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28.10.2013 Aufrufe

d.) Zusätzliche Strafen Das Strafurteil kann für den Verurteilten noch weitere negative Überraschungen parat halten. Neben den Hauptstrafen können gegen ihn noch Nebenstrafen oder sogenannte Maßnahmen der Sicherung und Besserung verhängt werden. Die Entziehung der Fahrerlaubnis trifft den Angeklagten häufig besonders hart. Bei einer Unfallflucht, Trunkenheitsfahrt oder auch bei einer ausgedehnten Diebestour mit dem eigenen PKW kann der Richter zu dem Ergebnis kommen, dass der Angeklagte zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist. Im Urteil kann ihm dann die Fahrerlaubnis entzogen werden. Dann ist der Führerschein zunächst einmal weg. Der Verurteilte kann sich später beim Straßenverkehrsamt um die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis bemühen. Für diese Bemühungen kann das Urteil allerdings eine Sperrfrist von 6 Monaten bis zu 5 Jahren setzen. Die im Urteil genannte Frist beginnt mit der Rechtskraft des Urteils zu laufen. Vor Ablauf dieser Frist ist ein Antrag beim Straßenverkehrsamt nutzlos. Ob der Verurteilte nach Ablauf der Sperrfrist eine neue Fahrerlaubnis erhält, ist darüber hinaus eine ganz andere Frage. Hierüber hat nicht mehr der Strafrichter, sondern ausschließlich das Straßenverkehrsamt zu entscheiden. Dies kann die Wiedererteilung von zusätzlichen Tests und Prüfungen abhängig machen. Ist das Vergehen des Kraftfahrzeugführers nicht ganz so gravierend, kann sich das Gericht im Urteil mit einem Fahrverbot begnügen. Dieses beträgt maximal drei Monate . Für diese Zeit gibt der Verurteilte seinen Führerschein bei Gericht ab und erhält nach Ablauf der Frist das Papier wieder zurück. Es bedarf also nicht einer neuen Antragsstellung beim Straßenverkehrsamt. Hat jemand eine Straftat durch Missbrauch seines Berufs oder Gewerbes verübt, kann das Strafurteil ein Berufsverbot anordnen. Der Rechtsanwalt, der Mandantengelder unterschlagen hat, wird beispielsweise im Urteil nicht nur zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr zur Bewährung verurteilt, sondern darüber hinaus kann ihm ein Berufsverbot als Anwalt von mehreren Jahren auferlegt werden. Das Gesetz sieht eine Dauer von einem bis zu fünf Jahren vor, im Extremfall gibt es sogar ein lebenslängliches Berufsverbot.

Bei besonders schwerwiegenden Straftaten, die von lediglich eingeschränkt schuldfähigen Tätern begangen worden sind, sieht das Gesetz neben der Freiheitsstrafe noch die Möglichkeit einer Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder in einer Entziehungsanstalt vor. In diesem Fall wird erst die Anstaltsunterbringung durchgeführt und nach erfolgter psychiatrischer Behandlung die Freiheitsstrafe verbüßt. Hat jemand fortlaufend in der Vergangenheit schwere Straftaten begangen und erscheint er deswegen auch für die Zukunft für die Allgemeinheit als gefährlich, kann das Gericht neben der Strafe für die verurteilte Tat auch eine Sicherungsverwahrung anordnen. Das bedeutet für den Verurteilten, dass er nach Verbüßung der eigentlichen Strafe weiterhin in Haft gehalten wird, theoretisch bis zu 10 Jahren. Er wird nicht bestraft, sondern "verwahrt", bis ein Gericht feststellt, dass eine Gefährlichkeit für die Allgemeinheit nicht mehr gegeben ist. Verfall und Einziehung kann das Gericht im Strafurteil anordnen. Durch den Urteilsspruch können dem Angeklagten ihm gehörende Gegenstände weggenommen werden. Das bezieht sich auf Tatwerkzeuge, wie das Mordmesser oder die Druckereipresse für das Falschgeld, aber auch den PKW, mit dem Diebestouren durchgeführt worden sind. Die Einziehung gilt auch für Ergebnisse der Tat, wie zum Beispiel das gedruckte Falschgeld oder die gefälschte Urkunde. Vermögensvorteile können ebenfalls weggenommen werden. Sie unterliegen dem Verfall. Das sind in erster Linie die Vermögensgegenstände - insbesondere das Geld -, das der Verurteilte durch die Straftat erlangt hat. Beispiel: der Bestechungslohn des Beamten. Darüber hinaus läuft der Drogendealer Gefahr, dass ihm im Urteil sein gesamtes Vermögen weggenommen wird. Das setzt allerdings die Annahme des Gerichts voraus, dass er dieses Vermögen durch seine rechtswidrigen Taten angehäuft hat. e.) Strafen für Jugendliche

