Strafanzeige und Strafprozess - Strafverteidiger|büro
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jedoch nach der weniger gravierenden Vorschrift einer sexuellen Nötigung<br />
bewertet werden. Genau hierauf muss der Angeklagte aber hingewiesen werden.<br />
Erst recht muss ein solcher Hinweis erfolgen, wenn die angeklagte Tat vom<br />
Gericht möglicherweise schwerwiegender bewertet wird, als dies die<br />
Staatsanwaltschaft in der Anklageschrift getan hat. Erfolgt kein<br />
rechtlicher<br />
Hinweis in der Hauptverhandlung, kann sich der Angeklagte darauf verlassen,<br />
dass er nur nach den Strafvorschriften bestraft werden kann, die auch in der<br />
Anklage bereits erwähnt sind.<br />
Danach folgen die<br />
Schlussvorträge - oder auch<br />
Plädoyers genannt. Zunächst<br />
erhebt sich der Staatsanwalt, faßt das Ergebnis der Hauptverhandlung aus seiner<br />
Sicht zusammen <strong>und</strong> beendet seine Ausführungen mit einem Antrag. Der kann<br />
auf Freispruch lauten. In der Regel wird er jedoch eine konkrete Strafe für den<br />
Angeklagten fordern.<br />
Gibt es in dem Verfahren einen Nebenkläger, hat dieser - bzw. sein Anwalt -<br />
nunmehr im Anschluss daran die Möglichkeit, seine abschließende Bewertung<br />
vorzunehmen. Auch er kann einen bestimmten Antrag stellen.<br />
Erst als Letzter kann der Verteidiger des Angeklagten plädieren. Er kann eine<br />
bestimmte Strafe fordern, die er noch als angemessen ansieht. Er kann sich aber<br />
auch darauf beschränken, lediglich alle die Punkte aufzuführen, die das Gericht<br />
zu einer milden Bewertung einer Straftat führen müssen. Hat die<br />
Hauptverhandlung einen Nachweis der Tat nicht erbracht, wird er<br />
selbstverständlich vehement die Argumente für einen Freispruch auflisten.<br />
Danach kommt der Auftritt des Angeklagten:<br />
das letzte Wort. Bevor sich das<br />
Gericht zur Beratung zurückzieht, ist es dem Angeklagten vorbehalten, als letzter<br />
dem Gericht seine Sicht der Dinge zu unterbreiten. Diese besondere Position ist<br />
Ausdruck der gesetzlichen Idee von der Rolle des Angeklagten: er ist nicht<br />
irgendein Objekt, über das von Juristen verhandelt wird; vielmehr ist er ein mit<br />
einer Persönlichkeit ausgestatteter Bürger, den die Staatsgewalt zu achten hat,<br />
auch wenn sie anlässlich einer möglichen Straftat über eine Vergeltung mittels<br />
Strafen nachdenkt.