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Strafanzeige und Strafprozess - Strafverteidiger|büro

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lassen, was er möglicherweise zuvor im Gerichtsaal gehört hat. Es kann hiervon<br />

auch Ausnahmen geben, wenn beispielsweise während der laufenden<br />

Hauptverhandlung sich plötzlich ergibt, dass eine im Zuschauerraum anwesende<br />

Person als Zeuge in Betracht kommt. Dieser Zeuge hat zwangsläufig einen<br />

Großteil der bisherigen Hauptverhandlung miterlebt, seine Aussage ist daher vom<br />

Gericht vorsichtig zu bewerten. Verboten ist seine Vernehmung als Zeuge aber<br />

nicht.<br />

Normalerweise soll sich das Gericht allerdings um die Unbefangenheit der<br />

Zeugen bemühen. Der Zwang hierzu führt zu nervtötendem Warten vor dem<br />

Gerichtssaal. In manchen Gerichten gibt es sogar ein besonderes<br />

Zeugenzimmer. Hier wacht ein Justizangestellter darüber, dass die Zeugen sich<br />

nicht zuvor untereinander unterhalten oder Gespräche mit bereits vernommenen<br />

Zeugen führen. Das ist zwar nicht verboten, aber auch nicht erwünscht.<br />

Was drinnen im Gerichtssaal passiert, entzieht sich normalerweise der Kenntnis<br />

des Zeugen. Nichts ist planbar, keiner weiß, wie lange der Angeklagte Angaben<br />

zur Sache macht, wie ausführlich andere Zeugenaussagen sind <strong>und</strong> ob<br />

zwischenzeitlich umfangreiche Erklärungen von Staatsanwaltschaft <strong>und</strong><br />

Verteidigung abgegeben werden. Der Zeuge muss ausharren, bis der<br />

Vorsitzende meint, er sei nunmehr an der Reihe.<br />

3.) Der Zeuge wird belehrt<br />

Tritt der Zeuge in den Gerichtssaal, steht er im Mittelpunkt des<br />

Prozessgeschehens. Nach alter Väter Sitte muss er in manchen<br />

Gerichtsgebäuden im Zeugenstand stehen. Bei den meisten Gerichten hat er<br />

allerdings mittlerweile dasselbe Recht wie alle anderen Prozessbeteiligten, er darf<br />

sich während seiner Aussage setzen.<br />

Der Zeuge hat zunächst seine Personalien, sein Alter (nicht das Geburtsdatum!),<br />

seinen Beruf <strong>und</strong> seinen Wohnort anzugeben. "Josef Müller, 67 Jahre alt,<br />

Rentner, wohnhaft in München."

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