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Strafanzeige und Strafprozess - Strafverteidiger|büro

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einen angerichteten Vermögensschaden wieder gut zu machen. In besonderen<br />

Fällen kann der Richter auch einen Bewährungshelfer bestellen. Dann muss der<br />

Verurteilte sich innerhalb der festgesetzten Frist von einem Bewährungshelfer<br />

kontrollieren, aber auch helfen lassen. Die Bewährungsfrist beträgt zwischen 2<br />

<strong>und</strong> 5 Jahren. Die genaue Länge wird im Bewährungsbeschluss festgelegt. Hat<br />

der Verurteilte in dieser Zeit nicht gegen Auflagen verstoßen, wird ihm<br />

nach<br />

Ablauf der Bewährungsfrist die Strafe erlassen . Er braucht dann also die<br />

Freiheitsstrafe niemals anzutreten.

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