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Strafanzeige und Strafprozess - Strafverteidiger|büro

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Zu diesem Zeitpunkt gibt es zumeist noch keine schriftlichen Urteilsgründe. Jeder<br />

der Beteiligten hat bislang nur die mündliche Urteilsverkündung erlebt. Hat z.B.<br />

der Strafrichter am Montag Nachmittag ein Urteil am Ende der Hauptverhandlung<br />

verkündet, muss spätestens am Montag der darauffolgenden Woche um<br />

Mitternacht die Berufung beim Amtsgericht eingegangen sein. Poststempel<br />

genügt nicht. Zur Not muss die Berufung am Montag in den Nachtbriefkasten des<br />

Amtsgerichts geworfen werden.<br />

Der Brief an das Amtsgericht darf sehr schlicht sein. Er muss lediglich den einen<br />

Satz enthalten, dass gegen das Urteil Berufung eingelegt wird. Da klar sein muss,<br />

gegen welches der zahlreichen Urteile eines Amtsgerichts Berufung eingelegt<br />

wird, muss das Aktenzeichen <strong>und</strong> der Name des Angeklagten angegeben<br />

werden.<br />

Zumeist erst Wochen später wird das<br />

schriftliche Urteil fertiggestellt <strong>und</strong> den<br />

Beteiligten zugestellt. Der Leser ist nicht selten erstaunt über den Inhalt dieses<br />

Urteils. Was er dort lesen muss, weicht häufig von dem ab, was er selbst in der<br />

Hauptverhandlung erlebt hat. Belastende Zeugenaussagen erscheinen plötzlich<br />

um einen Grad schwergewichtiger, entlastende Zeugenaussagen werden im<br />

Urteil zum Teil gar nicht erwähnt. Trotzdem muss jeder Beteiligte zunächst mit<br />

diesem Urteil leben. Verbesserungen kann er nicht verlangen, zumal das, was die<br />

Zeugen tatsächlich gesagt haben, nirgendwo verbindlich protokolliert worden ist.<br />

Auch im Zeitalter elektronischer Medien vertraut der Gesetzgeber dem<br />

Gedächtnis eines Richters. Technisch notwendig ist das nicht. Jeder der<br />

Prozessbeteiligten hat sich auf diese Situation <strong>und</strong> damit auch auf die<br />

menschlichen Schwächen des Erinnerungsvermögens einzustellen.<br />

In der Berufung kann der mit dem Urteil unzufriedene Angeklagte, Staatsanwalt<br />

oder Nebenkläger das Steuer nochmals herumreißen. Das Berufungsgericht ist<br />

an das Urteil der ersten Instanz nicht geb<strong>und</strong>en. Es hat aufgr<strong>und</strong> einer neuen<br />

Hauptverhandlung in eigener Verantwortung ein neues Urteil zu fällen.<br />

Für den Angeklagten, der Berufung eingelegt hat, heißt das allerdings, dass er in<br />

jedem Fall nach der Ladung zur Berufungshauptverhandlung erscheinen muss.<br />

Im Gegensatz zur ersten Instanz kann auch in seiner Abwesenheit verhandelt

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