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Strafanzeige und Strafprozess - Strafverteidiger|büro

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Die geschilderten Strafen sieht das Gesetz nur für erwachsene Straftäter vor.<br />

Wird ein Jugendlicher oder ein Heranwachsender verurteilt, den das Gericht noch<br />

als Jugendlichen ansieht, gelten andere Strafen.<br />

Auch für den Jugendlichen ist das Einsperren ins Gefängnis die härteste Strafe.<br />

Sie heißt bei Jugendlichen allerdings nicht Freiheitsstrafe, sondern schlicht<br />

Jugendstrafe . Das Höchstmaß der Jugendstrafe beträgt 10 Jahre, das<br />

Mindestmaß 6 Monate.<br />

Wie bei Erwachsenen kann diese Strafe auch zur Bewährung ausgesetzt werden.<br />

Muss der Jugendliche die Strafe antreten, so erfolgt dies in besonderen<br />

Justizvollzugsanstalten für Jugendliche. Der Jugendstrafvollzug will dem<br />

Erziehungsgedanken in besonderer Weise Rechnung tragen.<br />

Hält der Jugendrichter eine mildere Strafe als den Freiheitsentzug für<br />

angemessen, hat er eine große Auswahl von Bestrafungsmöglichkeiten. Er kann<br />

einen Freizeit arrest verhängen. Der Jugendliche muss dann in seiner Freizeit,<br />

zumeist an mehreren Wochenenden, in bestimmten Anstalten einen Arrest<br />

antreten. Im Extremfall kann ein Dauerarrest von 1 bis zu 4 Wochen verhängt<br />

werden.<br />

Häufig sind Jugendliche bereits durch das Verfahren <strong>und</strong> die Hauptverhandlung<br />

derart beeindruckt, dass eine zusätzliche harte Bestrafung fehl am Platz<br />

erscheint. Der Richter begnügt sich dann häufig mit einer<br />

Verwarnung. Neben<br />

dieser Verwarnung, die praktisch nur auf dem Papier steht, können Auflagen<br />

verhängt werden. Bei diesen Auflagen sind der Phantasie des Jugendrichters<br />

kaum Grenzen gesetzt. Es reicht von der Auflage der Wiedergutmachung des<br />

Schadens über eine Entschuldigung beim Verletzten, der Zahlung bestimmter<br />

Geldbeträge bis hin zu Arbeitsleistungen. Beliebt ist die Verurteilung zu mehreren<br />

St<strong>und</strong>en Sozialdienst.

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