d.) Zusätzliche Strafen<br />

Das Strafurteil kann für den Verurteilten noch weitere negative Überraschungen<br />

parat halten. Neben den Hauptstrafen können gegen ihn noch Nebenstrafen oder<br />

sogenannte Maßnahmen der Sicherung <strong>und</strong> Besserung verhängt werden.<br />

Die<br />

Entziehung der Fahrerlaubnis trifft den Angeklagten häufig besonders hart.<br />

Bei einer Unfallflucht, Trunkenheitsfahrt oder auch bei einer ausgedehnten<br />

Diebestour mit dem eigenen PKW kann der Richter zu dem Ergebnis kommen,<br />

dass der Angeklagte zum Führen von Kraftfahrzeugen ungeeignet ist. Im Urteil<br />

kann ihm dann die Fahrerlaubnis entzogen werden. Dann ist der Führerschein<br />

zunächst einmal weg. Der Verurteilte kann sich später beim Straßenverkehrsamt<br />

um die Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis bemühen. Für diese Bemühungen<br />

kann das Urteil allerdings eine Sperrfrist von 6 Monaten bis zu 5 Jahren setzen.<br />

Die im Urteil genannte Frist beginnt mit der Rechtskraft des Urteils zu laufen. Vor<br />

Ablauf dieser Frist ist ein Antrag beim Straßenverkehrsamt nutzlos. Ob der<br />

Verurteilte nach Ablauf der Sperrfrist eine neue Fahrerlaubnis erhält, ist darüber<br />

hinaus eine ganz andere Frage. Hierüber hat nicht mehr der Strafrichter, sondern<br />

ausschließlich das Straßenverkehrsamt zu entscheiden. Dies kann die<br />

Wiedererteilung von zusätzlichen Tests <strong>und</strong> Prüfungen abhängig machen.<br />

Ist das Vergehen des Kraftfahrzeugführers nicht ganz so gravierend, kann sich<br />

das Gericht im Urteil mit einem<br />

Fahrverbot begnügen. Dieses beträgt maximal<br />

drei Monate . Für diese Zeit gibt der Verurteilte seinen Führerschein bei Gericht ab<br />

<strong>und</strong> erhält nach Ablauf der Frist das Papier wieder zurück. Es bedarf also nicht<br />

einer neuen Antragsstellung beim Straßenverkehrsamt.<br />

Hat jemand eine Straftat durch Missbrauch seines Berufs oder Gewerbes verübt,<br />

kann das Strafurteil ein<br />

Berufsverbot<br />

anordnen. Der Rechtsanwalt, der<br />

Mandantengelder unterschlagen hat, wird beispielsweise im Urteil nicht nur zu<br />

einer Freiheitsstrafe von einem Jahr zur Bewährung verurteilt, sondern darüber<br />

hinaus kann ihm ein Berufsverbot als Anwalt von mehreren Jahren auferlegt<br />

werden. Das Gesetz sieht eine Dauer von einem bis zu fünf Jahren vor, im<br />

Extremfall gibt es sogar ein lebenslängliches Berufsverbot.

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