Strafanzeige und Strafprozess - Strafverteidiger|büro
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c.) Die Geldstrafe<br />
Häufig heißt es im Urteil: "Der Angeklagte wird wegen Urk<strong>und</strong>enfälschung zu<br />
einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu je DM 70,00 verurteilt."<br />
Er ist damit wegen einer kriminellen Tat zu einer Kriminalstrafe verurteilt worden.<br />
Im Gegensatz zur Freiheitsstrafe wird der Angeklagte hier jedoch nur an seinem<br />
Geldbeutel getroffen.<br />
Die Höhe der zu zahlenden Geldstrafe ist dem Angeklagten häufig auf Anhieb<br />
nicht klar. Er wird nicht zur Zahlung einer bestimmten Geldsumme verurteilt,<br />
vielmehr ist die Geldstrafe in Tagessätze aufgeteilt. Im vorliegenden Fall müsste<br />
der Verurteilte DM 3.500,00 Strafe bezahlen.<br />
Der Sinn dieser Aufteilung liegt darin, dass bei einer Geldstrafe der weniger<br />
Begüterte ebenso hart getroffen werden soll, wie der Reiche. Wegen einer<br />
vergleichbaren Tat sollen der arme <strong>und</strong> der reiche Beschuldigte mit derselben<br />
Anzahl von Tagessätzen bestraft werden. Beide erhalten zum Beispiel eine<br />
Geldstrafe von 50 Tagessätzen. Die Höhe des einzelnen Tagessatzes richtet sich<br />
nunmehr nach dem Nettoeinkommen, das dem Bestraften durchschnittlich täglich<br />
zusteht. Das kann bei einem Sozialhilfeempfänger DM 10,00 sein, bei einem<br />
Industriellen kann sich dies auf DM 1.000,00 steigern. Bei derselben Verurteilung<br />
müsste der eine im Ergebnis 50 x DM 10,00 = DM 500,00 zahlen, der andere 50<br />
x DM 1.000,00 = DM 50.000,00.<br />
Die Geldstrafe beträgt mindestens 5 Tagessätze, höchstens 720 Tagessätze. Die<br />
Tagessatzhöhe kann je nach Nettoeinkommen zwischen DM 2,00 <strong>und</strong> DM<br />
10.000,00 variieren.<br />
Das Tagessatzsystem der Geldstrafe hat für die Justiz noch einen weiteren<br />
Vorteil. Kann der Verurteilte trotz Mahnung <strong>und</strong> Zwangsvollstreckung die<br />
Geldstrafe nicht zahlen, muss er ins Gefängnis. Er muss eine Ersatzfreiheitsstrafe<br />
antreten. Die Länge richtet sich nach der Anzahl der noch offenen Tagessätze.<br />
Ein Tagessatz entspricht einem Tag Freiheitsstrafe.