beweiserhebung - was kann der Beschuldigte<br />
außer Schweigen tun?<br />
Trotz Schweigens kann der Beschuldigte aktiv an seiner Verteidigung arbeiten.<br />
Das Gesetz gibt ihm das Recht, zu seiner Entlastung die Aufnahme von<br />
Beweisen zu beantragen. Leider hat das Gesetz nicht mit derselben Deutlichkeit<br />
bestimmt, dass die Ermittlungsbehörden diesen Anträgen auch nachgehen<br />
müssen. Ein sehr starkes formales Beweisantragsrecht hat der Beschuldigte erst