28.10.2013 Aufrufe

Strafanzeige und Strafprozess - Strafverteidiger|büro

Strafanzeige und Strafprozess - Strafverteidiger|büro

Strafanzeige und Strafprozess - Strafverteidiger|büro

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Vernehmenden dieses Vorgehen. Er hat zu Beginn über alle vorgeworfenen<br />

Taten zu belehren.<br />

Sind dem Beschuldigten die zur Last gelegten Taten eröffnet worden, ist er vom<br />

Vernehmenden ausdrücklich <strong>und</strong> in unmissverständlicher Form darauf<br />

hinzuweisen, dass es ihm nach dem Gesetz freistehe, sich zu den<br />

Beschuldigungen zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen. Darüber hinaus<br />

könne er jederzeit, auch schon vor seiner Vernehmung, einen von ihm zu<br />

wählenden Verteidiger befragen.<br />

An dieser Stelle der Vernehmung beginnt eine entscheidende Weichenstellung<br />

des Strafverfahrens. Das Gesetz unterstellt nicht einfach die allgemeine Kenntnis<br />

der Staatsbürger über ihre Rechte im Strafverfahren. Die Belehrung ist mehr als<br />

bloße Formalie. Unterbleibt die Belehrung hinsichtlich des Schweigerechts zu<br />

Beginn der Vernehmung, hat dies Konsequenzen für den gesamten späteren<br />

<strong>Strafprozess</strong> vor Gericht: Die Angaben des Beschuldigten in dieser Vernehmung<br />

können nicht gegen ihn verwertet werden.<br />

c.) Darf ein Verteidiger bei der Vernehmung dabei sein?<br />

Die Belehrung umfasst auch den Hinweis auf einen tragenden Gr<strong>und</strong>satz des<br />

Strafverfahrensrechts, nämlich des Rechts des Beschuldigten, sich in jeder Lage<br />

des Verfahrens eines Verteidigers als Beistand zu bedienen.<br />

Die Entscheidung, einen Verteidiger beizuziehen, stellt sich für den Beschuldigten<br />

spätestens dann, wenn eine Vernehmung <strong>und</strong> damit eine Entscheidung über die<br />

Verteidigungsstrategie ansteht. Meint der Beschuldigte, durch Erscheinen bei der<br />

Polizei ohne einen Anwalt eine Haltung der Hilflosigkeit <strong>und</strong> damit so etwas wie<br />

Mitleid beim vernehmenden Beamten zu erzeugen, unterschätzt er dessen<br />

dienstliches Interesse an einer unbehinderten Erledigung seines Falles.<br />

Tatsächlich kann heute kaum ein Beschuldiger auf die Rechtskenntnis <strong>und</strong> die<br />

strafprozessuale Erfahrung eines Anwalts verzichten, wenn er sich schon im<br />

Ermittlungsverfahren optimal verteidigen will. Ob er schweigen oder Angaben

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!