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Strafanzeige und Strafprozess - Strafverteidiger|büro

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jedoch nach der weniger gravierenden Vorschrift einer sexuellen Nötigung<br />

bewertet werden. Genau hierauf muss der Angeklagte aber hingewiesen werden.<br />

Erst recht muss ein solcher Hinweis erfolgen, wenn die angeklagte Tat vom<br />

Gericht möglicherweise schwerwiegender bewertet wird, als dies die<br />

Staatsanwaltschaft in der Anklageschrift getan hat. Erfolgt kein<br />

rechtlicher<br />

Hinweis in der Hauptverhandlung, kann sich der Angeklagte darauf verlassen,<br />

dass er nur nach den Strafvorschriften bestraft werden kann, die auch in der<br />

Anklage bereits erwähnt sind.<br />

Danach folgen die<br />

Schlussvorträge - oder auch<br />

Plädoyers genannt. Zunächst<br />

erhebt sich der Staatsanwalt, faßt das Ergebnis der Hauptverhandlung aus seiner<br />

Sicht zusammen <strong>und</strong> beendet seine Ausführungen mit einem Antrag. Der kann<br />

auf Freispruch lauten. In der Regel wird er jedoch eine konkrete Strafe für den<br />

Angeklagten fordern.<br />

Gibt es in dem Verfahren einen Nebenkläger, hat dieser - bzw. sein Anwalt -<br />

nunmehr im Anschluss daran die Möglichkeit, seine abschließende Bewertung<br />

vorzunehmen. Auch er kann einen bestimmten Antrag stellen.<br />

Erst als Letzter kann der Verteidiger des Angeklagten plädieren. Er kann eine<br />

bestimmte Strafe fordern, die er noch als angemessen ansieht. Er kann sich aber<br />

auch darauf beschränken, lediglich alle die Punkte aufzuführen, die das Gericht<br />

zu einer milden Bewertung einer Straftat führen müssen. Hat die<br />

Hauptverhandlung einen Nachweis der Tat nicht erbracht, wird er<br />

selbstverständlich vehement die Argumente für einen Freispruch auflisten.<br />

Danach kommt der Auftritt des Angeklagten:<br />

das letzte Wort. Bevor sich das<br />

Gericht zur Beratung zurückzieht, ist es dem Angeklagten vorbehalten, als letzter<br />

dem Gericht seine Sicht der Dinge zu unterbreiten. Diese besondere Position ist<br />

Ausdruck der gesetzlichen Idee von der Rolle des Angeklagten: er ist nicht<br />

irgendein Objekt, über das von Juristen verhandelt wird; vielmehr ist er ein mit<br />

einer Persönlichkeit ausgestatteter Bürger, den die Staatsgewalt zu achten hat,<br />

auch wenn sie anlässlich einer möglichen Straftat über eine Vergeltung mittels<br />

Strafen nachdenkt.

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