28.10.2013 Aufrufe

Strafanzeige und Strafprozess - Strafverteidiger|büro

Strafanzeige und Strafprozess - Strafverteidiger|büro

Strafanzeige und Strafprozess - Strafverteidiger|büro

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

13. Kapitel: Rechtsmittel gegen das Urteil<br />

Fühlt der Angeklagte sich zu Unrecht verurteilt, kann er sich hiergegen wehren.<br />

Er kann dieses Urteil durch ein anderes höherrangiges Gericht überprüfen lassen.<br />

Meistens hat er zwei verschiedene Möglichkeiten, ein Rechtsmittel gegen ein<br />

Urteil einzulegen. Zum einen kann er gegen das Urteil Berufung einlegen (siehe<br />

unten 1.). Dann wird praktisch die gesamte Hauptverhandlung nochmals vor dem<br />

Berufungsgericht wiederholt. Er kann allerdings auch Revision einlegen (siehe<br />

unten 2.). Vom Revisionsgericht wird das Urteil nur noch auf mögliche<br />

Rechtsfehler hin untersucht. Das geschieht zumeist nur nach der Aktenlage, ohne<br />

dass es zu einer neuen Hauptverhandlung kommt.<br />

Ein Rechtsmittel kann auch von einem anderen Prozessbeteiligten eingelegt<br />

werden. Ist der Angeklagte zufrieden mit einem milden Urteil oder gar mit einem<br />

Freispruch, kann er sich bei der Urteilsverkündung noch nicht in Sicherheit<br />

wähnen. Der<br />

angreifen.<br />

1.) Die Berufung<br />

Staatsanwalt oder der<br />

Nebenkläger können das Urteil ebenfalls<br />

Berufung kann eingelegt werden gegen Urteile des Amtsgerichts. Hat also<br />

entweder der Strafrichter beim Amtsgericht oder das Schöffengericht ein Urteil<br />

verkündet, kann dieses durch das Berufungsgericht wieder aufgehoben werden.<br />

Berufungsgericht ist immer die<br />

besetzt mit einem Berufsrichter <strong>und</strong> zwei Schöffen.<br />

kleine Strafkammer beim Landgericht . Sie ist<br />

Wer die Berufung durchführen will, muss sich beeilen. Es gilt eine Berufungsfrist<br />

von einer Woche . Diese beginnt mit der Verkündung des Urteils am Ende der<br />

Hauptverhandlung. Spätestens eine Woche danach muss die Berufung beim<br />

Amtsgericht eingegangen sein.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!