Strafanzeige und Strafprozess - Strafverteidiger|büro

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28.10.2013 Aufrufe

der Angeklagte sämtliche Gesichtspunkte aufzuführen, die aus seiner Sicht den Eindruck der Befangenheit begründen. Dabei hat er unter Umständen weit auszuholen und alles das zu schildern, was sich beispielsweise in der Hauptverhandlung ereignet hat. Denn über diesen Antrag wird ein Richter entscheiden, der in der Hauptverhandlung nicht anwesend war. Er ist daher auf die Informationen des Angeklagten in seinem Antrag angewiesen. Der Richter muss den Antrag dem hierfür zuständigen Richter vorlegen. Hält dieser den Antrag für begründet, ist der Prozess geplatzt, mit dem befangenen Richter kann er nicht fortgesetzt werden. Er wird Wochen oder Monate später mit einem anderen Richter fortgeführt werden. Hält der entscheidende Richter den Befangenheitsantrag für unbegründet, wird das Verfahren mit dem alten Richter fortgesetzt. Kein Antrag ist erforderlich, wenn sich die Befangenheit auf die Beziehung des Richters zum Angeklagten oder Geschädigten stützt. Ein Richter kann nicht über den Mord an seiner eigenen Frau urteilen. Er ist auch ungeeignet, wenn ein naher Angehöriger als Angeklagter vor ihm steht. Das Gesetz schließt ihn automatisch in solchen Konstellationen aus. Der Richter hat sich selbst abzulehnen. Tut er das nicht, kann der Angeklagte immer noch ein Befangenheitsgesuch stellen. 7.) Wann wird vertagt? Das Gericht hat solange zu verhandeln, bis es zu einem Urteil kommt. Klappt dies nicht an einem Tage, muss die Sache vertagt werden. Sind viele Zeugen zu hören, ist dies schon von Anfang an vorhersehbar. Das Gericht wird daher mehrere Verhandlungstage anberaumen. Wird der Prozess fortgesetzt, heißt die Vertagung Unterbrechung. Das bedeutet, dass am nächsten Verhandlungstage da weiter gemacht wird, wo am letzten aufgehört wurde. Eine Unterbrechung kann allerdings längstens für zehn Tage erfolgen. Spätestens danach muss der nächste Verhandlungstag stattfinden.

Manchmal gibt es auch unvorhergesehene Unterbrechungen, zum Beispiel durch das Befangenheitsgesuch eines Angeklagten, über das erst entschieden werden muss. Möglicherweise muss auch erst noch ein Zeuge durch die Polizei gesucht werden, den der Angeklagte in seinem Beweisantrag genannt hat. Wenn ein gemeinsamer neuer Termin für die Fortsetzung für die Hauptverhandlung gesucht wird, darf dieser allenfalls zehn Kalendertage entfernt sein. Findet stattdessen der nächste Verhandlungstag erst später statt, hat dies fatale Folgen. Das Gericht kann nicht mehr da anknüpfen, wo es aufgehört hat. Vielmehr muss es den Prozess ganz von vorne beginnen. Alles, was zuvor in einer Hauptverhandlung geschehen ist, darf nicht zur Urteilsfindung herangezogen werden. Ausnahmen gelten nur bei besonders langen Prozessen, die schon an zehn Verhandlungstagen stattgefunden haben. Weiß der Richter bei einer Vertagung von vornherein, dass er nicht innerhalb der Zehntagesfrist fortsetzen kann, wird er statt einer Unterbrechung eine Aussetzung des Verfahrens verfügen. 8.) Die Hauptverhandlung geht zu Ende Sind alle Zeugen gehört und alle Urkunden verlesen, werden keine Beweisanträge mehr gestellt, so kann sich das Gericht nunmehr alsbald zur Urteilsberatung zurückziehen. Möglicherweise hat bereits in einer früheren Verhandlungspause eine Zwischenberatung stattgefunden. Ist hier das Gericht zu dem Ergebnis gekommen, dass die Straftat des Angeklagten nach einer anderen Strafvorschrift zu bewerten ist als dies die Staatsanwaltschaft gemacht hat, muss noch vor dem Ende der Hauptverhandlung ein Hinweis erfolgen. War beispielsweise die Straftat der Vergewaltigung angeklagt, so kann sich nach der Vernehmung der geschädigten Zeugin herausstellen, dass es entgegen der Annahme der Staatsanwaltschaft gar nicht zu einem Geschlechtsverkehr gekommen ist. Die dennoch erfolgten strafbaren sexuellen Aktivitäten des Angeklagten können

Manchmal gibt es auch unvorhergesehene Unterbrechungen, zum Beispiel durch<br />

das Befangenheitsgesuch eines Angeklagten, über das erst entschieden werden<br />

muss. Möglicherweise muss auch erst noch ein Zeuge durch die Polizei gesucht<br />

werden, den der Angeklagte in seinem Beweisantrag genannt hat. Wenn ein<br />

gemeinsamer neuer Termin für die Fortsetzung für die Hauptverhandlung gesucht<br />

wird, darf dieser allenfalls zehn Kalendertage entfernt sein.<br />

Findet stattdessen der nächste Verhandlungstag erst später statt, hat dies fatale<br />

Folgen. Das Gericht kann nicht mehr da anknüpfen, wo es aufgehört hat.<br />

Vielmehr muss es den Prozess ganz von vorne beginnen. Alles, was zuvor in<br />

einer Hauptverhandlung geschehen ist, darf nicht zur Urteilsfindung<br />

herangezogen werden. Ausnahmen gelten nur bei besonders langen Prozessen,<br />

die schon an zehn Verhandlungstagen stattgef<strong>und</strong>en haben.<br />

Weiß der Richter bei einer Vertagung von vornherein, dass er nicht innerhalb der<br />

Zehntagesfrist fortsetzen kann, wird er statt einer Unterbrechung eine Aussetzung<br />

des Verfahrens verfügen.<br />

8.) Die Hauptverhandlung geht zu Ende<br />

Sind alle Zeugen gehört <strong>und</strong> alle Urk<strong>und</strong>en verlesen, werden keine<br />

Beweisanträge mehr gestellt, so kann sich das Gericht nunmehr alsbald zur<br />

Urteilsberatung zurückziehen.<br />

Möglicherweise hat bereits in einer früheren Verhandlungspause eine<br />

Zwischenberatung stattgef<strong>und</strong>en. Ist hier das Gericht zu dem Ergebnis<br />

gekommen, dass die Straftat des Angeklagten nach einer anderen Strafvorschrift<br />

zu bewerten ist als dies die Staatsanwaltschaft gemacht hat, muss noch vor dem<br />

Ende der Hauptverhandlung ein Hinweis erfolgen. War beispielsweise die Straftat<br />

der Vergewaltigung angeklagt, so kann sich nach der Vernehmung der<br />

geschädigten Zeugin herausstellen, dass es entgegen der Annahme der<br />

Staatsanwaltschaft gar nicht zu einem Geschlechtsverkehr gekommen ist. Die<br />

dennoch erfolgten strafbaren sexuellen Aktivitäten des Angeklagten können

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