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Strafanzeige und Strafprozess - Strafverteidiger|büro

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offensichtlichen Ungereimtheiten in seinem Urteil erkennt <strong>und</strong> erörtert. Hat er dies<br />

getan, ist oft jedes Ergebnis seiner Bewertung vertretbar.<br />

So kann es passieren, dass ein Richter bei der Erörterung sämtlicher<br />

problematischer Gesichtspunkte dem Augenzeugen eher Glauben schenkt, ein<br />

anderer Richter in demselben Fall bei diesem eher einen Irrtum wittert <strong>und</strong> der<br />

Alibizeugin glaubt. Beide Urteile sind völlig entgegengesetzt, beide Urteile sind<br />

aber rechtsstaatlich vertretbar, wenn die Richter die Grenzen der freien<br />

richterlichen Würdigung nicht überschritten haben.<br />

Hat der Richter sich im ersten Schritt entschieden, welche Beweismittel er für sein<br />

Puzzle heranziehen will, ergibt das<br />

noch lange kein<br />

Zusammenlegen sämtlicher Beweise häufig<br />

festes Tatbild . Häufig ist es so, dass kein Zeuge <strong>und</strong> keine<br />

Urk<strong>und</strong>e unmittelbar beweisen kann, dass der Angeklagte eine Tat begangen hat.<br />

Der Richter hat nur einige wenige Puzzlesteine aufgr<strong>und</strong> des <strong>Strafprozess</strong>es<br />

gewinnen können. Sein großes Problem besteht darin, ob er sich die restlichen<br />

zum Tatbild fehlenden Steine schlicht hinzudenken darf. Das ist eine Frage, die in<br />

den sogenannten<br />

Indizienprozessen<br />

<strong>Strafprozess</strong> ist ein solcher Indizienprozess.<br />

immer wieder auftaucht. Fast jeder<br />

Beispiel: Keiner der Zeugen hat den Angeklagten als Fahrer des<br />

Fluchtfahrzeuges erkannt. Einer hat sich jedoch das Autokennzeichen notiert.<br />

Das Kennzeichen passt zum weißen BMW des Angeklagten. Alle Zeugen haben<br />

einen weißen BMW gesehen. Eine St<strong>und</strong>e vor der Tat hat der Nachbar des<br />

Angeklagten gesehen, wie der Angeklagte seinen BMW bestiegen hat <strong>und</strong><br />

weggefahren ist. Reichen diese Indizien, um den Angeklagten zu überführen,<br />

dass er einen Unfall verursacht <strong>und</strong> anschließend Unfallflucht begangen hat?<br />

Kann sich der Richter wirklich aus den wenigen Puzzlesteinen der<br />

Hauptverhandlung ein Tatbild für sein Urteil machen?<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich hat der Richter auch hier bei der Bewertung <strong>und</strong><br />

Zusammensetzung der einzelnen Fakten einen großen Spielraum. Denn er hat<br />

das Recht, aus festgestellten Tatsachen Rückschlüsse auf andere Tatsachen zu<br />

ziehen. Aus der Tatsache, dass das Fahrzeug des Angeklagten am Tatort<br />

erkannt wurde, der Angeklagte selbst kurz vorher das Fahrzeug noch geführt hat<br />

<strong>und</strong> möglicherweise geringe Schäden am Fahrzeug bereits am Folgetage in der

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