Strafanzeige und Strafprozess - Strafverteidiger|büro
Strafanzeige und Strafprozess - Strafverteidiger|büro Strafanzeige und Strafprozess - Strafverteidiger|büro
Der Anwalt kann auch dabei helfen, die Vernehmung völlig überflüssig werden zu lassen. Angaben zur Sache müssen nicht zwingend mündlich gegenüber der Kripo abgegeben werden. Braucht der Beschuldigte ohnehin nicht bei der Polizei zu erscheinen, kann sein Verteidiger auch schon im Vorfeld einer Vernehmung ankündigen, er werde für den Beschuldigten nach Akteneinsicht Angaben zur Sache machen. d.) Das Recht zu Schweigen - ist Untätigkeit eine gute Verteidigung? schriftlich Schweigen gilt allgemein als unhöflich. Was im gesellschaftlichen Umgang verpönt ist, kann der Beschuldigte einem Vernehmungsbeamten als Gesprächspartner nur schwerlich zumuten. Das Schweigen als ein Recht zu erkennen, und unter Umständen sogar als dringend gebotene Verteidigungsmaßnahme, fällt dem im Prozess Unerfahrenen schwer. Trotz aller gesitteten und teils zuvorkommenden Verhaltensweisen eines Polizeibeamten ist die Vernehmung kein Gespräch, das an den herrschenden sozialen Umgangsformen gemessen wird. Es ist eine Kriminaluntersuchung, an deren Ende ein für den Beschuldigten verheerendes Strafurteil der allmächtigen Staatsgewalt stehen kann. Kein Bürger hat die Pflicht, selbst in den weit geöffneten Rachen der Justiz zu springen oder sich auch nur in diese Gefahr zu begeben. Nach schlimmen Erfahrungen mit selbstherrlicher Justiz in unserer Historie, die in Folterungen zum Zwecke des Geständnisses ihren Höhepunkt fanden, gilt es als fest gefügter Grundsatz des modernen Rechtsstaats, dass sich niemand in einem Strafverfahren selbst zu belasten braucht . Niemand - weder der Schuldige noch der Unschuldige, weder der Kriminelle noch der unbescholtene Bürger - niemand muss der Polizei oder dem Gericht Beweise dafür liefern, dass er verurteilt werden kann. Der Beschuldigte darf schweigen. Er darf darüber hinaus sein gesamtes Aussageverhalten so einrichten, wie er es für sinnvoll hält. Er kann nur zu bestimmten Punkten Angaben machen, aber zu anderen schweigen. Er kann bei der polizeilichen Vernehmung zunächst schweigen, aber in einem späteren
gerichtlichen Prozess reden - oder umgekehrt. Der Beschuldigte entscheidet selbst, wie weit er sich zum Beweismittel in eigener Sache machen will. Der praktische Nutzen des Schweigerechts bleibt dem unerfahrenen Beschuldigten häufig verborgen. Er will sich verteidigen, und Verteidigen heißt aktiv sein, heißt in der Vernehmung: Stellung nehmen und reden. Schweigen hat den Nachteil, dass das Recht auf Gehör verspielt wird. Nach diesem allgemeinen Prinzip hat die Staatsgewalt die Verpflichtung, dem Bürger vor einer belastenden Entscheidung die Möglichkeit zu einer Stellungnahme zu gewährleisten. Auch im Strafverfahren muss die Staatsanwaltschaft vor einem belastenden Abschluss des Ermittlungsverfahrens, z.B. eine Anklageschrift, das rechtliche Gehör einräumen. Hierzu wird dem Beschuldigten in der Vernehmung Gelegenheit gegeben. Schweigt der Beschuldigte oder geht er erst gar nicht zum polizeilichen Vernehmungstermin, haben die Ermittlungsbehörden insoweit ihre Pflicht erfüllt. Der Beschuldigte kann nicht verlangen, statt von der Kripo vom Staatsanwalt oder vom Richter vernommen zu werden. Rechtliches Gehör müßte dem Beschuldigten allerdings ein weiteres Mal gewährt werden, wenn sich die Ermittlungssituation seit der letzten Vernehmung erheblich zu Ungunsten des Beschuldigten verändert hat. Wurde der Beschuldigte zunächst wegen eines einfachen Ladendiebstahls vernommen und schwieg, muss er vor einer möglichen Anklage wegen räuberischen Diebstahls nochmals vernommen werden, falls sich zwischenzeitlich herausgestellt hat, dass der Dieb zur Sicherung seiner Beute ein paar Fausthiebe verteilt hat. Schweigen heißt nicht: untätig sein. Schweigen kann vielmehr eine sinnvolle Verteidigungsstrategie sein. Der Verlust der Möglichkeit, persönlich zu Vorwürfen Stellung zu nehmen, kann durch andere Vorteile mehr als wett gemacht werden. Reden bringt oft unvorhersehbare Nachteile für den Beschuldigten. Häufig meint dieser in naiver Unschuld, er brauche dem Polizeibeamten nur mal eben die Wahrheit zu erzählen und schon werde das Lügengebäude des Anzeigenerstatters zusammenbrechen. Das Beste, was er damit oft erreichen
