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Strafanzeige und Strafprozess - Strafverteidiger|büro

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Vorstrafen sind häufig entscheidend. Ist der Angeklagte bereits bestraft worden<br />

<strong>und</strong> hat er trotzdem eine weitere Straftat begangen, wirkt sich dies immer<br />

strafschärfend aus. Dies führt häufig dazu, dass zwei Mittäter, die genau<br />

dasselbe gemacht haben, unterschiedlich bestraft werden können. Ist einer nicht<br />

vorbestraft, kommt er möglicherweise mit einer Geldstrafe davon. Der bereits<br />

mehrfach Vorbestrafte erhält unter Umständen für dieselbe Tat mehrere Monate<br />

Freiheitsstrafe.<br />

Da hinsichtlich der Einzelheiten jeder Fall anders ist, ist für den Angeklagten<br />

häufig wenig vorhersehbar, wie die Strafe ausfallen wird. Hier hilft häufig die<br />

Kenntnisse der Maßstäbe des entscheidenden Richters weiter. Ein erfahrener<br />

Verteidiger kennt die Gesichtspunkte, die ein bestimmter Richter für entscheidend<br />

hält. Er kann die "Tarife" einschätzen.<br />

b.) Die Freiheitsstrafe<br />

Wegen jeder Straftat kann der Richter eine Freiheitsstrafe verhängen. Nach<br />

Abschaffung der Todesstrafe ist die Freiheitsstrafe das gravierendste Übel, dass<br />

die Justiz dem Angeklagten zufügen kann.<br />

Die höchste Freiheitsstrafe ist die<br />

lebenslange Strafe . Sie kann wegen Mordes<br />

oder einiger weniger anderer vergleichbarer Straftaten verhängt werden. Der<br />

Verurteilte wird lang, allerdings nicht ein Leben lang, eingesperrt. Regelmäßig<br />

erfolgt nach 15 Jahren Haft eine Überprüfung, wie lange die Haft tatsächlich noch<br />

dauern soll.<br />

Normalerweise wird eine zeitige Freiheitsstrafe verhängt. Es wird also eine<br />

genaue Zahl nach Jahren <strong>und</strong> Monaten im Urteil genannt. Das Minimum ist<br />

Monat . Prinzipiell sollte allerdings eine Freiheitsstrafe unter 6 Monaten nicht<br />

verhängt werden. Die Höchststrafe beträgt 15 Jahre .<br />

Ob der Verurteilte die im Urteil ausgesprochene Freiheitsstrafe tatsächlich in<br />

vollem Umfang absitzen muss, wird im Urteil nicht erwähnt. Dies ist eine Frage<br />

des späteren Strafvollzugs. Jeder Verurteilte kann darauf hoffen, dass er nach<br />

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