- Seite 1 und 2: I. KAPITEL DER STRAFPROZESS - EINE
- Seite 3 und 4: V. KAPITEL DER VERLETZTE DER STRAFT
- Seite 5 und 6: XII. KAPITEL DAS URTEIL 11 Seiten X
- Seite 7 und 8: Eingriff der Staatsgewalt in sein L
- Seite 9 und 10: unkomplizierter Vorgang. Bei näher
- Seite 11 und 12: 2. Kapitel: Der Beschuldigte im Erm
- Seite 13 und 14: Polizeistunde in Gaststätten über
- Seite 15 und 16: "Verdunkelungsgefahr", beweist dies
- Seite 17 und 18: möglicherweise schon die Motivatio
- Seite 19: machen will, kann er ohne rechtlich
- Seite 23 und 24: Rechtsprechung als heimtückisch be
- Seite 25 und 26: später in einer gerichtlichen Haup
- Seite 27 und 28: "Auf diese Beleidigung haben Sie do
- Seite 29 und 30: Beschuldigten trotz Verletzung oder
- Seite 31 und 32: Beweismittel vernichten könnte. Es
- Seite 33 und 34: angebrüllt hat und er in einem Ref
- Seite 35 und 36: vorzunehmen, handschriftliche Verbe
- Seite 37 und 38: .) Dringender Tatverdacht - wann da
- Seite 39 und 40: Gegen eine Flucht sprechen die sozi
- Seite 41 und 42: Allein dies ist der legitime Hinter
- Seite 43 und 44: Ausgestattet mit diesem Haftbefehl
- Seite 45 und 46: ihre Ansicht und liegt plötzlich k
- Seite 47 und 48: In allen diesen Fällen kann der Ha
- Seite 49 und 50: ist. Das kann sehr lange dauern. Da
- Seite 51 und 52: Ist er auf freiem Fuß und wird er
- Seite 53 und 54: gegen seinen Willen seine Wohnung b
- Seite 55 und 56: Eine durchwühlte Wohnung als Ergeb
- Seite 57 und 58: den Grund der Durchsuchung sowie di
- Seite 59 und 60: Oberlandesgericht stellen kann. Die
- Seite 61 und 62: Beschlagnahmefähig sind auch die T
- Seite 63 und 64: a.) Die körperliche Untersuchung S
- Seite 65 und 66: dann solange zu warten, bis über d
- Seite 67 und 68: Die Anordnung der Blutprobe darf di
- Seite 69 und 70: Diese Entziehung ist eine vorläufi
Der Anwalt kann auch dabei helfen, die Vernehmung völlig überflüssig werden zu<br />
lassen. Angaben zur Sache müssen nicht zwingend mündlich gegenüber der<br />
Kripo abgegeben werden. Braucht der Beschuldigte ohnehin nicht bei der Polizei<br />
zu erscheinen, kann sein Verteidiger auch schon im Vorfeld einer Vernehmung<br />
ankündigen, er werde für den Beschuldigten nach Akteneinsicht<br />
Angaben zur Sache machen.<br />
d.) Das Recht zu Schweigen - ist Untätigkeit eine gute<br />
Verteidigung?<br />
schriftlich<br />
Schweigen gilt allgemein als unhöflich. Was im gesellschaftlichen Umgang<br />
verpönt ist, kann der Beschuldigte einem Vernehmungsbeamten als<br />
Gesprächspartner nur schwerlich zumuten. Das Schweigen als ein Recht zu<br />
erkennen, <strong>und</strong> unter Umständen sogar als dringend gebotene<br />
Verteidigungsmaßnahme, fällt dem im Prozess Unerfahrenen schwer.<br />
Trotz aller gesitteten <strong>und</strong> teils zuvorkommenden Verhaltensweisen eines<br />
Polizeibeamten ist die Vernehmung kein Gespräch, das an den herrschenden<br />
sozialen Umgangsformen gemessen wird. Es ist eine Kriminaluntersuchung, an<br />
deren Ende ein für den Beschuldigten verheerendes Strafurteil der allmächtigen<br />
Staatsgewalt stehen kann. Kein Bürger hat die Pflicht, selbst in den weit<br />
geöffneten Rachen der Justiz zu springen oder sich auch nur in diese Gefahr zu<br />
begeben. Nach schlimmen Erfahrungen mit selbstherrlicher Justiz in unserer<br />
Historie, die in Folterungen zum Zwecke des Geständnisses ihren Höhepunkt<br />
fanden, gilt es als fest gefügter Gr<strong>und</strong>satz des modernen Rechtsstaats, dass sich<br />
niemand in einem Strafverfahren selbst zu belasten braucht . Niemand - weder<br />
der Schuldige noch der Unschuldige, weder der Kriminelle noch der<br />
unbescholtene Bürger - niemand muss der Polizei oder dem Gericht Beweise<br />
dafür liefern, dass er verurteilt werden kann.<br />
Der Beschuldigte darf schweigen. Er darf darüber hinaus sein gesamtes<br />
Aussageverhalten so einrichten, wie er es für sinnvoll hält. Er kann nur zu<br />
bestimmten Punkten Angaben machen, aber zu anderen schweigen. Er kann bei<br />
der polizeilichen Vernehmung zunächst schweigen, aber in einem späteren